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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 12.01.2011, 13:11
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Ausrufezeichen verweigerung einer angehmessen wohnung wegen vermieterwecksel

hallo leute jetzt wird der hund in der pfanne verückt.
Habe folgenes problem und hoffe könnt mir weiter helfen uzw haben wir ohne zustimmung vom amt nen wohnungswecksel gemacht der preis der neuen 3raum whg ist 425€ warm die alte 2raum whg 365€ warm nach einer mieterhöhung 420€, sind aufgrund von nachwugs und 1 raum mehr umgezogen. jetzt haben wir in der neuen wohnung aber starken schimmel befall und müssen 60 euro aus unserer hartz4 tasche zahlen , so haben wir auf grund von schimmel und zu hohen kosten die wohnung wieder gekündigt. haben uns jetzt eine neue gesucht die günstiger als die jetzige ist und im ramen der angemessenheit liegt jedoch ist es ein anderer vermieter und da ist das problem denn amt stimmt nicht zu sie sagen ich muss bei meinem vermieter bleiben und mir dort ne neue wohnung suchen wollen dieses aber nicht weil 1.nur plattenbau, 2überteuerte wohnungen denn wie schon erwähnt zahle ich jetzt 425€ warm für 60qm und würde in der neuen meiner wahl nur 411€ warm für 73,75qm zahlen in einer wunderschönen lage zahlen was kann ich tun verdamt das ich die bestätigung bekomme zur übernahme der neuen wohnung will doch nicht mal umzugskosten oder kaution von dehnen will nur das die meine miete übernehmen und mich den vermieter weckseln lassen wenn ihr was wisst helft mir bitte
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  #2  
Alt 12.01.2011, 13:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Die Miete wird maximal in Höhe dessen übernommen, wie jetzt übernommen wird. Das hast du doch schonmal durch, als du in die jetzige Wohnung gezogen bist. Da hattest du doch auch weder Zustimmung noch sonstwas. Wieso also brauchst du jetzt plötzlich was schriftliches?

Ach ja: Bitte schreibe deine Sätze mal mit Punkt und Komma sowie Absätzen. Ansonsten wird wohl so mancher sie gar nicht erst lesen.

Turtle
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  #3  
Alt 12.01.2011, 14:00
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo,
wenn die neue Wohnung günstiger als die bisherige ist und ihr keine Kaution und keine Umzugskosten braucht, dann spricht doch nichts gegen einen Umzug ohne Zustimmung.
Nur die Kündigungsfrist der alten Wohnung vor einer Neuanmietung berücksichtigen !

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 12.01.2011, 17:28
Benutzerbild von Beaker
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Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 209
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Nach dem was ich aus deinem sehr schwer leserlichem Beitrag verstanden habe, hat das Amt Recht.

Der Staat zahlt dir nur die Miete in der Höhe, die er maximal zu zahlen hatte, bevor du unerlaubt umgezogen bist. Wohlgemerkt BEIM ERSTEN Umzug. Dass du jetzt Schimmelbefall hast, ist da vollkommen unerheblich. Du hättest gar nicht erst in diese Wohnung ziehen sollen. Daher kümmert es den Steuerzahler auch jetzt nicht.

Das klingt sehr hart, aber als Gegenleistung für das Geld, das man dir schenkt, verlangt man von dir eben auch, dass du die Kosten so gering wie möglich hältst. Das hast du nicht getan.
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  #5  
Alt 12.01.2011, 17:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
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Abgesehen davon ist Schimmel erstmal kein Umzugsgrund sondern ein Grund, sich mit dem Vermieter auseinanderzusetzen.
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Stichworte
ablehnung, angemessener wohnraum, wegen vermieterwecksel

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