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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo liebe Teilnehmer! Folgender Sachverhalt.. Ich plane mir ein 2-3 Familienhaus anzuschaffen. Außer meine eigenen Wohnung im Haus, soll meine Schwester, welche alleinstehend ist eine Mietwohnung erhalten. Sie ist alleinstehend und arbeitet. Wie sieht es jedoch aus wenn Sie mal im schlimmsten Fall HARTZ IV beantragen sollte und die Wohnung ist 80-100 Quadratmeter.? Diese wäre ja unangemessen. Sollte ich als Eigentümer jedoch die Miete laut ortsüblichen Mietspiegel verlangen und das auf 50 Quadratmeter bezogen, darf Sie die Wohnung behalten? Die Dritte Einheit soll an meine Eltern vermietet werden, die jedoch auch HARZ IV beziehen. Diese ist nicht Größer als 60 Quadratmeter. Kann es hier zu Problemen kommen? Mann hört ja über beide oben genannte Sachverhalte unterschiedliche Aussagen. Vielen Dank |
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#2
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| Die Kaltmieten werden im Rahmen der ortsüblichen Angemessenheit übernommen. Auch wenn der Vermieter ein Familienmitglied ist. Du solltest aber nicht vergessen beim Finanzamt auch tatsächlich die Mieteinnahmen anzugeben, die du auf den Mietbescheinigungen angegeben hast. Bei Zahlungen an Familienmitgliedern werden auch von einigen ARGEn auch Nachweise verlangt, dass die Zahlungen auch tatsächlich getroffen wurden. Es gibt leider viele, die in Wahrheit bei den Eltern/Schwestern/etc. mietgemindert leben, aber vom Staat aufgrund von Gefälligkeitsbescheinigungen mehr Leistungen für die Kosten der Unterkunft erhalten. So wäre man bei Leistungsmißbrauch mit dran. |
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#3
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| Ok verstehe..also ist die Quadratmetergrösse unerheblich? Also die Angabe der Mieteinnahmen in der Steuererklärung ist kein Problem, das soll alles seine Richtigkeit haben, den meine Absicht ist es nicht den Staat abzuzocken. Die Zahlungen der Mieten, werder Bestandteil der Finanzierung. Von daher wird es darüber genügend Nachweise geben, dass die Zahlungen fliessen, bzw die Mietzahlungen werden auch aus den Mietverträgen ausgehen. Oder meinst du andere Nachweise? |
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#4
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| Die Quadratmeter haben keine Auswirkungen, wenn die Angemessenheit der Miete gewahrt ist. Fiktives Beispiel: in deiner Kommune sind 75 qm für drei Leute angemessen. Pro Quadratmeter darf die Bude 6 EUR kosten. Das sind 450 EUR. Wenn diese 450 EUR nicht überschritten werden, kann die Wohnung auch 180 qm groß sein. Vorsicht jedoch bei der Heizung. Man beheizt natürlich was da ist. Wenn man für 180qm heizt, aber die Angemessenheit der Heizung auf Basis von 75qm berechnet wird, kann das ein ziemlich böses Erwachen geben. |
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#5
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| vielen dank! |
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