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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 22.06.2009, 00:53
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Standard Untermietvertrag

Hallo Forum,
Person A ist derzeit noch in einem SV Beschäftigungsverhältnis, welches demnächst beendet wird, da 1/3 des Netto schon an Fahrtkosten drauf gehen. Derzeit kein ALGII Empfänger und und wohnhaft bei den Großeltern.
Können Fahrtkosten abgerechnet werden?
Kann ein Untermietvertrag bei den Großeltern angerechnet werden?
Rechenbeispiel:
Brutto = 960,00 = 720,00 Netto
Wegstrecke tägl.: 94km x 20 Werktage = 1880 km

Nun gibt es ja den Freibetrag und die Werbungskosten liegen über 100,00 Euro bzgl. der Wegstrecke und demnach den Fahrtkosten.
Würde ein Antrag auf ALGII hier Sinn machen? Aufstockend hierzu würde Person A bei den Großeltern einen Untermietvertrag über 135,00 Euro /monatl. abschliessen. Welche Summe bleibt rein Netto?
Ich brauche diese Infos um abzuwägen ob eine Arbeitsaufnahme weiterhin finanziell sinnvoll wäre oder ich mehr Geld mit meinem Nebengewerbe verdiene. Falls die Offtopic ist bitte verschieben..

Vielen Dank vorab!
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  #2  
Alt 22.06.2009, 05:47
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Zur Beantwortung müsste man wissen ob nicht ein Anspruch auf ALGI besteht und von wem diese Kündigung ausgeht.
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  #3  
Alt 23.06.2009, 11:48
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Hallo, vielen Dank vorab.

Vergessen wir die Kündigung zunächst (AV würde dann nicht verlängert werden, seitens des Unternehmen ist die abgeklärt, so dass eine Sperrzeit nicht in Frage kommt. Beschäftigung dann über 360 Tage und somit Anspruch auf ALG I, wie gesagt, aussen vor lassen bitte)

Um die Arbeit erträglicher zu machen, würde ich meine monatl. Fahrtstrecke von 1880 km (hin und Rück) gerne geltend machen mittels der ARGE Pauschale von 0,20 Euro je km. Glaube dies gilt nur für die Anfahrt, jedoch nicht die Rückfahrt. Also 1880km / 2 x 0,20 Euro = 188,00 Euro oder?
Also diese Summe würde ich gerne meinen Einnahmen von 720,00 netto gegenüberstellen und angeben, dass ich einen Teil der Mietkosten von 200,00 Euro meiner Oma beisteuere und diese natürlich vom Amt wiederbekommen wollen. Ist das möglich? Was muß ich machen? Benötige ich einen Untermietvertrag? Werden die Einnahmen meiner Omas Rente angerechnet und bilde ich eine BG mit Oma und Opa oder zählen diese nicht mit rein und deren Rente ist anrechnungsfrei gegenüber meinen Anspruch. Da ich Ü 25 bin, spielt diese Regelung keine Rolle mehr.

Hoffe das war kurz und knapp

Ganz großes Danke schonmal
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  #4  
Alt 23.06.2009, 11:59
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Ich glaube, JETZT verstehe ich das endlich. Du möchtest ergänzend zu dem Lohn noch ALGII beantragen? Warum schreibst du das nicht gleich?

Hier auf der Startseite gibt es einen ALGII-Rechner, probier es doch einfach mal aus.

Du wärest mit deinen Großeltern eine Haushaltsgemeinschaft, auch ohne Untermietvertrag würde dir dein kopfteiliger Mietanteil als Bedarf angerechnet werden.
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  #5  
Alt 23.06.2009, 12:05
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Du wärest mit deinen Großeltern eine Haushaltsgemeinschaft, auch ohne Untermietvertrag würde dir dein kopfteiliger Mietanteil als Bedarf angerechnet werden.
Jein, ich war 2 Jahre im Streit, dann vor Gericht und Klage auf Kostenübernahme wurde vom Gericht, ohne Möglichkeit der Berufung abgelehnt, weil ich die entstandenen Kosten - "Kopfanteil" - , nicht belegen konnte. Kopfanteil wird lt. Gericht nicht bei Mietwohnungen, nur bei z.B. Einfamilienhäusern gerechnet.
Ein Mietvertrag wäre mit 200 Euro eh besser als der 1/3 Anteil von 350,00 Euro

Also würde dann voll gerechnet werden ja? 100% Regelleistung + z.B. 200,00 Euro lt. Untermietvertrag. Braucht die ARGE die Bestätigung, dass untervermietet werden darf? War ich mit meiner Fahrtkostenkalkulation, also 20cent je km und einfach Strecke richtig oder soll ich lieber volle Strecke abrechnen und warten was das Amt dazu sagt?
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  #6  
Alt 23.06.2009, 12:31
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Zitat:
Zitat von boykott Beitrag anzeigen
Jein, ich war 2 Jahre im Streit, dann vor Gericht und Klage auf Kostenübernahme wurde vom Gericht, ohne Möglichkeit der Berufung abgelehnt, weil ich die entstandenen Kosten - "Kopfanteil" - , nicht belegen konnte. Kopfanteil wird lt. Gericht nicht bei Mietwohnungen, nur bei z.B. Einfamilienhäusern gerechnet.
Ein Mietvertrag wäre mit 200 Euro eh besser als der 1/3 Anteil von 350,00 Euro
Man muss schon belegen, dass man die Zahlungen auch erbringt. Das Argument, die Rechenweise nach Prokopfanteilen wird bei Mietwohnungen nicht verwendet entbehrt jeder Grundlage.

Zitat:
Braucht die ARGE die Bestätigung, dass untervermietet werden darf?
Wenn ein Untermietvertrag gemacht wird, ist die Untervermietungserlaubnis des Vermieters zwingend notwendig. Und ggf. auch ein Nachweis, dass die Mieteinnahmen versteuert werden.

Für alles andere nutze doch endlich den ALGII-Rechner.
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  #7  
Alt 23.06.2009, 13:07
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Man muss schon belegen, dass man die Zahlungen auch erbringt. Das Argument, die Rechenweise nach Prokopfanteilen wird bei Mietwohnungen nicht verwendet entbehrt jeder Grundlage.
Wenn ein Untermietvertrag gemacht wird, ist die Untervermietungserlaubnis des Vermieters zwingend notwendig. Und ggf. auch ein Nachweis, dass die Mieteinnahmen versteuert werden.

Für alles andere nutze doch endlich den ALGII-Rechner.
Den Rechner habe ich schon längst ausprobiert, vielen Dank für den Tip! Das mit dem Pro Kopf Anteil hatte ich auch so gerechnet, die Entscheidung der Richterin war aber eindeutig, dadurch das ich keine Mietkosten belegen konnte, wurde der Teil aus der Klage entfernt. Weiterhin erhielt ich 80% der Regelleistung und mit meinen Großeltern wurde eine BG gegründet. Vielleicht bin ich auch bloß schlauer als mein Anwalt und hätte aufn Tisch hauen müssen. Dafür habe ich zwei Jahre gekämpft.. Nun bin ich 25 und das kann sich das Amt dann auch was kosten lassen, wollen die ja nicht anders
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  #8  
Alt 23.06.2009, 13:18
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Zitat:
Zitat von boykott Beitrag anzeigen
Nun bin ich 25
Das erklärt natürlich einiges.
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  #9  
Alt 23.06.2009, 13:30
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Wie Grubenpony bereits schrieb, muss auch nachgewiesen werden, dass du tatsächlich deinen Großeltern einen Teil für die Miete zahlst. Ggfls. wird auch geprüft, ob deine Großeltern diese Untermieteinnahmen auch beim Finanzamt angeben.
Es gibt nämlich Fälle, bei denen der Alg2-Empfänger vorgibt den Verwandten Geld für die Unterkunft zu geben, aber unter der Hand erhält er das Geld jedoch wieder von diesen zurück. Und das alles nur um mehr Geld vom Amt zu bekommen.
Das Alg2 ist nicht dafür da Leistungen zu bekommen für Dinge, die man eigentlich gar nicht bezahlen muss. Wie hier z.B. die Miete. Anscheinend musstest du bisher auch gar nicht deinen Großeltern was zahlen müssen.
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  #10  
Alt 23.06.2009, 14:01
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Nee nee, meine Großeltern sind ein dreiviertel Jahr nicht in der Wohnung, sondern am Bungalow, während der Zeit komme ich für die Unkosten / Mehrkosten und Verpflegung selbst auf und zahle einen Mietanteil. Ich denke das ein Nachweis hier rüber besser als ein Pro Kopf Anteil wäre, weil meine Ausgaben mehr als 1/3 betragen. Muss ich bloß mal die Steuersache für Rentner klären
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