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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Forum, Person A ist derzeit noch in einem SV Beschäftigungsverhältnis, welches demnächst beendet wird, da 1/3 des Netto schon an Fahrtkosten drauf gehen. Derzeit kein ALGII Empfänger und und wohnhaft bei den Großeltern. Können Fahrtkosten abgerechnet werden? Kann ein Untermietvertrag bei den Großeltern angerechnet werden? Rechenbeispiel: Brutto = 960,00 = 720,00 Netto Wegstrecke tägl.: 94km x 20 Werktage = 1880 km Nun gibt es ja den Freibetrag und die Werbungskosten liegen über 100,00 Euro bzgl. der Wegstrecke und demnach den Fahrtkosten. Würde ein Antrag auf ALGII hier Sinn machen? Aufstockend hierzu würde Person A bei den Großeltern einen Untermietvertrag über 135,00 Euro /monatl. abschliessen. Welche Summe bleibt rein Netto? Ich brauche diese Infos um abzuwägen ob eine Arbeitsaufnahme weiterhin finanziell sinnvoll wäre oder ich mehr Geld mit meinem Nebengewerbe verdiene. Falls die Offtopic ist bitte verschieben.. Vielen Dank vorab! |
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#2
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| Zur Beantwortung müsste man wissen ob nicht ein Anspruch auf ALGI besteht und von wem diese Kündigung ausgeht. |
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#3
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| Hallo, vielen Dank vorab. Vergessen wir die Kündigung zunächst (AV würde dann nicht verlängert werden, seitens des Unternehmen ist die abgeklärt, so dass eine Sperrzeit nicht in Frage kommt. Beschäftigung dann über 360 Tage und somit Anspruch auf ALG I, wie gesagt, aussen vor lassen bitte) Um die Arbeit erträglicher zu machen, würde ich meine monatl. Fahrtstrecke von 1880 km (hin und Rück) gerne geltend machen mittels der ARGE Pauschale von 0,20 Euro je km. Glaube dies gilt nur für die Anfahrt, jedoch nicht die Rückfahrt. Also 1880km / 2 x 0,20 Euro = 188,00 Euro oder? Also diese Summe würde ich gerne meinen Einnahmen von 720,00 netto gegenüberstellen und angeben, dass ich einen Teil der Mietkosten von 200,00 Euro meiner Oma beisteuere und diese natürlich vom Amt wiederbekommen wollen. Ist das möglich? Was muß ich machen? Benötige ich einen Untermietvertrag? Werden die Einnahmen meiner Omas Rente angerechnet und bilde ich eine BG mit Oma und Opa oder zählen diese nicht mit rein und deren Rente ist anrechnungsfrei gegenüber meinen Anspruch. Da ich Ü 25 bin, spielt diese Regelung keine Rolle mehr. Hoffe das war kurz und knapp ![]() Ganz großes Danke schonmal |
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#4
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| Ich glaube, JETZT verstehe ich das endlich. Du möchtest ergänzend zu dem Lohn noch ALGII beantragen? Warum schreibst du das nicht gleich? ![]() Hier auf der Startseite gibt es einen ALGII-Rechner, probier es doch einfach mal aus. Du wärest mit deinen Großeltern eine Haushaltsgemeinschaft, auch ohne Untermietvertrag würde dir dein kopfteiliger Mietanteil als Bedarf angerechnet werden. |
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#5
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| Zitat:
Ein Mietvertrag wäre mit 200 Euro eh besser als der 1/3 Anteil von 350,00 Euro ![]() Also würde dann voll gerechnet werden ja? 100% Regelleistung + z.B. 200,00 Euro lt. Untermietvertrag. Braucht die ARGE die Bestätigung, dass untervermietet werden darf? War ich mit meiner Fahrtkostenkalkulation, also 20cent je km und einfach Strecke richtig oder soll ich lieber volle Strecke abrechnen und warten was das Amt dazu sagt? |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Für alles andere nutze doch endlich den ALGII-Rechner. |
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#7
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#8
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#9
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| Wie Grubenpony bereits schrieb, muss auch nachgewiesen werden, dass du tatsächlich deinen Großeltern einen Teil für die Miete zahlst. Ggfls. wird auch geprüft, ob deine Großeltern diese Untermieteinnahmen auch beim Finanzamt angeben. Es gibt nämlich Fälle, bei denen der Alg2-Empfänger vorgibt den Verwandten Geld für die Unterkunft zu geben, aber unter der Hand erhält er das Geld jedoch wieder von diesen zurück. Und das alles nur um mehr Geld vom Amt zu bekommen. Das Alg2 ist nicht dafür da Leistungen zu bekommen für Dinge, die man eigentlich gar nicht bezahlen muss. Wie hier z.B. die Miete. Anscheinend musstest du bisher auch gar nicht deinen Großeltern was zahlen müssen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#10
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| Nee nee, meine Großeltern sind ein dreiviertel Jahr nicht in der Wohnung, sondern am Bungalow, während der Zeit komme ich für die Unkosten / Mehrkosten und Verpflegung selbst auf und zahle einen Mietanteil. Ich denke das ein Nachweis hier rüber besser als ein Pro Kopf Anteil wäre, weil meine Ausgaben mehr als 1/3 betragen. Muss ich bloß mal die Steuersache für Rentner klären |
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