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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.04.2010, 20:04
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Standard Unterkunftskosten nach Trennung-Wohnung zu teuer

Hallo,

also ich habe da folgendes Problem. Mein Mann hat sich von mir getrennt. Er zieht aus und ich bleibe mit meinen 2 Kindern in der 4 Zimmer wohnung 82 qm 607 Euro kostet sie warm.. dem zu folge ist die Wohnung ca. 100 Euro zu teuer! Was mir meine SB sagte und gleich darauf sagte sie noch die 100 Euro die nun zu teuer sind wird sie mir von meinem ALG 2 Geld abziehen!

Ich hab erstmal große Augen bekommen... darf sie das denn so einfach??? Sie hat mich noch nichtmal schriftlich dazu aufgefordert das ich mir ne günstigere Wohnung suche...

Ich meine ich bin ja nun unverschuldet in dieser Lage... ich will ja umziehen aber bin dennoch 3 Monate gezwungen zu bleiben wegen der Kündigungsfrist die ich einhalten muß... was mache ich denn nun sie kann mir doch nicht mein Geld kürzen... und wenn ich dann noch umziehen muß der jostet ja auch geld!!

Ist das alles so rechtens ???
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  #2  
Alt 26.04.2010, 21:27
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schade das mir keiner antwortet!
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  #3  
Alt 26.04.2010, 21:34
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Standard

Liegt vielleicht daran, dass man -entsprechend den Regeln des Forums- ggf. auch erstmal die Suchfunktion hätte nutzen können?

Da findet man z. B. das hier:

wohnung viel zu groß und zu teuer, was nun ?

Turtle
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  #4  
Alt 26.04.2010, 21:39
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und nu bin ich immernoch genau so schlau wie vorher... meine frage war ja darf meine SB mir einmal die 100 euro abziehen von meinem lebensunterhalt und es für die wohnung nehmen ????

also ich habe schon gesucht aber leider nix passendes gefunden!!!
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  #5  
Alt 26.04.2010, 21:41
Benutzerbild von Turtle1972
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Nein, darf sie nicht, wenn du das nicht willst.

Turtle
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  #6  
Alt 27.04.2010, 12:49
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Standard

Zitat:
Zitat von rainbow Beitrag anzeigen
Was mir meine SB sagte und gleich darauf sagte sie noch die 100 Euro die nun zu teuer sind wird sie mir von meinem ALG 2 Geld abziehen!
Hallo,

also normal wäre, dass du ein Schreiben erhälst mit der Aufklärung, dass die Wohnung um xy Euro die angemessenen Kosten übersteigt. Dann werden nach § 22 Abs 1 SGB II bis zu 6 Mon dieses unangem. Kosten übernommen. In der Zeit kannst du dir eine neue, angem. Wohnung suchen - oder in der Wohnung bleiben und dann die Differenz selber zahlen.

Wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen? Dann würde ich die Aussage so verstehen, dass deine SB weiterhin den vollen Mietbetrag an den Vermieter überweist und dies dann aus der Regelleistung genommen wird. Auf der anderen Seite bekommst du ja jetzt den Mehrbedarf für Alleinerziehende, oder? So dass es unterm Strich finanziell gehen müsste mit der Mietüberweisung?!
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trennung, wohnung zu teuer

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