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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 19.07.2010, 12:41
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Standard Unterkunftskosten

Hallo

ich habe eine Frage bezüglich der Unterkunftskosten! Während meiner Ausbildungszeit habe ich mir ein kleines 1 Z.-Appartement in einem Stundentenhaus gemietet. Ich würde jetzt gerne umziehen, weil es damals eine Übergangslösung war wegen dem Ausbildung! Aber die ARGE verbittet mir den Umzug Ich meine mir ist es klar wieso: 1. die Wohnung kostet insgesamt 220,-€ warm und die ARGE bezahlt nur die 200,-€. Da habe ich auch eine Frage WARUM?? Wo es eine Person über 300,-€ Pauschale zusteht!!! 2. Die wollen keine Umzugskosten übernehmen! Aber ich VERZICHTE auch auf die,hauptsache ich ziehe da um... Da es einfach unzumutbar ist in solchen Verhältnissen auf Dauer zu wohnen!!! Und trotzdem verbittet mir die ARGE den Umzug!!! WAs kann ich in diesem FAll tun??

Und ich frage mich auch,wieso die ARGE-Mitarbeiter alle gegen den Menschen sind,obwohl die dafür da sind, um uns kompetent zu Beraten! Das heißt, nicht nur was von uns zu verlangen, sondern uns auch Aufzuklären, was uns zu steht!!!

MfG
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  #2  
Alt 19.07.2010, 12:44
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Es gibt aber immer noch den Grundsatz der "Notwendigkeit eines Umzuges".

Warum sollte das Appartement jetzt nicht mehr ausreichen? Du bist doch immer noch eine Einzelperson, oder?
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  #3  
Alt 19.07.2010, 12:54
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Es geht nicht nur ums Raumgröße,sonder es gibt noch viele andere Kriterium! z.B. Es ist sehr laut im Haus, es wir die ganze Nächte gefeiert und tagsüber geschlafen, ich muss aber um 5 Uhr morgens aufstehen, geht aber ganz schlecht,wenn ich erst um 3 Uhr einschlafe Das sind eben Studenten.....
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  #4  
Alt 19.07.2010, 12:59
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Und wenn ich mich richtig informiert habe,dann steht einer Person 45 km² Wohnfläche zu und 195,- KM + ca. 80,- NK + ca. 50-60 HzKo. Ich liege unter der Pauschale und sogar die tatsächlichen Kosten von 220,-€ werden nicht komplett übernommen! WIÉSO??
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  #5  
Alt 19.07.2010, 12:59
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Ich spiele jetzt mal den Advocatus Diaboli

- Hat Dich der Lärm während Deiner Ausbildung nicht gestört?
- Für die Beseitigung von ruhestörendem Lärm ist der Vermieter oder der Hausverwalter zuständig
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  #6  
Alt 19.07.2010, 13:00
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Zitat:
Zitat von BabyGirl Beitrag anzeigen
Und wenn ich mich richtig informiert habe,dann steht einer Person 45 km² Wohnfläche zu und 195,- KM + ca. 80,- NK + ca. 50-60 HzKo. Ich liege unter der Pauschale und sogar die tatsächlichen Kosten von 220,-€ werden nicht komplett übernommen! WIÉSO??

Zustehen ist relativ - das, was Du hier ansprichst sind die Höchstgrenzen...
Und was die fehlenden 20 € angeht, kann ich nur spekulieren - eventuell Warmwasseranteil?
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  #7  
Alt 19.07.2010, 13:02
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Das sind die durchschnittliche Pauschalen!!!
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  #8  
Alt 19.07.2010, 13:03
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Und was ist das für ein Wasseranteil??
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  #9  
Alt 19.07.2010, 13:12
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Warmwasseraufbereitungskosten sind aus dem Regelsatz zu zahlen.

Einen Umzug verbietet dir im Übrigen niemand, wenn du für 220 Euro eine andere Wohnung findest oder bereit bist, eine etwaige Mietdifferenz selbst zu zahlen, kannst du umziehen, so viel und so oft du willst.

Ansonsten musst du dich an deinen Vermieter wenden. Der ist dafür verantwortlich, dass andere Mieter die Hausordnung einhalten und dich nicht stören.

Wieso bekommst du überhaupt ALG 2, wenn du jeden Morgen um 5 Uhr aufstehen musst? Das ist ja gemeinhin bei Personen der Fall, die zur Arbeit gehen.

Turtle
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  #10  
Alt 19.07.2010, 13:13
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Zitat:
Zitat von BabyGirl Beitrag anzeigen
Und was ist das für ein Wasseranteil??
Nicht Wasseranteil - WARMwasseranteil.

Deine 220 € ist die Warmmiete, d.h. darin ist ein Betrag für Heizkosten (z.B. Gas).
Sollte Dein Warmwasser auch über Gas bereitet werden, ist das ein Anteil, der aus dem Regelsatz, sprich, von Dir zu zahlen ist.
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