Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 06.02.2012, 21:14
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Dann werden sie es dir wohl noch schreiben. Fakt ist, dass du nicht davon ausgehen kannst, dass dein Lohn und dein Kindergeld einfach nur für dich ist. Außerdem kann man dir schlecht raten, wenn du nicht endlich mal angibst, wann die Ausbildung überhaupt angefangen hat!

Für BAB gibts Rechner im Netz, die du nutzen kannst.

Turtle
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  #12  
Alt 06.02.2012, 21:33
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was soll den das 316 Euro Lohn und 184 Euro Kindergeld bekomme ich auch wenn ich nur Hartz 4 bekomme dann wird die Wohnung ganz bezahlt
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  #13  
Alt 06.02.2012, 21:38
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Heiligster Tag! Ein allerletztes Mal: als Azubi steht dir aber nunmal KEIN ALG 2 ZU!!!!!!!

Und jetzt auch ein allerletztes Mal: wann hast du die Ausbildung angefangen?

Turtle
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  #14  
Alt 06.02.2012, 22:07
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Standard Unterkunft

rückwirkend zum 1.12.2011 ist der Ausbildungsbeginn
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  #15  
Alt 06.02.2012, 22:10
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Dann hättest du schon seit 1.1. keine Miete mehr bekommen dürfen. Nach § 27 Abs. 4 SGB II wäre nur im Dezember noch ein Darlehen möglich gewesen. SGB 2 - Einzelnorm

Vielleicht gewährt dir das JC weiterhin ein Darlehn, bis die BAB durch ist. Allerdings solltest du da anders auftreten als hier. Denn das JC muss das nicht machen.

Turtle
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