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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo an alle Forumsmitglieder! Ich brauche dringend einen Rat und hoffe, dass mir jemand von Euch weiterhelfen kann. Nach Beendigung meiner Ausbildung habe ich in Frankfurt am Main 3 Monate lang ALG II bezogen. Da mein Freund mir nach unserer Trennung ständig aufgelauert hat, wollte ich unbedingt aus meiner Wohnung ausziehen. Eine neue Wohnung in Hattersheim am Main und auch ein Nachmieter für meine alte Wohnung war schnell gefunden, allerdings habe ich unabsichtlich den Fehler begangen, den Mietvertag ohne Genehmigung der ARGE zu unterschreiben. Erst als ich in Frankfurt meinen Umzug melden wollte, hat man mir gesagt, dass ich um "Erlaubnis" hätte bitten müssen. Habe am 26.11.2008 den Mietvertrag unterschrieben, am 27.11.2008 den Antrag beim Amt in Hofheim gestellt. Umzug erfolgte zum 01.12.2008. Nach wochenlanger Warterei habe ich jetzt meinen Bescheid vom Amt in Hofheim erhalten, in dem man mir mitteilt, dass der Quadratmeterpreis für meine Wohnung (möbliert, 45 qm, 450 Euro Kaltmiete + 100 Euro Nebenkosten) auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zu hoch sei. Daher zahlt man mir lediglich den angemessenen Mietpreis in Höhe von 432,10 Euro warm. Laut Amt sind 7 Euro pro qm angemessen. Habe bereits im Internet recherchiert: ein offizieller Mietspiegel existiert nicht und auf dem Wohnungsmarkt findet man auch nicht wirklich etwas für 7 Euro. Ich kann nicht verstehen, dass man mir nicht einmal eine angemessene Frist gewährt, um eine neue Wohnung zu finden. Außerdem besteht noch das Problem, dass in meinem Mietvertrag ein einjähriger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vereinbart ist, d.h. selbst wenn ich eine billigere Wohnung fände, kann ich meine jetzige Wohnung bis Ende Februar 2010 nicht kündigen. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?! Ich bin über jeden Rat dankbar. Ganuchi |
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#2
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| Also immobilienscout24.de spuckt durchaus was aus. Und nicht alle freien Wohnungen in Hattersheim werden dort inseriert sein, ich gehe mal davon aus, dass es daher noch eine hohe "Dunkelziffer" gibt. Wenn du auf staatliche Gelder angewiesen bist, also weißt, dass du deine Miete nicht aus eigenem Geld bezahlen kannst, dann ist es eigentlich m. E. n. logisch, dass man vorher mal den fragt, der bezahlen soll, ob das so in Ordnung ist. Meinst du nicht auch? Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle! Da meine Miete in Frankfurt mit 535 Euro nur unwesentlich billiger war als die jetzige, halte ich es "zu verzeihen", dass ich aus Unwissenheit keine Genehmigung eingeholt habe. Wie schon erwähnt: selbst wenn ich eine billigere Wohnung fände, besteht immer noch das Problem der fehlenden Kündigungsmöglichkeit. Insofern hilft mir das also nicht wirklich weiter. Danke trotzdem! |
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#4
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| Welche Hilfe hast du denn erwartet? Du bist ohne Genehmigung umgezogen und jetzt hast du den Salat. Da gibt es nicht, wo man helfen könnte. Du bist nunmal verpflichtet, vor Umzug bzgl. Genehmigung zu fragen. Was helfen könnte, wäre z. B. Arbeit... Turtle |
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#5
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| Ich war der Meinung, dieses Forum dient dazu, sich auszutauschen und anderen "wertvolle" Ratschläge zu geben. Offenbar habe ich mich da geirrt. Ich habe es nicht nötig, mich von Ihnen angreifen zu lassen. Nur weil ich ALG II beziehe, bin ich noch lange kein arbeitsscheuer Faulenzer. Wenn ich von einem Moderator eines ALG II Forums lediglich derartige Äußerungen erwarten kann, verzichte ich gerne auf Ihre Antworten. Ich hoffe, es gibt in diesem Forum noch Mitglieder, die anderen wirklich helfen wollen. |
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#6
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| Nochmal: Was denn für Hilfe? Es ist gesetzlich verankert, dass du hättest vorher nachfragen müssen. Wenn dir die Entscheidung des Amtes nicht gefällt, kannst du in Widerspruch gehen und notfalls klagen. Viel mehr geht doch nicht. Möchtest du lieber eine Antwort haben ala "Amt hat sich geirrt, die spinnen.", nur weil solch eine Aussage dir besser gefallen würde? Also, wenn wir lügen sollen, sags nur. Turtle |
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#7
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| Es geht nicht, darum mir etwas vorzulügen, sondern um unangebrachte Äußerungen wie diese Ich habe schon mehrfach gelesen, dass Leute ohne Genehmigung umgezogen sind. Ihnen wurden dann zwar keine Umzugskosten etc. gewährt, aber zumindest die Miete gezahlt. Im SGB II § 22 ist doch geregelt, dass bei unangemessenen KdU zumindest eine Frist für die Wohnungssuche gewährt werden soll. Sehe ich das falsch? |
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#8
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| Ja, siehst du falsch. Das gilt für Leute, die erstmals ins ALG 2 rutschen. Du aber warst drin und hättest dich mit den Spielregeln vertraut machen müssen. Turtle |
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#9
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| Danke für die Auskunft! Beim Amt in Frankfurt hat man mir damals gesagt, es könnte sein, dass mir das neue Amt wegen fehlender Genehmigung nicht die volle Miete zahlt, doch es würde zumindest die Unterkunftskosten in der Höhe der alten Miete übernehmen. Ist da etwas dran? |
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#10
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| Ja, aber nur im Rahmen der angemessenen Mietobergrenze der neuen Arge.
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