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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 09.01.2009, 16:25
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Frage Umzugskosten und Kosten f. Erstausstattung

Hallo,

zu meiner Person im Vorfeld: Wieland, Single, männlich, keine Kinder, 37 Jahre alt, Hartz4/Arbeitslosengeld II Bezieher, muss nach Kündigung umziehen, verfüge über eine wertige Wohnungseinrichtung (aus besseren Zeiten) die fachgerecht -durch Umzugsfirma- de- und montiert werden muss, besitze keine eigene Waschmaschine.

Meine Mitbewohnerin wird aus der 96 m2 -WG wegen Arbeitsaufnahme in eine andere Stadt umziehen. Ihre und meine Kündigung (keine neue WG, Wohnung für mich allein viel zu groß und natürlich nicht zu bezahlen) erfolgte Anfang Dezember 2008, das heisst, dass ich wie sie nach 3-monatiger Kündigungsfrist bis Ende Februar 2009 aus der bisherigen Wohnung ausgezogen sein muss.

Am 23. Dezember 2008 habe ich bei der ARGE die ersten Unterlagen (Antrag auf Zustimmung zum Umzug u. 3 Kostenvoranschläge v. Umzugsfirmen) für den kommenden Umzug zu Anfang 2009 eingereicht und um ein Beratungsgespräch im Vorfeld gebeten. Infomaterial f. Umzug habe ich angefordert und mitbekommen.

Zum Beratungsgespräch war ich am gestrigen Tage. Ich hatte sämtliche Unterlagen mit. 2 Wohnungsangebote (neue mögliche Wohnungen) legte ich der Dame zur Bewilligung vor.

1. Wohnung - 48,04 m2 - Kaltmiete: 270,00 €, Nebenkosten: 90,00 € =
Warmmiete: 360,00 €

2. Wohnung - 47,80 m2 - Kaltmiete: 265,00 €, Nebenkosten 90,00 € =
Warmmiete: 355,00 €

Nachdem sie die Angebote überflogen hatte, sagte sie zu mir, dass sie mir beide Angebote ablehnen muss. Sie meinte Umzugskosten werden nur dann von der ARGE gewährt, wenn man in eine Sozialwohnung entsprechend der Vorgaben ziehen würde. Also genau 45 m2 und Warmmiete max. 277,65 €.

Ich habe mir das Infomaterial im Vorfeld wirklich gut durchgelesen es aber anders verstanden.

Bei mir besteht definitiv die Notwendigkeit des Umzugs, allerdings möchte ich nicht in ein ALG II-Ghetto (soll nicht diskriminierend klingen) ziehen. Kann ehrlich gesagt nicht verstehen, warum ich entsprechend meiner Angebote keinerlei Umzugskosten bewilligt bekomme. Umziehen muss ich doch nunmal.

Macht es Sinn sich nochmal bei einem Rechtsanwalt zu informieren oder ist die Sachlage völlig aussichtslos? Was ist mit Erstausrüstung - Waschmaschine.



Würde mich über konkrete Hilfestellung freuen!


Vielen Dank!


Wieland
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  #2  
Alt 09.01.2009, 16:32
Benutzerbild von Mandy
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Die Notwendigkeit ist in Deinem Falle zwar offenbar gegeben, allerdings muss man von Seiten des Amtes nur Kosten übernehmen, wenn die neue Wohnung angemessen ist.

SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen. [...]
(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 09.01.2009, 16:34
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Stellensuche Beitrag anzeigen
Ich habe mir das Infomaterial im Vorfeld wirklich gut durchgelesen es aber anders verstanden.
Und was sagt das Infomaterial jetzt explizit zu den angemessenen Kosten der Unterkunft?
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  #4  
Alt 09.01.2009, 16:35
Benutzerbild von Mandy
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Zur Waschmaschine: da es die Erstausstattung nur im Rahmen des Erstbezugs einer Wohnung gibt, wäre es möglich, dass Du dafür nur ein Darlehen bewilligt bekommst. Wo hast Du denn bisher Deine Wäsche gewaschen?
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  #5  
Alt 09.01.2009, 17:22
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Beiträge: 3
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Die Wäsche habe ich bisher in der Maschine meiner Mitbewohnerin gewaschen. Sie zieht aus und nimmt die Maschine natürlich mit.

Wieland
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  #6  
Alt 09.01.2009, 17:24
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Das müsstest Du dem Amt dann so darlegen.
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Mandy

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  #7  
Alt 09.01.2009, 17:35
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Hallo Mandy,

zunächst möchte ich Dir für Deine Hinweise herzlich danken.

Wenn ich Deine Aussagen richtig deute, gibt es wohl angesichts der Umzugskosten kaum oder überhaupt keine Chancen. Und der Gang zum Rechtsanwalt wird dadurch überflüssig. Und bei der Waschmaschine würde man max. den Betrag als Darlehen erhalten. Gibt es hier im Forum Rechtsanwälte, spezialisiert auf Sozialrecht?

Wieland war´s
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  #8  
Alt 09.01.2009, 17:38
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Beiträge: 6.581
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Angesichts der Umzugskosten gibt es keine Chance, sofern die neue Wohnung nicht den ANgemessenheitskriterien entspricht.

Bezüglich der Waschmaschine stelle einen Antrag und warte erstmal den Bescheid ab.

Einen RA gibt es hier im Forum nicht. Den solltest Du Dir, wenn Du einen für notwendig hältst, in Deiner Umgebung suchen.
__________________
Grüsse,

Mandy

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