Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.05.2009, 10:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 4
Standard Umzugsaufforderung ohne Aufforderung?

Hallo Forum!
Meine Mutter bekommt ALG II und wohnt in einer zu großen und teuren Wohnung. Sie hat August 2008 eine Anhörung bekommen sie solle die Kosten senken -oder durch Wohnungswechsel die Miete senken. Die 6 Monatsfrist ist längst abgelaufen, sie hat aber im neuen Bescheid wohl unbeabsichtigt eine neue Frist bis 08.09 bekommen.

Sie hat über 20 Mal Vermieter aufgesucht um eine passende/altersgerechte Wohnung zu finden (nur nebenbei gesagt)
Die Angebote wurden immer von der ARGE bestätigt.

Gestern habe ich sie begleitet um einen Genossenschaftsanteil Antrag zu stellen, dieser wurde gleich erledigt. Aber dann auf die Frage von mir wer den Antrag auf Übernahme des Umzugs bearbeitet wurde sie ausgelacht. Sie wurde nicht gezwungen um zu ziehen!

Man wollte uns abwimmeln (am Empfang und in der Leistungsabteilung) Sie solle alles selbst tragen! Es sei keine Aufforderung- was dann?? Soll sie warten bis die Frist abläuft und 80EURO monatlich selbst bezahlen?? Ich habe Februar 09 noch klargestellt, dass die Kosten nicht gesenkt werden können (da Grundmiete)

Frage: Sollte sie eine Aufforderung bekommen -die bis heute nicht eingetroffen ist? Die zweite Frist endet 08.09. (Eigentlich 03.09) Oder versucht man Kosten zu vermeiden??

Alle Informationen habe ich aus diesem Forum! Man hat sie nie aufgeklärt! Jetzt wird der Umzug bezahlt (ca 300EURO) aber man beharrt darauf dass sie nicht gezwungen wurde. Das bedeutet, wenn der jetzige Vermieter Mängel findet darf sie das selbst bezahlen? Und für die neue Wohnung wird nichts übernommen??

Das Darlehen wird zum Glück nicht abgestottert -auf den Kampf war ich auch vorbereitet! Will nicht wissen, wie viele alte Menschen “betrogen” werden, die kein Wissen haben, oder sich nicht wehren können. Danke an das Forum und alle die es aufrecht erhalten und es mit Informationen füttern!!

Kann jemand etwas zu der Umzugsaufforderung schreiben. ZITAT: ...bitte ich umgehend.....durch Wohnungswechsel oder auf andere Weisen gesenkt werden.....Miethöhenvereinbarung, neuer Mietvertrag o.ä.....

Ist das keine Aufforderung???
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.05.2009, 10:50
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Bene Beitrag anzeigen
Jetzt wird der Umzug bezahlt (ca 300EURO) aber man beharrt darauf dass sie nicht gezwungen wurde. Das bedeutet, wenn der jetzige Vermieter Mängel findet darf sie das selbst bezahlen? Und für die neue Wohnung wird nichts übernommen??
Verstehe ich nicht, was hat die Bewilligung der Umzugskosten jetzt mit dem neuen Leistungsbescheid zu tun oder mit irgendwelchen Mängeln?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.05.2009, 10:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 4
Standard

Hallo!
Wenn sie nicht aufgefordert wÜrde, müsste doch die ARGE keine weiteren kosten z.B. Für Auszugsrenovierung/ Einzugsrenovierung übernehmen, die vielleicht anfallen könnten -oder nicht?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.05.2009, 10:59
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Muss die Arge ohnehin nicht, das sind alles seperat zu beantragende Kannleistungen.

Zumal nach der Mietrechtsreform oftmals die Auszugsrenovierung hinfällig geworden ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.05.2009, 11:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 4
Standard

Da hat sie noch "Glück" mit der alten Wohnung, da diese aktuell vom Nachbarn zum Teil überflutet wurde.

Mich beschäftigt nur, wie/wann eine Aufforderung zu Stande kommt? Habe oft davon gelesen, aber wann wird diese von der ARGE gestellt? Verlangt wird Kosten zu senken, aber wie und mit welchen Mitteln scheit denen egal zu sein.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.05.2009, 11:14
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Bene Beitrag anzeigen
Mich beschäftigt nur, wie/wann eine Aufforderung zu Stande kommt?
Sobald die Kosten der Unterkunft höher sind als die jeweiligen angemessenen Kosten der Unterkunft.

Und ja, es ist der Arge egal, wie die Kostensenkung zustande kommt, weil es im Interesse des Hilfeempfängers liegen sollte.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.05.2009, 11:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 3
Standard Leistung für Wohnung???

Hallo erstmal...
Folgende Frage.

Hatte neuen Job , der Arbeitgeber zahlt aber keinen Lohn:Somit haben 10 MA
Klage beim Arbeitgericht über unseren Anwalt abgegeben:
Alle bekamen die Kündigung nun Hartz IV beantragt .

Der alte Chef schuldet und ja noch Gehälter . Jobörse zahlt bislang keine Wohnkosten...... Konto geht auf Null.. die verttrösten einen immer mit Lebensmittel Gutscheinen , muß aber mein Konto ausgleichen

Gibts da einen Vorschuß vom Amt ??????
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 13.05.2009, 11:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 4
Standard

Also war es die "besagte" Aufforderung(anhörung gemäß § 24 SGB X)?! Ich verstehe nicht, warum man ihr das ausreden wollte? Nach so langer/vergeblicher Wohnungssuche war sie wirklich niedergeschlagen.

Also kann sie einen Antrag für eine Spüle stellen und sich auf dieses Schreiben berufen. Böden sind ja nicht möglich.

Danke noch Mal an alle die sich im Forum engagieren!

Hatte mal diese Hotline der Arge angerufen, musste die Informationen der unfreundlichen Dame aus der Nase ziehen -die müssen ja nichts verkaufen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Normvorschriften für die Kosten für Unterkunft? Tavrika Kosten der Unterkunft 10 19.03.2010 14:47
Alleinerziehend / Alleinstehend Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten Tinka Kosten der Unterkunft 9 25.01.2009 07:30
Umzugsaufforderung von Arge - Wer kann helfen? minnie22 Kosten der Unterkunft 13 27.12.2008 22:41


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:28 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0