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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.11.2011, 10:21
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Frage Umzug/ Wohnung zu klein, bin schwanger, ev. Wohngemeinschaft?

Hallo alle zusammen,

ich kenne mich nicht so wirklich aus und wende mich daher an Euch.

Ich bin in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, und erhalte ergänzende Leistungen ALG 2, da mein Einkommen nicht hoch genug ist.
Ich bin ungeplant schwanger geworden und habe dieses auch schon dem Jobcenter gemeldet und einen Bescheid über die Bewilligung wg. Mehrbedarf während der Schwangerschaft erhalten.
Nun zu der eigentlichen Fragestellung.

Derzeit bewohne ich alleine eine kleine Wohnung von 45 qm die den KdU entspricht. Die Wohnung eignet sich aber absolut nicht wenn mein Kind da ist (errechneter Geburtstermin Ende Februar/ Anfang März 2012), da sie sehr schlecht geschnitten ist. Für mein Baby wäre kein Platz, ich würde weder ein Babybett, Wickelkommode noch einen Schrank für die Babysachen unterkriegen.
Die Wohnung ist jetzt schon spartanisch eingerichtet, da sie einfach sehr klein ist. Das Badezimmer ist winzig.

Einen Termin mit meinem Ansprechpartner hatte ich noch nicht, wollte mich erstmal informieren. In einem vorigen Telefon-Gespräch mit der Zentrale wurde mir allerdings gesagt, dass eine größere Wohnung sicherlich angebracht wäre...

Wird mir ein Umzug unter Anbetracht der gegebenen Umstände genehmigt werden? Werde ich, sollte mir ein Umzug genehmigt werden erst Anspruch darauf haben wenn mein Kind da ist, wobei ich mir das extrem schwierig vorstelle als hochschwangere, oder mit einem Neugeborenen umzuziehen... oder wie sind diesbezüglich die Regelungen?

Laut Tabelle ist für 2 Personen eine Wohnfläche bis 60 qm möglich, jedoch weiß ich dass die Kosten der Wohnung ausschlaggebend sind bei uns liegen diese für 2 Personen bei 380 € Kaltmiete.

Meine Überlegung tendiert in zwei Richtungen, die eine ist alleine mit meinem Kind zu wohnen, und die andere mit dem Kindsvater zusammen zu ziehen.

Wie sähe es aus wenn ich mit dem Kindesvater zusammen ziehen würde?
Was sind die Unterschiede in Hinblick auf die Berechnungen gilt das dann als Bedarfsgemeinschaft oder läuft es als Wohngemeinschaft?

Der Kindsvater hat ein Einkommen von ca 1200 € Netto.

Was kommt sonst noch auf mich zu? Das ist alles komplettes Neuland für mich, es ist auch mein erstes Kind.


Über Antworten, Anregungen oder Tipps wäre ich Euch äußerst dankbar!
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  #2  
Alt 05.11.2011, 10:25
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Das mußt Du mit Deinem SB besprechen. Die KDU-Richtlinien in den einzelnen Landkreisen sind da unterschiedliche. Einige sind er Meinung, daß Babys die erste Zeit mit im Elternzimmer schlafen können (wie es Leute, die ihre Miete selbst zahlen müssen auch tun) und billigen daher keinen größeren und teureren Wohnraum zu.

Wenn Du mit dem Kindsvater zusammenziehst, seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. WEnn nicht, ist er Dir und dem Kind unterhaltspflichtig ab Mutterschutz. Bei dem Nettogehalt dürfte er auch unterhaltsfähig sein.
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  #3  
Alt 05.11.2011, 10:42
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Wenn Du schreibst 'ungewollt schwanger', stellt sich mir die Frage, wie innig ist denn Dein Verhältnis zum Kindsvater?
Kannst Du bzw. könnt Ihr Euch denn eine gemeinsame Zukunft vorstellen?
Für das Kind wäre dies natürlich die bessere Alternative.
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  #4  
Alt 05.11.2011, 11:02
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Hallo WalterWinter,

ich habe bewusst "ungeplant" nicht "ungewollt" schwanger geschrieben, da ein Kind nicht geplant war aber das Schicksal es manchmal anders meint ;-) und ich ungewollt als negativ empfinde.

Das Verhältnis zum Kindsvater ist gut und wir lieben uns, eine gemeinsame Zukunft können wir uns vorstellen.
Und für unser Kind wäre es natürlich das beste, allerdings ist es derzeit so dass wir nicht zusammen wohnen.
Daher habe ich ja auch die zwei Varianten in Erwägung gezogen, denn man weiß ja nie ob es gemeinsam klappt.

Ich will mich beruflich auf jeden Fall auch verändern, damit ich in Zukunft nicht mehr auf die Arge angewiesen bin, allerdings muss ich das aufschieben bis mein Kind dann groß genug ist.


@ Vegas

wie wird eine Bedarfsgemeinschaft denn berechnet? Und wie werden unsere Gehälter dann berücksigtigt? Er hat zusätzlich noch Schuldentilgung und ist kein Leistungsempfänger.
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  #5  
Alt 05.11.2011, 11:14
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Erstmal Entschuldigung, da hatte ich zu unaufmerksam gelesen.

Im Falle des Zusammenziehens werden beide Einkommen in einen Topf geworfen. Schulden zählen dabei leider nicht.
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  #6  
Alt 05.11.2011, 14:21
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Mal so zum Verständnis. Wie muss man sich eine "zu kleine" Wohnung vorstellen, wenn sie lt. Mietvertrag doch anscheinend 45 qm hat? Das Bad kann ja nicht den Löwenanteil einnehmen, denn es ist ja "winzig".

Macht der Flur 30 qm aus?

Turtle
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  #7  
Alt 05.11.2011, 19:19
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Hallo WalterWinter,

kein Problem kann passieren und für gewöhnlich wird es ja auch als ungewollt beschrieben/ benannt...

Wie hoch ist denn die Grenze des Leistungsbezugs? Freibeträge, Mutterschaftsgeld o.ä. was dann dazu kommt...
Ich frage aus dem Grund, dass wir dann wenn wir drei zusammen ziehen durch den Kindsvater nicht plötzlich zusammen im Ermessen des Amts zu viel haben, aber tatsächlich dann zu wenig zum Leben da ist.

Die weiterhin zu tragenden Schulden aus einem Kredit seitens des Kindsvaters werden bei der Berechnung nicht angerechnet oder berücksigtigt?


Hallo Turtle1972,

die Wohnung hat zwar ca 45 qm, es ist aber so, dass man von der Haustür aus quasi direkt im Wohnzimmer steht. Man hat hier nur eine Wand mit mehr als 3 m Länge, eine Wand ist ganzflächig mit Fenster ausgestattet und diese Seite ist wie eine Mulde. Die Küche ist relativ groß mit Fensterfront auf ganzer Länge, aber hier habe ich keinen Platz für mein kleines Gefrierschränkchen, das steht daher im Wohnzimmer.
Das Schlafzimmer hat auch eine große Fensterfront auf fast ganzer Breite, hiervor steht mein Bett daneben ist nur Platz für ein kleines Schränkchen hierneben ist die Tür zum Wohnzimmer und auf der anderen Seite die Tür zum Badezimmer. Es ist sehr verwinkelt und extrem schlecht geschnitten.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
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  #8  
Alt 05.11.2011, 19:28
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Also gar kein Flur? Dann komm ich nicht mit. Irgendwo müssen doch die ca. 40 qm (nach Abzug des Bades) stecken?

Turtle
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  #9  
Alt 05.11.2011, 19:40
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Zu wenig zum Leben, shannon, wird es nicht sein. Dafür gibt es ja die 'Grundsicherung'.

Gefühlt zu wenig wird es durch die Abtragung des Kredites.

Das wird aber auch so sein, wenn Ihr nicht zusammenzieht.
Weil er Unterhalt zahlen muss, und auch dort der Kredit nicht die Rolle spielen wird.

Geändert von WalterWinter (05.11.2011 um 19:44 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #10  
Alt 05.11.2011, 21:12
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Der Flur ist wenn man es sich bildlich vorstellen will Teil des Wohnzimmers, von der Haustür aus wie eine Schleuse ins Schlafzimmer. Ich habe vorher noch nie eine Wohnung gesehen die so blöd geschnitten ist, leider war ich in der Not dringend eine Wohnung haben zu müssen, sonst hätte ich sie nie genommen...

Natürlich war damit gefühlt zu wenig zum Leben gemeint.
Ob er Unterhalt zahlen können würde weiß ich nicht, ich würde ihm nicht zumuten wollen nichts mehr im Kühlschrank haben zu können... wenn ihr versteht wie ich das meine.

Ich werde mal einen Termin beim Sachbearbeiter machen und dann höre ich was sie zum Punkt Wohnungsgröße sagen.
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schwanger, umzug, wohnung zu klein, zusammenziehen

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