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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo an alle, ich habe mal ein paar Fragen, da sich unsere Familie bald vergrößern wird. Wir haben zwei Kinder und erwarten unser drittes im Juli. Zur Zeit leben wir in einer 64m², unsere Große (8) hat ein eigenes Zimmer und unsere kleine (2) schläft noch in unserem Schlafzimmer mit. Wir benötigen eine größere Wohnung und waren auch schon bei der Arge und sie sagte, wir dürfen uns eine Wohnung suchen mit Warmmiete max 650€. Wir wohnen in Thüringen, hier sind viele Wohnungen unsaniert und werden ohne Tapete übergeben. Wir haben nun eine Wohnung gefunden, die vom Preis her passen würde, aber leider unsaniert ist und uns die Wohnungsbaugesellschaft schon sagte, sie habe kein Geld zum sanieren....vielleicht würde es klappen, aber wir haben auch überhaupt kein Geld um sie zu tapezieren usw. Würde uns die Arge da evtl. helfen, per Darlehen oder so? Gibt es da Richtlinien für Thüringen? Wir möchten eigentlich gar nicht umziehen, aber auf Dauer sind die 64 m² wirklich zu klein und hier in unserem Wohngebiert würden wir wirklich gerne bleiben, da wir hier alles zu Fuß erreichen können...Kita, Schule, Einkaufmöglichkeiten, Ärzte etc. Alle andeen sanierten Wohnungen sind leider viel zu klein.... Über Antworten wäre ich dankbar. Gruß Anelle |
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#2
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| Hallo, stell nen schriftlichen Antrag...erstmal auf Beihilfe, wenn die abgelehnt werden sollte, dann auf Darlehen. Gruß Enibas |
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#3
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| Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Von gesetzes wegen ist der Vermieter für Renovierungen usw. zuständig. Es kann mietvertraglich vereinbart werden, daß das der Mieter macht. |
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#4
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| Sind nicht bei Notwendigkeit eines Umzuges die Kosten des Umzuges durch die ARGE zu tragen? Und wäre da nicht eine Renovierung auch mit dabei? Ob ein Maler nun erst alte Tapete runter holt oder vorher keine an der Wand ist, sollte da ja keinen Unterschied machen. |
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#5
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| Einzugs- und Auszugsrenovierung gehören nach der einschlägigen Kommentierung zu den notwendigen Kosten der Unterkunft, wären also zu tragen. Trotzdem kann ein Blick in den Mietvertrag zu den Regelungen bei Ein- und Auszug nicht schaden. Denn: wieso sollte der Steuerzahler die Renovierung tragen, wenn im Mietvertrag drin steht, dass es der Vermieter zu tun hat bzw. wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag ggf. ungültig ist? Turtle |
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#6
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| Auch wenn die Renovierung ggf. durch den SGB II-Träger finanziert wird, heisst das nicht, dass ein Maler die Renovierung durchführt. Es gilt zunächst die Selbsthilfemöglichkeit auszuschöpfen, d. h. Eigenleistung bei Finanzierung des Materials.
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#7
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| Bei Notwendigkeit schon, aber da grundsätzlich der Vermieter zuständig ist und viele Klauseln in Mietverträgen unwirksam sind, ist eine Renovierung durch den Mieter nicht immer notwendig und dann logischerweise auch nicht vom Steuerzahler zu zahlen. |
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