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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 03.12.2008, 21:25
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Standard Umzug wegen teurer Wohnung

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und ich versuche mich hier kurz zu fassen
Also ich habe mich im Februar von meinem man getrennt und werde mich scheiden lassen.Er hat sich aus dem Staub gemacht und ich sitze nun mit 3 Kindern (wovon eines moméntan in der Psychiatrie ist) alleine in unserem gemietetem Haus.
KM 450.- Euro 145.-NK 96 Euro HZ zus. 691.-Euro monatlich.
Er zahlt für 2 Kinder Unterhalt 590.-Euro zusammen.
An Miete wird berücksichtigt für 4 Personen 475.-Euro inkl. Heizung.
Die Differenz zahle ich von meinem Alg2, wobei hier auch noch 50.-Euro eingehalten werden, da ich eine Stromnachzahlung hatte und ein Darlehen bekam.
So, nun zu meiner Frage...
Eigentlich kann ich ja umziehen , ich weiß nicht, wie ich die Differenz aufbringen soll und wir haben wirklich mittlerweile wenig zu essen am Monatsende.
Also, ich bin nicht aufgefordert worden, umzuziehen.
Würde aber gerne umziehen, wer kann mir sagen , welche Hilkfe ich bekommen kann ?
Die Kinder sind 3,8 und 13 und ich bin selbst psychisch erkrankt und nehme Antidepressive um zu funktionieren.
Habe keine Freunde /Familie hier und kann nicht allein umziehen.
Eine billige Wohnung habe ich bei einer Wohnungsgesellschaft bereits 240.-KM (!!!) , allerdings 2 KM Kaution, die ich nicht habe.
Ich könnte sofort einziehen, habe aber eine Kündigungsfrist einzuhalten.
ABER ich kann die Differenz auch nicht mehr zahlen, da ich wegen meiner kranken Tochter schon erhebliche Mehrkosten an Fahrtkosten habe.
BITTE helft mir weiter !!!
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  #2  
Alt 04.12.2008, 00:19
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Hm, wenn du keine Belehrung über die angemessenen Kosten der Unterkunft erhalten hast, müsste das Amt eigentlich die tatsächliche Miete übernehmen.

Wurde dir von Anfang an nur ein Teil der Miete angerechnet? Oder nur einen gewissen Zeitraum (6 Monate)?

Ansonsten kann dir hier wohl nur das Amt selbst weiterhelfen, letztendlich ist es der normale Werdegang bei einem Umzug: Mietangebot vorliegen und absegnen lassen, nachfragen wegen Doppelmiete (die man aber u. U. nicht übernehmen wird, wenn bei dir der Wohnungsmarkt so entspannt ist, dass man erwarten kann, dass du die jetzige Wohnung fristgemäß kündigst und zum Fristende eine neue angemessene Wohnung findest) und Umzugskosten sowie Kaution.

Turtle
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  #3  
Alt 07.12.2008, 16:09
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Danke erst einmal für die schnelle Antwort...Also irgentwo stand im Bescheid schon, wie hoch die Miete sein darf und sie wurde auch 6 Monate bewilligt.Ist aber trotzdem noch zu hoch und ich zahle die Differenz eben selbst.
Nun habe ich ja eine Wohnung in Aussicht, die sehr günstig wäre und vielleicht finde ich einen Nachmieter...Positiv denken , gelle :-)
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  #4  
Alt 07.12.2008, 18:53
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Also bist du doch zum Umzug aufgefordert worden, sonst hätte man dir nicht die angemessenen Kosten der Unterkunft mitgeteilt und nur 6 Monate übernommen. Da man dich zum Umzug aufgefordert hat, muss das Amt auch die notwendigen Kosten des Umzuges tragen, wenn du eine nunmehr angemessene Wohnung beziehst. Die Kaution gibt es eh nur als Darlehen.

Turtle
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  #5  
Alt 07.12.2008, 19:48
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Naja, man mich mich nicht zum Umzug aufgefordrt, aber halt belehrt...Wie siehtr es denn aus, wenn ich umziehe(um Kosten zu sparen/ Differenz der zu hohen Miete) und die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist ? Wer zahlt dann die doppelte Miete ? Es ist mir einfach nicht mehr möglich, diese´Differenz zu zahlen !
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  #6  
Alt 07.12.2008, 20:03
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Wenn du nicht grad in einer Gegend mit schlechtem Wohnungsmarkt wohnst, wird dir niemand die Doppelmiete zahlen, man wird von dir erwarten, dass du deinen Umzug so planst, dass keine Doppelmiete entsteht.

Turtle
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  #7  
Alt 08.12.2008, 09:34
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Zuerst einmal Danke Turtle
Das habe ich schon vermutet...Naja, ich habe 2 Wohnungen mit 240 Euro KM allerdings ab sofort und es gibt auch einige zum späteren Twermin, nur mein Geld ist so knapp, ich kann die Zuzahlung nicht mehr leisten.Die Waschmaschine ist kaputt gegangen, ich wasch für uns in der Badewanne .Das ist einfach kein Zustand mehr.Morgen habe ich einen Termin , vielleicht gibt es eine Lösung.
Mein Problem waren die starken Medikamente , die haben mich sehr eingeschränkt und ich habe mich nicht kümmern können.Bestätigt auch mein Psychologe.Dann hätte ich ja schon früher gekündigt und eine andere Wohnung gesucht.
Nunja, dann ist es so...
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  #8  
Alt 03.02.2009, 11:59
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Standard Umzug da Miete zu hoch

Hallo, ich beziehe seit 3 Jahren ALG II und meine Miete war bisher immer angemessen und wurde auch voll von der ARGE übernommen. Nun soll meine Miete auf einmal 60 Euro zu hoch sein, weil sich in der Gesetzgebung was geändert hat und ich soll nun die Mietkosten senken oder mir eine angemessenen Wohnung suchen. Seit langen steht fest, dass ich nächstes Jahr mit meinen Kindern zu meinem Freund ziehe und dann aus dem ALG II raus falle. Das weiß auch mein Fallmanager. Was mache ich denn nu. Umziehen ist doch Quatsch und die Miete, was kann ich denn dafür wenn im Gesetz was geändert wird?!!!!!!!!!!!!!!
Gruß
moni-45
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  #9  
Alt 03.02.2009, 12:42
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Vermutlich hat man bei dir bisher vergessen dich abzumahnen. Dann freu dich über die Zeit, in der die Miete komplett angerechnet wurde.

Wie hoch wäre denn die Differenz? Nach Ablauf der sechs Monate kannst du ja auch in der Wohnung verbleiben, wenn du die Differenz selber zahlen kannst.
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  #10  
Alt 03.02.2009, 18:29
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Moni schrieb ja, dass die Miete 60 € zu hoch ist. Also den Betrag würde ich dann auch monatlich selber zahlen. So ist ein Umzug gar nicht notwendig.
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Jette
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