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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Guten Morgen, mein Name ist Delphina und ich bin allein erziehende Mutter eines behinderten Jungen. Bei meinem Sohn wurde ein AOSF-Verfahren zur Feststellung des besonderen Förderbedarf durchgeführt. Das Schulamt kam, entgegen der Arztberichte, zu dem Ergebnis, dass bei meinem Sohn "nur" eine Lernschwäche vorliegt. Mein Sohn Julian ist schwerstbehindert(90% GBH Pflegestufe 2) Ein Antrag auf eine kb-Schule wurde seitens des Schulamtes abgelehnt, da die Voraussetzungen nach deren Auffassung nicht erfüllt wurden. Julian wurd ein eine lb-Schule eingewiesen, konnte jedoch dort nicht hinreichend gefördert werden. Seitens der Schulamtsdirektorin empfahl man mir eine Verbundsschule mit den Förderschwerpunkten Sprache,lernen,und emotionale Entwicklung auf der auch Therapien angeboten werden. Die nächste Schule war 30 km entfernt, die andere 50 km. Bei beiden Schulen hätte ich meinen Sohn selbst befördern müssen, da wir nicht in deren Einzugsgebiet lagen. Die Direktoren gaben mir nur das o.k für die Aufnahme in der Schule wenn wir im Einzugsgebiet wohnen, da weder mir noch meinem Sohn diese tägliche Anfahrt zuzumuten sei.Für mich hätten das hin und zurück 120-200 km Schulweg bedeutet. Von den Kosten ganz zu schweigen. Ich gab diesen geplanten Umzug auch bei der Arge an, von denen ich bis zu diesem Zeitpunkt noch einen kleinen Betrag an Unterstützung erhalten habe, da ich aufgrund der Schulsuche etc kaum noch arbeiten konnte. Mietvertrag etc habe ich alles eingereicht,. Da die Arge jedoch auf eine Entscheidung warten lies, ich eine Wohnung direkt gegnüber der Schule angeboten bekommen habe(und aufgrund mit massiven Problemen mit dem Fahrdienst in der Vergangenheit) diese zugesagt habe gibt es starke Probleme mit der Arge. Die Leistungen wurden für die alte Wohnung sofort eingestellt, obwohl ich dort noch 2 Monate an den Mietvertrag gebunden war. Umzugskosten werden verweigert, obwohl diese sich auch noch mit dem neuen Vermieter in Verbindung gesetzt haben und Einzelheiten zu den Nebenkosten etc haben wollten. Ferner muste ich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass die Umzug notwendig war. All das habe ich auch getan. Trotz mehrfacher Aufforderung hat man mir keinen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen, da ich diese darauf hingewiesen habe, dass ich diesen an die Medien sende. Können Sie mir helfen? Wie ist das mit der Miete für die 2 Monate in denen ich noch an die alte Wohnung gebunden war? Wie verhält sich das mit der Erstattung der Umzugskosten? Wäre schön, wenn Sie mir helfen können Vielen Dank Herzliche Grüße Delphina |
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