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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 17.06.2009, 17:12
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Frage Umzug wegen Mietkündigung - Umzugskosten?

Hallo!

Mir wurde im Februar der Mietvertrag zum 31.07.2009 gekündigt. Dazu wurde mir ebenfalls nahe gelegt, dass der Auszug gerne früher geschehen sollte.

Ich habe dann eine neue Wohnung gefunden, die ich ab April 2009 beziehen könnte, was ich auch der ARGE schriftlich zusammen mit der Mietkündigung, dem Antrag auf Umzugsbewilligung und Übenahme der Umzugskosten (100,- Euro) mitteilte und dann den Umzug in die Wege leitete.

Später musste ich auch noch auf Anforderung eine Mietbescheinigung für die neue Wohnung zur ARGE schicken.

Dann hörte ich längere Zeit nichts mehr von der ARGE. Ich bin dann umgezogen und bekam plötzlich Post. Die Zustimmung wurde nicht erteilt, da kein "erkennbarer" oder "trifftiger" Grund zum Umzug bestehen würde.

Auf meinen Anruf bei der ARGE, was es denn für einen "erkennbareren" oder "trifftigeren" Grund als eine Mietkündigung geben würde, wurde mir mitgeteilt, dass ich doch bis zum 31.07.2009 Zeit hätte und das Mietverhältnis also ausnutzen sollte. Was dann ab dem 01.08.2009 wäre, war denen so ziemlich egal.

Die können sich nicht vorstellen, wie schwer es ist, als HartzIV-Opfer eie Wohnung zu finden!!!

Dann habe ich am 09.06.2009 nochmals um die Übernahme der Umzugskosten gebeten. Dies wurde per Brief (15.06.2009, der heute kam) abgelehnt, da laut der ARGE gemäß der Verhaltensanweisung für den zuständigen Landkreis (Diepholz, Niedersachsen) u.a. ein Grund wäre, wenn ein Gerichtsurteil bestehen würde was mich zur Räumung der Wohnung verpflichten würde.

Was ist denn dass für eine Logik????

Muss man es erst zur Zwangsräumung kommen lassen, um einen Umzug bewilligt zu bekommen????

Weiss hier vielleicht jemand Rat oder hat Tips für mich? Lohnt sich ein Widerspruch?

Danke im voraus,

Heiko
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  #2  
Alt 17.06.2009, 17:15
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Warum wurde das Mietverhältnis gekündigt?

Turtle
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  #3  
Alt 17.06.2009, 17:20
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Standard Aufgrund eines Sonderkündigungsrecht, da.....

....ich es naiverweise geduldet hatte, dass ihre minderjährige Tochter in meiner Wohnung geraucht hat.

Das weiss aber die ARGE nicht, weil ich mir für die ARGE eine neue Kündigung habe schreiben lassen, wo die Sache mit der Tochter nicht auftaucht.
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  #4  
Alt 17.06.2009, 17:26
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Und das ist ein rechtmäßiger Kündigungsgrund?

Mußt du denn noch Miete bis zum 31.07. zahlen?
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  #5  
Alt 17.06.2009, 17:34
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Beiträge: 6
Standard Es gibt da wohl ein.......

Sonderkündigungsrecht, worauf sie sich beruft.

Ist mir letztlich auch egal. Es wären eh nervige Restmonate gewesen, da sie im gleichen Haus (unter mir) wohnte.

Nein, die Miete bis Ende Juli muss ich nicht zahlen. Für mich war am 31.03.2009 das Mietverhältnis auch zahlungsmäßig beendet.
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  #6  
Alt 17.06.2009, 17:44
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Beiträge: 18.988
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Rauchen gehört zum gebrauchsmäßigem Verhalten in einer Wohnung, das ist kein Kündigungsgrund.

Welcher wurde denn in der gefakten Kündigung angegeben? Ansonsten: glaube mal ja nicht, dass es uninteressant für die ARGE ist, ob rechtmäßig gekündigt wurde! So einfach ist es ja nun auch nicht.

Nur, weil einem die Kündigung vielleicht grad in den Kram passt, heißt das nicht, dass die ARGE alles finanzieren muss, egal, ob rechtens oder nicht.

Turtle
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  #7  
Alt 17.06.2009, 17:50
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Beiträge: 6
Standard aber ich habe doch.....

....einem minderjährigen Kind den Zugang bzw. den Genuss von Tabakwaren gestattet (und vielleicht 1 oder 2 mal einen Film mit FSK18 geliehen).

In der gefakten Kündigung ist nur der Teil entfernt worden, der direkt mit meiner Person, mit der Tochter und dem "Vergehen/Verstoß" zu tun hat, wie z.B. jeglicher Untersagung des direkten und indirekten Kontakt etc.!
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  #8  
Alt 17.06.2009, 17:53
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Was hat die Tatsache, dass du einem minderjährigen Kind das Rauchen erlaubst mit deinem Mietverhältnis zu tun, bitte? Gar nichts. Für das eine kann man dich seitens des Erziehungsberechtigten des Kinde vielleicht zusammenpfeifen, mehr aber auch nicht. Aber garantiert nicht kündigen.

Und wenn das der Kündigungsgrund gewesen sein soll, weiß ich immer noch nicht, was als Kündigungsgrund in der gefakten Kündigung stand.

Im Übrigen ist bereits die Abgabe einer gefakten Kündigung ein Betrugstatbestand. Sorry, aber ich hoffe sehr, das du mit sowas nicht durchkommst. So geht es nunmal nicht.

Turtle
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  #9  
Alt 17.06.2009, 18:03
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Beiträge: 6
Standard Also.......

Ich habe gar nichts gefakt!!!!!

Ich habe lediglich meine Ex-Vermieterin gebeten, die Kündigung so um- zuschreiben, dass die erwähnten Sachen nicht auftauchen. Es steht lediglich noch der Paragraph drin, auf den sie sich beruft. Mir liegt die Kündigung gerade nicht zur Hand, aber ich werde das nachreichen.

Ich habe das Mietverhältnis garantiert nicht beenden wollen, um mich zu bereichern. Das ist eine Unterstellung. Ich hatte vorher nie Stress mit dieser Frau und habe meine Miete sogar überpünktlich über mehr als 4 Jahre bezahlt.
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  #10  
Alt 17.06.2009, 18:08
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Bestens. Dann hättest du vielleicht mal gegen die ungerechtfertigte Kündigung vorgehen sollen. Und das Neuschreiben einer Kündigung unter Angabe anderer Kündigungsgründe ist ein Fake und damit Betrug. Oder warum sonst wurde es so gemacht???

Turtle
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