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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, meine 18 jährige Tochter hat eine Wohnung bewilligt bekommen da sie schwanger ist und die derzeitige Wohnung nicht groß genug ist für ein Baby. Da nun aus dem 3 Personen Haushalt, Tochter 18, Sohn 16 (taucht nicht in dem Leistungsbescheid vom Arbeitsamt auf, auf Grund von Unterhaltszahlungen des Vaters) und ich ein 2 Personen Haushalt wird, wird unsere derzeitige 75 qm Wohnung (525 Euro, warm) zu groß. Bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid vom Amt das die Wohnung zu groß ist aber ich hätte, wenn ich schnell reagiere, die Möglichkeit in eine angemeßene, 60 qm, 500 Euro (warm) Wohnung um zu ziehen. Kann mir jemand Auskunft darüber geben ob mir Umzugshilfe (Umzugsfirma) zusteht und wie die Chancen stehen? Schöne Grüße und danke im vorraus Angelforever |
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#2
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| Ggf. wenn die neue Wohnung angemessen ist. Was ich aber bei gerade mal 25 Euro Unterschied irgendwie bezweifle... Hier fehlt es an der Verhältnismäßigkeit, die ARGE muss das Sparsamkeitsprinzip beachten. 25 Euro sind im Jahr gerade mal 300 Euro Ersparnis. Ein Umzug kostet u. U. wesentlich mehr... Turtle |
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#3
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| Hallo, und Umzugskosten würden nur übernommen, wenn du aufgefordert wirst, dir eine kleinere Wohnung zu suchen ( mit Fristsetzung) und du es dann machst... Gruß Enibas |
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| Stichworte |
| kostenübernahme, personen im haushalt, umzug, wohnungsgröße |
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