| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo alle zusammen! Ich habe den großen Schritt gewagt, aus einer Kleinstadt in die große Stadt Berlin zu ziehen. Ich habe hier Arbeit gefunden und arbeite nun 20 h in der Woche. Das ist noch nicht die Welt, aber es ist ein Anfang. Nun weigert sich mein altes Amt (aus der Kleinstadt) für die Dauer der Kündigungsfrist (3 Monate) die Miete für meine alte Wohnung zu übernehmen. Sie erklärten sich "großzügig" bereit, so lange, wie meine 21 jährige Tochter dort noch lebt, die Miete weiterzu-zahlen. Sollte sie jedoch ausziehen, werden sie die Miete nicht weiter übernehmen. Meine Tochter ist nicht der Hauptmieter der Wohnung sondern lebte da nur noch übergangsweise, weil sie noch keinen positiven Bescheid eines Lehrbetriebes hatte. Nun hat sie diesen und zieht ebenfalls aus der Kleinstadt weg. Sie beginnt eine Lehre und erhält genug Lehrlingsgeld + Unterhalt + Kindergeld, so dass sie vom Amt nicht mehr abhängig ist (Gott sei Dank). Heute rief mich mein alter Vermieter an und teilte mir mit, dass ich Schulden habe. Ich sagte ihm, dass eine Abtrittserklärung mit dem Amt bestünde und er sich bitte mit diesem in Verbindung setzen möge. Da flippte die gute Frau am Telefon aus und schrie mich zusammen, was mir denn einfallen würde. Sie hat hier niemanden anzurufen und das wäre meine Pflicht..... Und nebenbei erklärte sie mir, dass ich jetzt die Schulden alleine aufzubringen habe. Jetzt bin ich erst einmal am Ende. Also richtig am Ende. Da ziehe ich für nen Job weg und kriege jetzt noch nen Tritt in den.... (ihr wißt schon....) Ist mir gelinde gesagt, nicht ganz klar. Kann das wirklich sein, dass das alte Amt nicht mehr für die ausstehende Miete in der Kündigungsfrist aufkommen brauch? Oder werde ich mal wieder "gerollt"? Vielleicht kann mir irgendwer helfen.... Vielen Dank! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Insoweit hat die Vermieterin recht. Erstmal wird sei wegen Datenschutz keine Auskunft erhalten und zweitens hatte sie einen Vertrag mit dir und nicht mit dem Amt. Dieses ist für die Doppelmiete auch nicht mehr zuständig, da du gar nicht mehr in ihrem Bereich wohnst. Für Leistungen nach dem SGB II ist das Amt zuständig, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hast du dich denn mal um einen Nachmieter gekümmert oder so? Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Das Amt hat ja keine Doppelmiete zu zahlen. Eigentlich nur die eine Miete von der alten Wohnung. Für die neue Miete in Berlin komme ich auf. Mein Lohn reicht zwar nicht und ich muss mir noch Zuschüsse vom hiesigen Amt holen, aber mit Berlin haben die ja nichts zu tun. Ich habe ja bis zum 31.09. noch meine große Tochter in der alten Wohnung gehabt. Kündigungsfrist für die Wohnung läuft am 31.10. ab. Also ich hatte ganz schnell gekündigt, wo ich erfuhr, dass ich die Arbeit in Berlin bekomme. Das ging alles auch irre schnell. Innerhalb von 14 Tagen musste ich neue Wohnung besorgen, Umzug klar machen, alles kündigen, Kita besorgen usw. Mit Nachmieter braucht man dem alten Vermieter nicht kommen. Die lehnen jeden ab. Es herrscht nämlich da akuter Wohnungsmangel. Aber selbst wenn ich einen gefunden hätte, ich brauchte und brauche die Zeit, da noch alles zu regeln. Mein kompletter Keller ist noch voll. Das Pendeln zwischen Eisenhüttenstadt und Berlin bekomm ich nicht so ohne weiteres hin. Bin im Handel und arbeite auch Samstags und hab zu hause ne kleine 3jährige Tochter. Und nun zieht meine Große noch nach Frankfurt (Oder), so dass der Tag 35 h haben könnte. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Und warum soll das Amt eine Miete zahlen für jemanden, für den sie aufgrund der Regelung der örtlichen Zuständigkeit eben nicht mehr zuständig sind? Solange deine Tochter dort wohnt und sie hilfebedürftig ist: ja. Danach eben nein. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Das ist hart...... Dann dürfte ich jetzt 562 euro Schulden haben, nur weil ich mich entschlossen habe, wegzuziehen und ner Arbeit nachzugehen. Ich sage dazu nur: Nie wieder. Denn wenn man mit aller Macht endlich wieder arbeiten will, kriegt man von sehr vielen Seiten noch Tritte. Es wird einem so richtig schwer gemacht. Und ich konnte nicht warten. Ich konnte nicht zum Arbeitgeber gehen und sagen: Hej, stell mich bitte erst in drei Monaten ein. Da läuft die Kündigungsfrist für meine Wohnung ab. Der Arbeitgeber wollte mich sofort oder gar nicht. Auf die 14 Tage konnte ich noch verhandeln. Und nun steh ich da. In ner fremden Stadt, ohne Freunde, ohne Familie und nen Ar... voller Schulden. Ich bin so stolz auf mich. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Das heißt also, die noch nicht fällige Oktobermiete steht im Raum. Vielleicht solltest du mit dem Vermieter eine gütliche Ratenzahlung vereinbaren. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Dringend.... Umzug + Miete zu hoch.... evtl. Sanktion??? HILFE | mami07 | Kosten der Unterkunft | 22 | 21.06.2011 17:39 |
| Überbrückungsgeld beim Arbeitsaufnahme und Umzug ins Ausland (AT) | Joerg | einmalige Beihilfen | 0 | 04.07.2009 22:43 |
| Wann zahlt das Amt Miete?????? | nadine1990 | Kosten der Unterkunft | 1 | 02.07.2009 16:38 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Heirat / Doppelte Miete vor Umzug | sancho | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 6 | 12.05.2009 11:00 |
| Eltern Vater zahlt noch Miete, Hartz 4 möglich? | cookie_junior | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 01.04.2009 05:48 |