Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.02.2009, 07:26
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 61
Standard Umzug wegen Arbeitsaufnahme

Hallo,

ich habe in 480km entfernung eine Ausbildungsstelle bekommen und daher müssen wir innerhalb der nächsten 6 Wochen umziehen.
Dabei möchte ich unsere alte wohnung noch bis zum Ende der Probezeit halten.

Nunmal die Farge, was alles von der Arge übernommen wird:

1. Momentan haben wir 76m², ziehen wohl nun in der neuen Stadt in eine kleinere Wohnung.
Die neue Wohnung wird dennoch etwa doppelt so teuer wie hier, somit steigt auch die Kaution, dazu kommt, dass die meisten wohnungen nur über Makler angeboten werden. Habe mir shcon ein Probeabo der dortigen Zeitung bestellt, in der Hoffnung, dass da auch Private Anzeigen drin sind.

Durch die Arbeitsaufnahme falle ich aus den Regelleistungen raus und muss nun BAB beantragen.

1. Wird die alte Wohnung von der arge eine Zeit lang weiter bezahlt (Kaltmiete 240,00€)
2. Kann die Arge die Kaution vorstrecken (Bekommen hier nur 480,00€ zurück und das kann ja etwas dauern, bis man die hat)
3. Was wird beim Umzug alles übernommen? Wir benötigen einen 7,5t LKW und dazu eventuell noch einen Transporter (je anchdem, ob wir unsere Küche mitnehmen oder nicht) und natürlich Umzugskartons.
4. Würde die Arge das Geld für einen gebrauchten PKW auslegen? Wenn ja, wie sieht es dnan mit Versicherungen und Steuern aus? Die müssen ja auch im Voraus bezahlt werden. <- Wir möchten lieber etwas ländlicher Wohnen, da wir 2 Katzen und einen Jund haben. Außerdem sidn wir beide auf dem Land aufgewachsen, die Stadt ist nix für uns. Daher muss ich zur Arbeitsstelle pendeln.

Danke schonmal...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.02.2009, 07:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 321
Standard

Das sind ja ganz schöne Wünsche am frühen morgen...
1. Bezüglich der jetzigen Wohnung:
Das kannste dir abschminken! Mit dem Tag, an dem du wegziehst endet die Zuständigkeit der ARGE. Von daher werden dann auch deine Leistungen eingestellt. Wie lange willste denn die Wohnung noch behalten?!?
2. Kaution: Musste absprechen. Wenn der Umzug erforderlich ist (dürfte ja nach deinen Aussagen wohl sein) und die neue Wohnung angemessen ist, kann ein Darlehen gewährt werden. Das musste aber mit der jetzigen ARGE besprechen und das auch vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages. Allerdings kannst du vorher auch abklären, ob der neue Vermieter mit einer Ratenzahlung einverstanden ist. Manche Vermieter sind einverstanden, wenn zum Beispiel jeden Monat 30 € oder so gezahlt werden zur Hinterlegung der Kaution.
3. Eventuell können dir dann auch Umzugskosten finanziert werden. Ist aber auch vor Unterzeichnung des Mietvertrages abzusprechen. (noch einen Tipp am Rande: Umzugskartons braucht man nicht unbedingt, ich ziehe auch gerade um und hole mir zwei mal die Woche Bananenkartons aus dem Supermarkt. Die kosten nichts und sind auch sehr stabil und da mir der Umzug nicht finanziert wird, muss man halt selber mal auf Ideen kommen).
4. Ein Auto, weil du auf dem Land wohnen willst?!??!?! Jetzt fall ich aber gleich hinten über... Bitte überleg mal, was du hier für Wünsche postest... da dreht sich mir ja fast der Magen um...
Ich würde auch lieber auf dem Land wohnen um Hunde halten zu können, vielleicht auch noch ein paar Pferde, aber ich muss arbeiten um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren und kann deshalb nicht mal einen Hund haben. Und das tut mir sehr weh. Und du fragst nun allen ernstes, ob dir aus Steuergeldern auch noch ein Darlehen finanziert wird, damit du ein Auto haben kannst um deine Range erreichen zu können? Sorry, aber der Staat ist doch kein Kreditinstitut für Luxusgüter...

Eine Frage habe ich aber noch:
Wie alt bist du eigentlich?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.02.2009, 08:11
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 61
Standard

Also, ich werde demnächst 24. Bei dem PKW kommt es eh darauf an, ob die Laufenden Kosten bezzahlbar sind. Das muss man dann sehen. Wenn das so ist, sollten die Anschaffungskosten nicht das Problem sein. Notfalls würde mir meine Family da aushelfen mit einem Privatdarlehen.
Ländliche Gebiete haben halt den Vorteil, dass die Miete wesentlich günstiger ist als in der Stadt. Den Hund ahbenw ir ja nunmal schon, dhaer wäre es gut, wenn in der Nähe der neuen Wohnung auch Möglichketen wären, dem Hund seinen auslauf zu gönnen.

Die Umzugskosten werden wohl überneommen, schun wa mal, werde heute erst zum Sozialamt zu meiner SB gehen und danch noch zu meinem U25-Fallmanager. Der ist im Endeffekt mein Ansprechpartner. Mit der SB kann man eh nicht reden und mein Fallmanager kümmert sich wenigstens super um meine Belange und ist immer sehr bemüht.

Beim letzten Umzug sind wir auch mit Bananenkisten umgezogen. Aber Umzugskartons sind ja nunmal doch stabiler und alle gleich groß. Ich muss sehen, dass alles irgendwie in einen 7,5t passt. Daher favorisiere ich gerade wegend er besseren Stapelbarkeit und Gewichtslastigkeit anständige Kartons. Mal sehen, ob sich rgendwo gebrauchte auftreiben lassen. Es sei gesagt, das sich bisher nie iregndwelche Sonderleistungen in Anspruch genommen habe, sondern lieber gesehen habe, dass ich alles aus eigener Tasche bezahle. Zum Besipiel haben wir nichtmal eine Erstausstattung für die Wohnung in Anspruch genommen.

Nochmal zum PKW, da ginge es mir maximal um ein Darlehen. Will nix geschenkt haben.

Mal sehen, was mein Fallmanager sagt bezüglich der Mobilitätshilfen (doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten, Kaution etc.)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.02.2009, 08:20
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Zitat:
Zitat von swordfish Beitrag anzeigen
.
Nochmal zum PKW, da ginge es mir maximal um ein Darlehen. Will nix geschenkt haben.
)
Darlehen gibt es seit 01.01.09 nicht mehr, da der neue § 45 SGB III nur noch Zuschüsse ermöglicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.02.2009, 16:25
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 61
Standard

Wie steht es denn mit dem Darlehen für die Mietkaution. Meine SB meinte heute, dass die dafür nicht zuständig wären, sondern die Leistungsgewährung am neuen wohnort. Problematisch ist, dass ich selber keine Leistungen mehr beziehen werde, sondern nur meine Verlobte. Ist da jetzt die Arge im alten oder im neuen Wohnort zuständig für das Darlehen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.02.2009, 16:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 321
Standard

Die ARGE im neuen Ort kann ein Darlehen für eine Kaution gewähren. Voraussetzung ist zum einen, dass die alte ARGE eine schriftliche Zusicherung erteilt hat (Umzug ist notwendig und die neue Wohnung ist im neuen Ort angemessen). Allerdings ist vorher abzuklären, ob der Vermieter nicht mit einer Ratenzahlung einverstanden ist. Ein Großteil der Kaution kann ja durch die alte Kaution hinterlegt werden. Der Restbetrag kann dann vielleicht in Raten gezahlt werden. Wenn das nicht der Fall ist, sollte ein Antrag bei der neuen ARGE gestellt werden und die Zusicherung der alten ARGE dort vorgelegt werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.02.2009, 17:06
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 61
Standard

Zitat:
Zitat von kyrjuso Beitrag anzeigen
Die ARGE im neuen Ort kann ein Darlehen für eine Kaution gewähren. Voraussetzung ist zum einen, dass die alte ARGE eine schriftliche Zusicherung erteilt hat (Umzug ist notwendig und die neue Wohnung ist im neuen Ort angemessen). Allerdings ist vorher abzuklären, ob der Vermieter nicht mit einer Ratenzahlung einverstanden ist. Ein Großteil der Kaution kann ja durch die alte Kaution hinterlegt werden. Der Restbetrag kann dann vielleicht in Raten gezahlt werden. Wenn das nicht der Fall ist, sollte ein Antrag bei der neuen ARGE gestellt werden und die Zusicherung der alten ARGE dort vorgelegt werden.
Ahja, vielen dank, hatte meine SB doch recht ;-)
Also, schriftliche Zusicherung ist kein Problem. Ob die Wohnung angemsssen ist, wird sich zeigen. Die sind da alle etwasteurer als im Mietspiegel angegeben. aber die größe wird hin hauen. Kriegen wir schon durch. Ratenzahlung ist problematisch. Normal kann man die Kaution ja grundsätzlich in 3 Raten zahlen. Aber die Kaution für die alte, die nichtmal für die hälfte der neunen Kaution reichen wird, werden wir sicher frühestens in 3-6 Monaten sehen. Trete ich dann aber auch gerne an die Arge zur Teiltilgung ab und sonst halt monatliche Raten 50 oder 100€, mal sehen was drin ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.02.2009, 23:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 290
Standard

Zitat:
Zitat von kyrjuso Beitrag anzeigen
Das sind ja ganz schöne Wünsche am frühen morgen...
1. Bezüglich der jetzigen Wohnung:
Das kannste dir abschminken! Mit dem Tag, an dem du wegziehst endet die Zuständigkeit der ARGE.
Das ist nicht ganz richtig.
Bis zum 31.12.2008 gab es die Trennungskostenbeihilfe. Dort konnte in den ersten Monaten eine Pauschale zur dopellten Haushaltsführung übernommen werden. Ist nun in den §45 übergegangen!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.02.2009, 07:06
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 61
Standard

Zitat:
Zitat von Lalilu Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig.
Bis zum 31.12.2008 gab es die Trennungskostenbeihilfe. Dort konnte in den ersten Monaten eine Pauschale zur dopellten Haushaltsführung übernommen werden. Ist nun in den §45 übergegangen!

§45 SGB III?

Da steht ja inzwischen gar nix genaues mehr im Text...
Zitat:
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) 1Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. 2Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. 3Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.
(3) 1Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. 2Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. 3Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.

Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11.02.2009, 07:09
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Zitat:
Zitat von swordfish Beitrag anzeigen
§45 SGB III?
Da steht ja inzwischen gar nix genaues mehr im Text...
Genau. Jetzt steht es jedem Amt im freien Ermessen, welche Leistungen es für die Arbeitsaufnahme erbringt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Umzug und Genehmigung DnB18evo Kosten der Unterkunft 5 24.02.2009 19:36
Umzug wegen Schulwechsel eines behinderten Kindes Delphina99 Kosten der Unterkunft 0 27.01.2009 08:11
Alleinerziehend / Alleinstehend 3 kinder und unfreiwillige umzug teca67 Kosten der Unterkunft 5 20.01.2009 18:22
Umzug aufgrund belästigung und bedrohung? Charly28 Kosten der Unterkunft 5 14.01.2009 10:50
umzug und damit verbundene höherer Wohnungskosten für begrenzten zeitraum erlaubt? napsolator Kosten der Unterkunft 3 20.12.2008 22:56


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:59 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0