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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #21  
Alt 11.02.2009, 14:01
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Zitat:
Zitat von kyrjuso Beitrag anzeigen
Das sind ja ganz schöne Wünsche am frühen morgen...

Da komme ich nicht mehr mit.
"Zu meiner Zeit" war man mit 24 bereits Meister oder hatte ein abgeschlossenes Studium hinter sich. Das Jüngelchen führt sich mit seinen Anforderungen ja auf wie ein sprichwörtlicher Prinz. Warum dann nicht gleich einen Erlebnisurlaub in Argetinien finanzieren? Der Staat hat ja genug Knete und ausreichend viele Dummköpfe im öfftl. Dienst, die das Geld zum Fenster raus werfen...
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  #22  
Alt 11.02.2009, 14:07
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Zitat:
Zitat von rudi69 Beitrag anzeigen
Da komme ich nicht mehr mit.
"Zu meiner Zeit" war man mit 24 bereits Meister oder hatte ein abgeschlossenes Studium hinter sich. Das Jüngelchen führt sich mit seinen Anforderungen ja auf wie ein sprichwörtlicher Prinz. Warum dann nicht gleich einen Erlebnisurlaub in Argetinien finanzieren? Der Staat hat ja genug Knete und ausreichend viele Dummköpfe im öfftl. Dienst, die das Geld zum Fenster raus werfen...
Ganz so idiotisch ist das nicht. Der Staat fördert die Arbeitsaufnahme, damit derjenige nicht mehr hilfebedürftig ist und dem Staat weiterhin zur Last fällt. Unter dem Strich gewinnt der Staat, da die Daueralimentierung teurer ist als die einmaligen Förderungsleistungen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #23  
Alt 11.02.2009, 16:28
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Ganz so idiotisch ist das nicht. Der Staat fördert die Arbeitsaufnahme, damit derjenige nicht mehr hilfebedürftig ist und dem Staat weiterhin zur Last fällt. Unter dem Strich gewinnt der Staat, da die Daueralimentierung teurer ist als die einmaligen Förderungsleistungen.
Genau, und deshalb sollten auch zu Anfang des neuen Jahres die Fördermöglichkeiten mit dem Vermittlungsbudget vereinfacht werden. Der Fokus der Förderung ist das Ziel (Beendigung der HB auf Dauer). Dabei muss dann natürlich abgeschätzt werden wie nachhaltig eine Förderungen ist (Ermessen). Vorher wurde eher der IST-Zustand bewertet. Allerdings haben viele Argen durch ermessenssteuernde Regeln die "alten Vorgaben" überwiegend beibehalten. Interessant jedoch ist, es gibt kein Darlehn mehr. Das hat dem AV doch oft die Entscheidung abgenommen und sein Gewissen beruhigt. Wenn es schlecht läuft so hat man ja "nur" ein Darlehn gewährt. Nun muss er den Zuschuß rechtfertigen. Das Geld ist weg. Und damit hoffentlich der Bewerber...
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  #24  
Alt 11.02.2009, 21:17
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Der Staat muss nun ein einziges Mal etwas mehr sprongen lassen mit dem Resultat, dass ich aus der Regelleistung rausfliege und ab da auch wieder Steuern usw. zahle. In 2,5-3 Jahren ist die Ausbildung beendet, andere Lohnsteuerklasse und so bekommt doch der staat über die Jahre alles wieder zurück. Deutschland ist nunmal ein Sozialstaat, der sich um seine Bürger kümmert und in Notsituationen aushilft. Seien wir mal froh, dass wr in so einem Sttaat leben dürfen, in dem jeder das Recht auf eine Wohnung und Essen hat.

Schön Rudi69, dass das früher so war. Ich habe es vorgezogen, mein Fachabitur zu machen und erstmal in einer Region zu leben, in der die arbeitssituation etwas schwieriger ist. Sind halt andere Zeiten. Aber ist klar, früher war alles besser.
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