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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.06.2009, 20:19
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Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 19
Standard Umzug von essen nach witten

Hallo habe eine frage wollen von essen nach witten verzieh hatten eine wohnung in aussicht die auch im rahmen ist 295 euro kalt für vier personen die miete komplett mit heizung und wasser 437 euro will eigentlich garnichst vom amt haben weder kaution noch sonst was kann ich den mietvertrag einfach unterschreiben und wann müsste ich bei der arge in witten vorstellig werden mein neuer bewillungbscheid ist jetzt bis 31.01.2010 gültig danke
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  #2  
Alt 26.06.2009, 20:40
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 295
Standard

Hi,

richtig formatiert sieht Dein Beitrag dann so aus:

Hallo!
Ich habe eine Frage:

Wir wollen von Essen nach Witten umziehen und hatten eine Wohnung in Aussicht, die auch
im Rahmen ist: 295 euro kalt für vier Personen.
Die Miete komplett mit Heizung und Wasser kostet 437 Euro.

Ich will eigentlich gar nichts vom Amt haben, weder Kaution noch sonst was.

-Kann ich den Mietvertrag einfach unterschreiben? und:

-Wann müsste ich bei der Arge in Witten vorstellig werden?

Mein neuer Bewilligungsbescheid ist jetzt bis 31.01.2010 gültig.
Danke

Antwort:
Wir sind ja alle freiwillig hier, niemand muss sich beteiligen, aber ich finde es eine Zumutung,
wie Du diesen Text hier eingestellt hast und eine Missachtung der Helfenden hier, ganz ehrlich!

Du kannst umziehen, so oft Du möchtest und wohin Du möchtest.
Du musst nur daran denken, die Angemessenheitskriterien am Zielort herauszufinden und prüfen,
ob die neue Wohnung diese Punkte erfüllt.

Du solltest bei der neuen ARGE spätestens so rechtzeitig vorstellig werden, dass diese auch die
Chance erhält, Dir die neue Miete so pünktlich überweisen zu können, dass der Vermieter die Miete
rechtzeitig erhält.

Es spricht wohl nichts dagegen, die neue ARGE unmittelbar nach Unterzeichnung des neuen
Mietvertrages zu informieren.

Wenn ich es richtig erinnere, dann muss die alte ARGE Deine Unterlagen an die neue ARGE übermitteln.
Die beiden ARGEn tauschen sich dann wohl auch noch aus über notwendige Formularien und werden
wohl auch noch von selbst auf Dich zukommen - darauf würde ich mich aber nicht verlassen und das
Heft des Handelns selbst in der Hand behalten, sprich Kontaktaufnahme zu beiden ARGEn.

Bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages solltest Du in eigenem Interesse auch im Auge haben,
möglichst Doppelmieten zu vermeiden.
BestBoy
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  #3  
Alt 26.06.2009, 20:42
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Beiträge: 3.307
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Noe sie muss in Witten einen komplett neuen Antrag stellen.
Müssen wir z.B. auch und wir ziehen nur innerhalb des En-Kreises um von Witten nach Wetter.
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  #4  
Alt 27.06.2009, 11:17
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von BestBoy Beitrag anzeigen
Bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages solltest Du in eigenem Interesse auch im Auge haben,
möglichst Doppelmieten zu vermeiden.
Und das die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte, denn sonst muss doch die Genehmigung eingeholt werden.
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  #5  
Alt 27.06.2009, 11:52
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Psst Grubenpony, da gibt es doch ein Urteil, welches irrwisch bestimmt wieder ausgräbt wenn er online.

So kann man pauschal nur anhand der Zahlen sagen, die Wohnung müsste angemessen sein, aber irgendwie mag ich mir hier in Witten nicht vorstellen, wo sie dann wohl wohnen
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  #6  
Alt 27.06.2009, 12:00
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Psst Grubenpony, da gibt es doch ein Urteil, welches irrwisch bestimmt wieder ausgräbt wenn er online.
Ja, ich befürchte es auch.
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  #7  
Alt 27.06.2009, 12:18
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Beiträge: 361
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Ist online und hat das Schippchen nicht dabei :-D

Aber ohne BestBoys Formatierung/Übersetzung ist das dermaßen schlecht zu lesen, dass die 2,5 Hirnwindungen nun Slalom laufen. Und manchmal soll die Forensuche ja auch recht hilfreich sein. Und Google gibts auch noch.

Ach, im Übrigen hat das LSG NRW (Witten und Essen sind doch in NRW?) genauso wie Berlin entschieden. Von daher wundert es mich doch schon, wenn dann immernoch die Mär von der alten Miete-und-mehr-gibts-nicht erzählt wird.
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  #8  
Alt 27.06.2009, 12:22
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Pssst ihr beiden - es gibt nicht ein Urteil sondern ganz viele Urteile (meines Wissens so ca. 130), die alle sagen, wenn man in einen anderen Ort umzieht, gilt diese Regelung im § 22 SGB II nicht. Dann ist die angemessene Miete des neuen Wohnorts zu zahlen. Und nochmal Pssst - es gibt kein einziges Urteil, das was anders sagt. Aber nicht weitersagen, wo kämen wir denn hin, wenn Gerichte in diesem Land darüber bestimmen würden, wie Gesetze auszulegen sind. Das können doch die Beamten der Exekutive viel besser - also Pssssssst!!
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  #9  
Alt 27.06.2009, 12:22
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von irrwisch Beitrag anzeigen
Ach, im Übrigen hat das LSG NRW (Witten und Essen sind doch in NRW?) genauso wie Berlin entschieden. Von daher wundert es mich doch schon, wenn dann immernoch die Mär von der alten Miete-und-mehr-gibts-nicht erzählt wird.
Hat ja niemand. Meine Formulierung war schon absichtlich so gewählt.
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  #10  
Alt 27.06.2009, 12:25
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Zitat:
Zitat von irrwisch Beitrag anzeigen

Ach, im Übrigen hat das LSG NRW (Witten und Essen sind doch in NRW?) genauso wie Berlin entschieden. Von daher wundert es mich doch schon, wenn dann immernoch die Mär von der alten Miete-und-mehr-gibts-nicht erzählt wird.
Ey habsch doch gar nicht gesagt.

Ich hab nur gesagt, dass die beiden Argen mit Sicherheit NICHT kommunizieren werden.
Zumal Witten eine OK ist.
Und nach den Angaben der TE sind die Zahlen sogar fast angemessen für 2 Personen.
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