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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 02.10.2009, 13:01
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Beiträge: 2
Standard Umzug von Eltern und ALG I bzw. ALG II

Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin zur Zeit ALG 1 empfänger ( bekomme ca € 450,-/monatlich ) und wohne noch bei meinen Eltern. Ich bin schon über 25 und in einer beruflichen fördermaßnahme von der Arbeitsagentur. Die Beziehung zu meiner family ist sehr schlecht so das ich jetzt quasi vor dem Rauswurf stehe, habe 2 Wochen Zeit mir ne andere bleibe zu suchen. Eine Wohnung kann ich mir nicht vom ALG 1 nicht leisten!

Ich war schon beim Wohnungsamt, die habe mich zum Jobcenter geschickt und gesagt ich soll aufstockendes ALG II beantragen. Habe mich dort informiert und man hat mir gesagt ich kann einen Antrag stellen, jedoch sollte ich mir keine Hoffnung manchen dort ne Wohnung bezahlt zubekommen. Bin nun verzweifelt da ich bald auf der Straße stehe! Steht
mir nicht eine Wohnung zu? Was kann ich machen! Hilfe!!!
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  #2  
Alt 02.10.2009, 16:17
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Du kannst nichts beantragen, was du nicht hast - in dem Fall die Bezahlung deiner Miete. Denn du hast ja noch keine Wohnung.

Von daher solltest du dir die angemessenen KdU deines Wohnortes von der Arge nennen lassen, dir eine Wohnung suchen und mit dem nicht unterschriebenen Mietvertrag sowie der schriftlichen Bestätigung deiner Eltern über den Rauswurf zur Arge gehen und ALGII beantragen.
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  #3  
Alt 06.10.2009, 14:52
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 2
Lächeln

Danke für den Tip! Werde das so machen!
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