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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo ich bin neu hier ![]() Und zwar geht es um eine neue Wohnung. Wir sind 3 Personen davon 2 Kinder die jüngere ist 14 und ich bin 17. Wir wohnen in Schleswig Holstein.Momentan wohnen wir in einer 3 Zimmer Wohnung mit 58 qm.Unser Vermieter hat damals behauptet das es 65 qm sind aber es wurde nachgemessen und bestätigt das es 58 qm sind. Zudem haben wir Schimmel, nasse Wände, Fenster sind undicht und wir brauchen Busfahrkarten um mit dem Bus raus zufahren.Deshalb wollen wir umziehen. Wir haben schon 2 Wohnung angegeben aber sie wurden abgelehnt das es für einen Umzug keine triftigen Gründe gebe. Für die Wohnung die sie abgelehnt haben müssten sie weniger miete überweisen das haben wir auch angegeben und die oben genannten gründe und die Heizkosten wären niedriger. Dazu bräuchten wir keine Busfahrkarten mehr, weil es Zentral liegen würde.Stattdessen wollen sie mehr Miete zahlen und die Fahrkarten zahlen und wir müssen weiter mit Schimmel und nassen Wänden leben. Zudem müssen wir extrem viel Heizen,da die Fenster undicht sind und es somit kühlt es schneller aus. Aber das wollen sie dann lieber zahlen. Meine Frage ist jetzt dürfen die das eigendlich? Und sind es wirklich keine triftigen Gründe? Wir würden den Umzug auch selber übernehmen somit müssten sie nichts zahlen aber sie wollen es einfach nicht genehmigen. Danke schonmal |
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#2
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| Der Umzug kann Euch nicht VERBOTEN werden. Sofern ihr die Umzugskosten, Kaution etc. selber übernehmt und die Wohnung günstiger ist, könnt Ihr auch ohne das Amt zu fragen, umziehen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo, für was braucht Ihr Busfahrkarten bzw. wohin? - Zur Schule? Und diese bezahlt bestimmt nicht H4-Leistungsstelle. Verbieten kann Euch keiner den Umzug, aber wenn dem Umzug nicht zugestimmt wird, werden eben die damit verbundenen Kosten (Kaution, Umzug etc.) nicht übernommen. Die Mängel, welche Du angibst, sind Sache des Vermieters - könnt Ihr nachweisen, dass Ihr diesen schon aufgefordert habt, die Mängel zu beseitigen (schriftlich) und evtl. die Miete auf die tatsächlichen qm herabzusetzen? Das wäre evtl. nämlich auch eine Möglichkeit die Miete zu reduzieren. Warum die H4-Leistungsstelle dem Umzug nicht zustimmt, könnte vielleicht auch den Grund haben, dass die Nebenkosten so niedrig angesetzt sind, dass auf jeden Fall mit einer "saftigen" Nachzahlung zu rechnen ist und dann die Miete doch wieder teurer wird, als die jetzige. Es könnte auch den Grund haben, dass Deine Mutter oder Deine Schwester von dem neuen Ort aus "schlecht vermittelbar" seid. Von der Ferne ist dies schwer zu beurteilen, welche Gründe es hierfür gibt. Ihr könnt aber einen schriftlichen Bescheid anfordern, in welchem die Gründe genannt sind, warum dem Umzug nicht zugestimmt wird. Und gegen diesen Bescheid könnt Ihr eben dann in Widerspruch gehen. Wie gesagt, man müsste die Gründe kennen, warum dem Umzug nicht stattgegeben wird, Dein Erziehungsberechtigter, welcher mit Euch noch im Haushalt lebt, müsste die Gründe hierfür kennen bzw. auch erfragen können. LG |
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#4
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| Hallo ich muss mal was loswerden wegen umziehen Ich bin 39 komme aus Northeim habe eine 35 qm kleine wohnung die Küche ist mit im wohnzimmer drin möchte gerne umziehen und leider darf ich es nicht vom Amt aus. Doch eine Familie aus Northeim sind in 2 1/2 Jahren 3 mal umgezogen da sagt das Amt nichts und die haben auch keine Gründe vorallem sind das Deutsche Staatsbürger warum dürfen die das und ich nicht kann mir das einer mitteilen diese liebe familie hat keinen schimmel in der wohnung und das ganze auch noch als nachtakltion hauen die ab BITTE HELFT MIR ![]() ![]() |
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#5
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| Du kannst auch umziehen, solange es für das Amt kostenneutral abläuft. Was das jetzt mit deutschen Staatsbürgern oder nicht zu tun haben soll, entgeht mir...
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Wenn die in Nacht- und Nebenaktionen umgezogen sind, haben die das wohl auf eigene Kosten gemacht. Und dann kannst Du tun und lassen, was Du willst. |
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#7
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| Immer wieder interessant, wie genau sich manche Leute über die Lebensverhältnisse ihrer Nachbarn auskennen (wollen). |
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#8
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| Wobei sollen wir Dir helfen? Beim Bedienen Deiner Umschalttaste für Groß-/Kleinschreibung? Bei der Beobachtung (Deiner?) nächtlichen Aktionen? Oder bei der Beseitigung des Schimmels in Deiner Wohnung? Bei Letzterem helfen Dir Haß-Tiraden auf Nachbarn recht wenig. Da wirst Du handeln müssen und Dich an Deinen Vermieter wenden. Oder aber durch regelmäßges Lüften (auch Deiner Gedanken) hierzu selber beitragen. |
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#9
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| Hast Du das beim Einzug nicht bemerkt? Einen Umzugsgrund solltest Du vielleicht noch schlldern. Vielleicht könnten wir dann Tipps geben. |
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| jobcenter, umziehen, wohnung |
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