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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 06.05.2010, 12:07
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Beiträge: 11
Standard Umzug und Probleme mit ARGE

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich möchte dieses Jahr mit meinen Kindern (6 und 10) nach Dresden umziehen. In meinem derzeitigen Wohnort habe ich keinerlei Perspektive, zu lange Fahrtwege und keine Btreuungsmöglichkeiten der Kinder.
Durch den Umzug erhoffe ich neu durchstarten zu können. Nach meinem Fernabitur möchte ich auch studieren.

Dieses Jahr wäre die einzigste Möglichkeit zum Umzug, da die Kleine eingeschult wird, und die Große in die Mittelschule überwechselt.
Nun finde ich absolut keine 4 Raum Wohnung, die perfekt in die vorgegebene Bruttokaltmiete passt. Meist ist es bis zu 20 euro mehr, die ich ohne Probleme selbst tragen könnte. Nur die ansässige ARGE bleibt stur, und bewilligt mir die Wohnung nicht und damit auch nicht den Umzug. Die Dresdner ARGE hält sich raus und verweist auf die derzeitige. Ich stecke in der Sackgasse und weiß nicht was ich machen soll.

Wäre auch nur noch eine begrenzte Zeit vollständig im Hartz4, da mir ab August 2010 auch Bafög zusteht.

Mein Gedanke war, ohne Zustimmung der ARGE, die ich ja dann auch nicht bekomme, umzuziehen. Aber sie sagten mir das es passieren kann, dass die Dresdner ARGE mir nur die derzeitige Miethöhe bezahlt. Das Risiko kann ich auch nicht eingehen. Von der ARGE in DD bekomme ich nur zur Antwort, dass ich mich an die derzeit zuständige AGE wenden soll.

Welche Möglichkeiten bestehen noch? Vorrübergehend eine 3 Raum Wohnung nehmen, und im Wohnzimmer schlafen, um danach wieder umzuziehen?

Vielen Dank.

LG Lola
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  #2  
Alt 06.05.2010, 12:26
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von lola80 Beitrag anzeigen
Aber sie sagten mir das es passieren kann, dass die Dresdner ARGE mir nur die derzeitige Miethöhe bezahlt.
Das kann nicht nur, das würde sogar passieren (§ 22 (1) SGB II).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 06.05.2010, 12:31
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Beiträge: 11
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Danke für die Antwort. Das wär natürlich nicht so toll. Ich arbeite ehrenamtlich, und würde das Geld, was ich im Moment für den Umzug spare, anschließend mit für die Miete nehmen. Das zählt aber für die ARGE nicht.
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  #4  
Alt 06.05.2010, 13:34
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Beiträge: 678
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Zitat:
Zitat von lola80 Beitrag anzeigen
Die Dresdner ARGE hält sich raus und verweist auf die derzeitige. Ich stecke in der Sackgasse und weiß nicht was ich machen soll.
Na, Dresden ist halt noch nicht zuständig. Dies regelt bezüglich der Wohnung der § 22 SGB II:

Zitat:
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Zitat:
Zitat von lola80 Beitrag anzeigen
Nur die ansässige ARGE bleibt stur, und bewilligt mir die Wohnung nicht und damit auch nicht den Umzug.
Angemessen ist halt angemessen und unangemessen ist unangemessen.

Auch dies regelt der § 22 Abs 3 SGB II

Zitat:
Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Zitat:
Zitat von lola80 Beitrag anzeigen
Welche Möglichkeiten bestehen noch? Vorrübergehend eine 3 Raum Wohnung nehmen, und im Wohnzimmer schlafen, um danach wieder umzuziehen?
Es geht ja nicht um die Anzahl der Räume, sondern die m²-Zahl. Auch eine 3-Raum-Wohnung ist nicht automatisch angemessen, da gibt's ja auch große+teure.
__________________
Vernünftige Menschen suchen Lösungen.
Die anderen den Schuldigen.
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