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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich möchte dieses Jahr mit meinen Kindern (6 und 10) nach Dresden umziehen. In meinem derzeitigen Wohnort habe ich keinerlei Perspektive, zu lange Fahrtwege und keine Btreuungsmöglichkeiten der Kinder. Durch den Umzug erhoffe ich neu durchstarten zu können. Nach meinem Fernabitur möchte ich auch studieren. Dieses Jahr wäre die einzigste Möglichkeit zum Umzug, da die Kleine eingeschult wird, und die Große in die Mittelschule überwechselt. Nun finde ich absolut keine 4 Raum Wohnung, die perfekt in die vorgegebene Bruttokaltmiete passt. Meist ist es bis zu 20 euro mehr, die ich ohne Probleme selbst tragen könnte. Nur die ansässige ARGE bleibt stur, und bewilligt mir die Wohnung nicht und damit auch nicht den Umzug. Die Dresdner ARGE hält sich raus und verweist auf die derzeitige. Ich stecke in der Sackgasse und weiß nicht was ich machen soll. Wäre auch nur noch eine begrenzte Zeit vollständig im Hartz4, da mir ab August 2010 auch Bafög zusteht. Mein Gedanke war, ohne Zustimmung der ARGE, die ich ja dann auch nicht bekomme, umzuziehen. Aber sie sagten mir das es passieren kann, dass die Dresdner ARGE mir nur die derzeitige Miethöhe bezahlt. Das Risiko kann ich auch nicht eingehen. Von der ARGE in DD bekomme ich nur zur Antwort, dass ich mich an die derzeit zuständige AGE wenden soll. Welche Möglichkeiten bestehen noch? Vorrübergehend eine 3 Raum Wohnung nehmen, und im Wohnzimmer schlafen, um danach wieder umzuziehen? Vielen Dank. LG Lola |
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#2
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| Das kann nicht nur, das würde sogar passieren (§ 22 (1) SGB II).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke für die Antwort. Das wär natürlich nicht so toll. Ich arbeite ehrenamtlich, und würde das Geld, was ich im Moment für den Umzug spare, anschließend mit für die Miete nehmen. Das zählt aber für die ARGE nicht. |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Auch dies regelt der § 22 Abs 3 SGB II Zitat:
__________________ Vernünftige Menschen suchen Lösungen. Die anderen den Schuldigen. |
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