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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, vor ca. 3 Jahren wurden mein Schulfreund und ich in eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gepreßt. Wir waren wirklich nur freunde und wohnten im Vorfeld schon ca 5 Jahre immer zusammen in einer WG. Vor 3 Jahren also sind wir wieder mal umgezogen,in eine für jeden von uns beiden kostengünstigere Wohnung.Die Wohnung an sich kostete gesamt 552 Euro und wenn wir das teilen liegen wir bei 276 Euro für jeden. Das wäre auch noch weit unter dem gewesen was uns eigentlich zusteht.Nun hat man aus uns ein Paar gemacht und die ARGE zahlt nur noch 408,- Euro für uns beide für die Wohnung. Das heißt wir müssen 144,- Euro von unserem Regelsatz für die Miete aufbringen. Nun haben wir aber ein Angebot für eine Wohnung bekommen, die uns nur 400,- Euro monatlich kostet.Also kostengünstiger. Wir haben bei der ARGE nun den Antrag auf Umzug gestellt,eben mit der Begründung kostengünstiger und auch gleichzeitig beantragt die Umzugskosten durch die ARGE übernehmen zu lassen. Was meint Ihr, haben wir da ne Chance oder sollen wir nicht lieber ein Darlehen beantragen bei der ARGE. MFG Viola1 |
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#2
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| Vor der Reduzierung der KdU hat Euch die Arge doch sicher zur Mietkostensenkung aufgefordert, oder? In diesem Fall müssten auch die Kosten des Umzuges übernommen werden. |
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#3
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| Man hat uns damals zusammengeschmissen nach hausbesuch etc.und einfach die Kosten für die Wohnung auf 408,- Euro reduziert. So und nun tragen wir die mehrkosten selber und wollen das nicht mehr.Wir haben nun eine tolle Wohnung gefunden die viel billiger und besser als unsere jetzige ist. Es geht in erster Linie darum ob die uns Steine in den Weg legen können weil wir umziehen wollen aus Kostengründen.Und dann steht die Frage ob wir ne Chance haben dass die die Kosten übernehmen.Zur Mietkostensenkung hat uns niemand aufgefordert. MFG Viola1 |
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#4
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| Zitat:
Wie jetzt, hat man damals beim Einzug schon die Mietkosten gekürzt anerkannt, oder erst später? |
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#5
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| Da wir damals noch jeder für sich eine BG waren sind wir umgezogen in eine andere Wohnung,die auch billiger war als die in der wir vorher als WG gewohnt haben.Im Glauben dass wir kostensenkend sind und im Glauben dass wir weiterhin in einer WG leben können haben wir den Umzug nicht genehmigen lassen. Daraufhin hat die ARGE,nachdem wir den Umzug dann gemeldet hatten einfach die Kosten der KDU auf 408 Euro gesenkt und uns zur gemeinsamen BG gemacht.Dabei sind dann auch die Regelleistungssätze gekürzt worden auf 312 Euro. |
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