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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 08.12.2008, 14:21
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Beiträge: 3
Standard Umzug und Genehmigung

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir gut und schnell helfen.
Es geht um meine Freundin, die seit einiger Zeit umziehen will. Sie wohnt derzeit in ner kleinem Stadt und dort ist nicht die ARGE zuständig sondern die Kommunale Beschäftigungsagentur KOBA. Sie will wie geschrieben umziehen und zwar nach Magdeburg. Der Umzug innerhalb des jetztigen Ortes ist genehmigt, aber wegen beruflicher Chancen soll es Magdeburg werden.
Und da beginnen ein paar Probleme. Ich selbst kenn mich fast gar nicht aus, deswegen meine Fragen.

Muß sie der Koba mitteilen, dass sie nach MD ziehen will? Muß sie ARGE in MD mitteilen, dass sie sich in MD ne Wohnung sucht? Muß die ARGE in MD den Umzug nach MD genehmigen? Kann die ARGE in MD den Umzug ablehnen? Was ist, wenn der Umzug innerhalb des jetztigen Ortes genehmigt ist, sie aber sich in MD ne Wohnung sucht? Kann es passieren, dass sie, wenn sie bei der ARGE vorstellig wird, nichts bekommt? Also keine Miete, keinen Regelsatz , usw.?
Der jetzige Mietvertrag ist zum 31.12.08 gekündigt, aber sie hat bisher noch nix gefunden. Eine kurzfristige Verlängerung t des Mietverhältnisses um einen Monat ist ungewiss, wird sich morgen wahrscheinlich erst zeigen.
Bitte gebt mir soviele Information wie nur möglich. Ist echt wichtig.
Vielen Dank.
DnB
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  #2  
Alt 08.12.2008, 17:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Verbieten kann ihr den Umzug niemand. Wenn sie allerdings Kaution, Umzugskosten etc. braucht, sollte sie auf alle Fälle das alte Amt um Umzugsgenehmigung ersuchen. Und auch das neue Amt in Magedeburg bzgl. der Angemessenheit der Miete kontaktieren. Denn was nutzt ihr eine neue Wohnung, wenn du plötzlich mit xx Euro unangemessen ist und nur teilweise bezahlt wird?

Turtle
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  #3  
Alt 24.02.2009, 17:20
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Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 2
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habe auch fragen aber weis nicht wie ich sie hir rein stehlen kann get auch um umzug sorry wegen der recht schreibung:)
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  #4  
Alt 24.02.2009, 17:23
Benutzerbild von Mandy
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Standard

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  #5  
Alt 24.02.2009, 18:27
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Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 2
Standard

danke aber fileicht kann ich dich auch danach fragen was ich wisen will ich wohne in löhne ort das ist in der nehe von bilefeld habe voher in bochum gelsen kirchen essen gewohnt also schon oft um gezogen ich möchte wider zurück nach gelsenkirchen weil meine kleine 4 jare alte tochter dort wohnt in einem kinder heim habe sie ab gegeben weil ich mit 2 kindern über fordert war habe noch einen sohn der in botrob wohnt in einer anderen familie weil er durch dume um stehne gezeugt wurde habe aber jetst nach 2 jahren endlich das glück meine tochter wider zu bekommen wen ich eine wohnung in der nehe meiner tochter habe das ich sie öfter sehen kann und lenger sie abens zu bet bringen und morgens in den kindergaten bring sozusagen ihr leben leben habe hir in löhne eine arabar geheiratet der mich untertützt aber nicht liebt aber auch mit zihen würde mir zu liebe und aber nicht oft da sein haben einen 4 mo altes baby zusamen brauche einen triftigen grund für die arge in Ge und hir für die stad weil wir sonst 3 mnate kündigungs frist ein halten müsen kuke mir morgen die 60 wohnung an die wohlen nimanden der von der arge lebt
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  #6  
Alt 24.02.2009, 18:36
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Soweit ich Deinen Text verstehen kann, fragst Du nach einem wichtigen Grund, sodass man Dir den Umzug genehmigen würde. Tja, was soll man Dir darauf antworten?! Entweder man erkennt Deine Gründe an oder eben nicht. Wir können uns ja hier schlecht einen Grund ausdenken....!!!!
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Mandy

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