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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 20.12.2008, 13:46
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Beiträge: 1
Frage umzug und damit verbundene höherer Wohnungskosten für begrenzten zeitraum erlaubt?

hallo!

ich habe mich gerade hier angemeldet und erhoffe mir dringende hilfe von euch ;-)

mein mann (student), meine tochter (3 Jahre alt) und ich (schwanger, 10. woche) leben derzeit in einer angemessenen wohnung in NRW.

leider ist mein zeitvertrag kürzlich ausgelaufen, der ALG1 anspruch nun beendet, sodass meine tochter und ich seit kurzem ALG2 beziehen.
mein mann hat als student weder die möglichkeit ALG2 zu beziehen und leider, aufgrund eines studiengangwechsels, auch keinen anspruch auf bafög.
er jobbt nebenher und verdient knapp 400€ dazu.

im juli nächsten jahres wird unser zweites kind geboren und ab september hat mein mann sein studium abgeschlossen und bereits eine job-zusage als ingenieur. somit ist unser anspruch auf alg2 auch glücklicherweise nur noch bis august zeitlich begrenzt.

wir haben nun ein einmaliges angebot bekommen, ab mai eine tolle DHH (doppelhaushälfte) 5ZKB, 136qm für 680€ kalt anzumieten. dieses haus ist nicht nur preislich ein schnäppchen für die wohngegend, sondern nur unweit der neuen arbeitsstelle meines mannes entfernt und auch das sonstige soziale netz mit einkaufsmöglichkeiten, kindergarten, schule etc. wären einfach perfekt. dafür wäre jedoch ein umzug in einen anderen kreis von nöten.
einziger haken ist eine geforderte kaution von knapp 2000€.


nun meine fragen:

wäre es evtl möglich schon ab mai, in die DHH umzuziehen und die höhere miete für die 4 monate von mai-august selbst zu tragen?
(würde in unserem fall von den schwiegereltern vorerst übernommen und später von uns an sie zurückgezahlt)

würde die ARGE die kosten für die kaution (anteilig) übernehmen?

müsste ich damit an die hiesige ARGE wenden oder bereits an die des neuen Wohnorts?



leider habe ich hier im forum schon einige anfeindungen bezgl. des "luxusdenkens" mancher beitragsschreiber lesen müssen.
ich bitte euch, mich aber vor solchen äußerungen zu verschonen, denn meine frage hat in keinsterweise etwas mit zu hohen ansprüchen zu tun, sondern einfach mit einiger einmaligen gelegenheit, die ich mir nur ungern wegen vier monaten ALG2 bezugs, durch die finger gehen lassen würde ;-)

vielen dank im voraus und eine schöne weihnachtszeit,
napsolator
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  #2  
Alt 20.12.2008, 13:52
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Beiträge: 3.307
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Umzugs-, Renovieriungskosten und Kaution gibt es nur bei einem Umzug in eine angemessen Kaution.
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  #3  
Alt 20.12.2008, 13:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Wenn ihr ohne Genehmigung umzieht (und darauf wird es hinauslaufen) bekommt ihr max. die bisher gewährten KdU. Von daher wäre es sinnfrei, den Genehmigungsmarathon mitzumachen, wenn ihr die Differenz ohnehin mehr oder weniger selber bezahlt.


Zitat:
Zitat von napsolator Beitrag anzeigen
würde die ARGE die kosten für die kaution (anteilig) übernehmen?
Kautionen kann man in 3 gleichen monatlichen Raten bezahlen, die Arge wird sich davon nichts annehmen, denn dafür wiederum brauchtet ihr die Umzugsgenehmigung. Vielleicht besser ein privates Darlehen organisieren.
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  #4  
Alt 20.12.2008, 21:56
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Mit dem "vorerst von den Schwiegereltern übernommen" wäre ich vorsichtig.

Das Geld könnte leicht als Einkommen aus Unterhalt angerechnet werden....

Turtle
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Stichworte
alg2, kaution, miete, wohnung, wohnungsgröße

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