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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und möchte erstmal alle begrüßen. Ich hoffe ich poste richtig. Meine Mutter besitzt (durch Erbschaft) einige Jahre ein Haus. Da sie es jetzt nicht mehr gesundheitlich schafft (Feuerung beschaffen, Grundstückspflege,etc) möchte sie in eine Wohnung im selben Ort ziehen und wir (mein Mann sowie unsere 4 Kids und ich), würden dann gern (Kaltmietfrei) ins Haus ziehen. Meine Mutter hat einen Antrag auf Umzug gestellt, den die Arge nun abgelehnt hat, da die Wohnung 24 € zu teuer wäre. Ich versteh das nicht. Klar ist die Wohnung für sie unangemessen aber dafür würden sie den Mietanspruch meiner Familie einsparen (wenn wir ins Haus ziehen würden) Ich hoffe ich konnte das Problem einigermaßen verständlich schildern und freue mich sehr über Antworten. |
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#2
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| Ihr werdet ja nicht als Familie betrachtet, sondern jede BG für sich. Und da ist nunmal die Wohnung anscheinend unangemessen. Sie kann die 24 Euro ja selber zahlen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo, danke für die schnelle Antwort. Sie würde die Differenz selber tragen, dass hat sie auch in ihren Antrag rein geschrieben. Aber dadurch das der Antrag abgelehnt wurde geht das jetzt nicht mehr oder doch? |
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#4
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| Doch, aber mit Umzugskosten, kaution oder ähnlichem braucht sie nicht zu rechnen und auch nicht mit eventuell anfallenden NK-Nachzahlungen. Der Antrag wird grundsätzlich abgelehnt, wenn eine Wohnung übder den Angemessenheitskriterien liegt. Einen Umzug verbieten kann das AMt jedoch nicht. Es muss eben nur nicht für Mehrkosten aufkommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Sie wohnt ja derzeit in ihrem Haus, wo keine Miete anfällt. Wenn sie jetzt in die Wohnung zieht, wo Miete anfällt, zählt das nicht zu Mehrkosten? |
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#6
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| Sie kann euch aber das Haus nicht mietfrei überlassen, auch wenn die Mietzahlungen nur ein Hin- und Hergeschiebe von Sozialleistungen wären. Andererseits könnte sie das Haus ja an erwerbstätige Mieter vermieten und senkt mit den Mieteinnahmen ihre Hilfebedürftigkeit.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#7
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| Doch. Das kam mir vorhin auch noch in den Sinn. So einfach wird das nicht. Wenn sie von Euch Miete nimmt, kann sie ihre Wohnung zahlen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Okay das wäre ja eine Möglichkeit. Mal angenommen sie zieht jetzt einfach ohne die Zustimmung ein. Was wären die Folgen? |
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#9
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| Keine Kaution, keine Umzugs- und Renovierungskosten und da zu teuer sehr wahrscheinlich keine Nebenkostennachzahlungen. Zudem dürfte sie aufgefordert werden ihre Hilfebedürftigkeit mit der Vermietung des Hauses zu senken. |
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#10
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| Außerdem ist das Haus dann nicht mehr geschützt und daher zu verwerten (verkaufen, beleihen etc...). Turtle |
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| umzug unangemessen |
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