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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 13.10.2010, 09:23
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Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard Umzug, Umzugskosten und die ARGE

hallo,
suche praktischen tip oder rat zu folgendem sachverhalt:

die arge hat meinen neuen mietvertrag akzeptiert und will den umzug nur mit folgenden bedingungen finanzieren:
umziehen alleine in einem tag, umzugsauto-kosten werden übernommen

meine situation:
a) ich ziehe von einer 60qm in eine 40qm wohnung um, daher fällt sperrmüll oder möbelaufbewahrung an.
b) es gibt nicht-zerlegbares mobiliar, das nicht alleine transportiert werden kann
c) weiters 30 umzugskartons und zahlreiches kleinmobiliar
d) tragstrecke vom hauseingang zum umzugswagen ca. 35 m (direktes einladen verboten)
e) umzug ist bei bestem willen von einer physich starken und gesunden person nicht in einem tag zu schaffen
( aus der wohnung in den lift, von dort ins umzugsauto und das ganze nochmal in umgekehrter reihenfolge)
f) bin selbst 64 jahre alt, kann nicht mehr als 20 kg liften
g) sperrmüll ist auch noch wegzubringen

also ich brauche 1 helfer und das umzugsauto für 2 tage. was tun ?
a) zusatzaufwand selbst tragen
b) zusatzaufwand vorerst bezahlen und arge vorlegen
und wenn arge ablehnt, dann einklagen

beweismittel ?
fotografieren der großen nicht-zerlegbaren möbel
video-filmen des umzugs (transport, ein- /ausladen) etc,

ich danke euch im voraus ...
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  #2  
Alt 13.10.2010, 09:28
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von mescalito69 Beitrag anzeigen
also ich brauche 1 helfer und das umzugsauto für 2 tage. was tun ?
Einen Freund zur "Umzugsparty" einladen, als Dank gibt es belegte Brote, Bier und gute Laune. Den Umzugswagen für ein Wochenende mieten, dann kostet das nicht mehr als an einem Werktag. Unter Umständen entfällt dann auch das hier
Zitat:
tragstrecke vom hauseingang zum umzugswagen ca. 35 m (direktes einladen verboten)
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 13.10.2010, 11:09
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Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard umzug von arge verordnet

grubenponny,
freunde einladen (wurstbrot, bier etc.) ist kein rat oder typ, wie mit der forderung der arge umzugehen ist ... es ist vielmehr ein ausweichen und ein klein-beigeben zu einer etwas absurden forderung.

ich dachte eher daran, ein tip zu bekommen, wie man mit dieser unsinnigen, weil nicht erfüllbar, forderung umgehen soll.
das umzugsauto wird per gutschein an einem werktag, wo ich niemand mobilisieren kann, zur verfügung gestellt.

nochmals die frage, wie kommt man der arge bei, der unerfüllbaren auflage
(umziehen alleine an einem tag) zu widersprechen und eine solche umzugshilfe (kosten und personal) zu erhalten, die eine einzige person in die lage versetzt, den umzug ohne eigene kosten umzusetzen ?

ich danke euch ...
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  #4  
Alt 13.10.2010, 11:46
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von mescalito69 Beitrag anzeigen
grubenponny,
freunde einladen (wurstbrot, bier etc.) ist kein rat oder typ, wie mit der forderung der arge umzugehen ist ... es ist vielmehr ein ausweichen und ein klein-beigeben zu einer etwas absurden forderung.
Merkwürdigerweise ist das für die Menschen ausserhalb des ALGII-Bezuges keine Absurdität sondern Normalität und auch kein Auweichen oder Kleinbeigeben sondern schlichte Organisation.
__________________
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  #5  
Alt 13.10.2010, 12:09
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Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 295
Standard

Zitat:
wie kommt man der arge bei, der unerfüllbaren auflage
(umziehen alleine an einem tag) zu widersprechen
Ist doch eigentlich ganz einfach:
Sollten gute Gründe vorliegen, die einen Umzug in der von der ARGE
kostengünstig vorgeschlagenen Weise ausschließen, dann sollten diese
Fakten schleunigst auf den Tisch gelegt werden!

Du solltest Dich - falls noch nicht geschehen - mal mit Deinen "Kommunalen
Richtlinien" beschäftigen; dort sollte aufgeführt sein, wie zu verfahren ist,
wenn die Pauschalen nicht ausreichen.

Hier wird das zB. so formuliert, Zitat:

Zitat:
"Wenn im begründeten Einzelfall der Umzug...durch eine Firma
durchgeführt werden muss, dann sind...die tatsächlichen Kosten laut
Kostenvoranschlag zu berücksichtigen."
Im Gesetz liest Du dazu übrigens noch Folgendes, Zitat:

Zitat:
(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten
können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug
örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden..

Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger
veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist
SGB 2 - Einzelnorm
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arge, helfer, kosten, umzug

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