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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.11.2011, 13:31
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Standard Umzug/Renovierung: Kostenerstattung

Hallo,
ich habe kürzlich eine Wohnung gefunden welche den Voraussetzungen nach dem SGBll vollständig entspricht - Nun habe ich vorläufigen Klärungsbedarf (soweit mir bekannt, kann ich vollen Ansruch auf die Erstattung der Umzugs-/Renovierungskosten erheben):

Wie ist dort der Stand der Dinge? Muss ein Kostenvoranschlag(oder mehrere) vorliegen welche(n) man sich genehmigen lässt oder könnte man, sollte man sich das Geld von Freunden/Verwandten leihen können, auch bereits in Vorkasse gehen und im Nachhinein die Rechnung präsentieren? Wo liegt hierbei ungefähr die Grenze der Kostenerstattung(jeweils beim Umzug und bei der Renovierung)?

In der Wohnung muss so ziemlich alles gemacht werden(Tapeten, Streichen und Böden). Habe in der alten Bleibe auch noch ein paar Geräte stehen die abgeholt werden müssen. Kann ich für den Umzug und die Renovierung Unternehmen oder selbstständige "Privatpersonen" beauftragen - Wenn ja, wo liegen die Erstattungsgrenzen? Kann ich Umzug und Renovierung von einem Unternehmen erledigen lassen oder verlangt die ARGE eine Trennung?

Wäre dankbar für eure Infos.
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  #2  
Alt 05.11.2011, 13:42
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von käsebrot Beitrag anzeigen
Muss ein Kostenvoranschlag(oder mehrere) vorliegen...
Das hört sich so an, als wenn Du Renovierung und Umzug nicht selbst machen möchtest. Du musst zunächst gegenüber dem Jobcenter sehr genau nachweisen, warum Du das nicht selbst machen kannst (Krankheitsgründe dabei bitte belegen).
Ansonsten geh bitte davon aus, dass man Dir das notwendige erstatten wird, und zwar nur das. Also Eimer, Pinsel, Raufaser, Farbe, Umzugswagen und eine Kiste Bier für die Helfer.
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  #3  
Alt 05.11.2011, 15:46
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Zum einen habe ich leider keinen Führerschein - Könnte die Beauftragung eines Umzugsunternehmens diesbezgl. eine Notwendigkeit darstellen? Die Entfernung ist zu groß um die Sachen durch die gegend zu schleppen. Diverse Maschinen werde ich ausserdem nicht alleine in die Wohnung bekommen - Ob ich eine kostenlose helfende Hand finde ist fraglich, konkret gemeint ist die Kostenerstattung für angefallene Arbeitsstunden von "nicht Freunden".

Wie ist das jetzt mit Kostenvoranschlägen? Oder reicht eine Rechnung im Nachhinein? Und wo liegt nun in etwa die Bewilligungsgrenze?
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  #4  
Alt 05.11.2011, 20:16
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Und in Deinem Freundes- und Verwandtenkreis sind alle ohne Führerschein?
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  #5  
Alt 05.11.2011, 20:24
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ja, leider hat keiner einen Führerschein.
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  #6  
Alt 07.11.2011, 05:39
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Ist schon seltsam, wenn die Menschen hier im Forum umziehen, haben viele keine Freunde und Verwandten, so dass das Jobcenter den kompletten Umzug bezahlen soll.
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  #7  
Alt 07.11.2011, 09:29
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Ein Unglück kommt halt selten alleine.
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Stichworte
kostenerstattung, renovierung, umzug

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