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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 18.10.2009, 13:18
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Standard Umzug ohne Zustimmung der ARGE?!

Hallo allerseits!

Zerbreche mir seit kurzem absolut den Kopf und weiss nicht wie ich am besten verfahren soll...hoffe hier kann mir jemand helfen...
Ich (27,Minijob) und mein Freund (23,Vollzeit-berufstätig) wollen zusammen in eine kleinere und günstigere Wohnung umziehen.
Die jetzige ist viel zu teuer (550€ warm) und wir wurden auch von der ARGE aufgefordert die Mietkosten zu senken.Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden die einfach klasse wäre, 350€ warm, 55qm, in einer schönen Wohngegend.
Die Vermieterin sicherte uns schon zu das es klappt ab 1.12.wir sollen demnächst vorbeikommen,den Vertrag fertig machen.
Allerdings weiss die Frau nicht das ich noch einen kleinen Zuschuß von der ARGE bekomme,die Vormieterin war dabei und mir wäre das unheimlich peinlich gewesen das vor ihr zu sagen.
Ich mache mir total die Sorgen das uns die Vermieterin plötzlich doch nicht mehr nimmt wenn ich mit der Mietbescheinigung ankomme...
Und die will die ARGE ja eigentlich VOR Vertragsabschluss...

Ich lese jetzt überall das einem die ARGE den Umzug nicht verbieten kann,Kaution und Umzugskosten wollen wir eh keine in Anspruch nehmen.
Können wir den Vertrag einfach abschliessen OHNE Zustimmung der ARGE?Oder könnte es Probleme geben weil mein Freund noch U25 ist?

Bin für jeden Rat dankbar!

*weitergrübelnd* BC_Sunrise
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  #2  
Alt 18.10.2009, 14:29
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Beiträge: 3.307
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Jup wenn die Wohnung günstiger ist und ihr keine Beihilfen benötigt, seit ihr sozusagen "vogelfrei" und könnt umziehen wie ihr lustig seid.
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  #3  
Alt 18.10.2009, 14:44
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Beiträge: 4
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Stimmt das tatsächlich so?Das wäre ja klasse!
Würde es dann reichen wenn ich bei der ARGE mit dem neuen Mietvertrag ankomme oder wollen sie wohl oder übel dann eine vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung?
Und das mein Freund noch U25 ist gibt auch keine Probleme?Oder könnte man uns daraus einen Strick drehen?
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  #4  
Alt 18.10.2009, 18:16
Benutzerbild von jette
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Braucht ihr dann überhaupt noch einen Zuschuss von der Arge, wenn ihr weniger Miete zahlen müßt?
Hast du schon mal den Alg2-Rechner benutzt um zu schauen, ob noch ein Anspruch besteht?
Wenn gar kein Anspruch mehr besteht, dann braucht ihr doch so oder so keine Mietbescheinigung und/oder Zustimmung mehr.
__________________
Jette
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  #5  
Alt 18.10.2009, 18:53
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Beiträge: 4
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Da mein Freund leider nicht besonders viel verdient (ca 750-800€ im Monat) und ich nur einen Minijob habe würden wir auch weiterhin einen Zuschuss bekommen denke ich.Sagt auch der Rechner.
Mich würde halt echt interessieren ob uns die ARGE böswillig an den Karren fahren kann, wenn wir einfach so den Mietvertrag unterschreiben ohne Erlaubnis.
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  #6  
Alt 19.10.2009, 08:23
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Wenn die Wohnung günstiger ist, könnt Ihr auch ohne Genehmigung umziehen bzw. den MV unterschreiben.
Ausserdem schriebst Du ja, Ihr habt eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen...
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 19.10.2009, 09:54
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Beiträge: 4
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Vielen Dank für die Antworten!Ihr seid super
Ich denke wir werden dann wohl demnächst den Mietvertrag einfach unterschreiben und kucken was passiert...
Da die Wohnung ja sehr viel günstiger ist wird sie schon angemessen sein
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