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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 10.08.2010, 13:13
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Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 14
Standard Umzug ohne Genehmigung JobCenter will nicht zahlen

Hallo zusammen ich hoffe hier kann mir jemand schnell helfen.
Ich habe mich von meinem Ehemann getrennt und bin aus der gemeinsamen Wohnung zu einem Bakannten gezogen.
Hier zahlte das neue Jobcenter schon keine Miete, diese habe ich bislang aus eigener Tasche gezahlt!
Nun habe ich zum 1.9. eine neue Wohnung, das jetzige JobCenter will mir keine Umzugsgenehmigung ausstellen, und das dortige JobCenter erklärte mir das diese die Kosten der neuen Wohnung nicht übernehmen...

Was kann ich tun?
Der Vermieter hält mir die Wohnung nur bis zum 21.8. frei.

Was passiert wenn ich einfach den Vertrag unterschreibe und mich ummelde und einziehe?
Wenn der Vermieter seine Miete nicht bekommt kündigt er mich ja sofort wieder fristlos.
Wie lange darf das Amt brauchen um dies zu bearbeiten?


Vielen Dank im Vorraus...
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  #2  
Alt 10.08.2010, 13:28
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Beiträge: 295
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Zitat:
jetzige JobCenter will mir keine Umzugsgenehmigung ausstellen
Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?

Zitat:
das dortige JobCenter erklärte mir, dass diese die Kosten der neuen Wohnung nicht übernehmen...
Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?

Wird Mietübernahme komplett oder für einen ("unangemessenen") Teil abgelehnt?
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  #3  
Alt 10.08.2010, 13:43
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da ich nicht aus beruflichen gründen umziehen muß.
alles ist komplett abgelehnt weil keine genehmigung vorliegt
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  #4  
Alt 10.08.2010, 13:52
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von funny... Beitrag anzeigen
alles ist komplett abgelehnt weil keine genehmigung vorliegt
wenigstens die bisherige Miete muss weiter gezahlt werden!!!
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 10.08.2010, 14:01
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ich bekomme seit 6 wochen nicht mal regelleistung weil denen jede woche was neues einfällt was sie noch brauchen.
:-(
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  #6  
Alt 10.08.2010, 15:23
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Hallo
hast du denn die vorrangigen Unterhaltsansprüche gegen deinen Mann geklärt oder habt ihr vor Trennung zusammen ALG II bezogen ?

Also Trennung ist schon ein Umzugsgrund...

Gruß
Enibas
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  #7  
Alt 10.08.2010, 15:38
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ja wir hatten ergänzesdes ALGll.
jetz hat er feste arbeit u verdienst ca 700,- bekommt aber erst zum 20. seine erste lohnabrechnung. leider ist da noch gar nix geklärt worauf sich die arge beruft
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