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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 16.12.2009, 07:14
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Standard Umzug ohne Genehmigung

Hallo,

habe mich jetzt mal hier durchgewurstelt, aber auf 2 meiner Fragen keine Antwort gefunden. Da ich mich noch nicht auskenne, hoffe ich, es richtig zu machen und von irgendjemanden eine Antwort zu bekommen. Also, denn mal los:

1. Meine Freundin (Griechin, aber hier aufgewachsen, durch Erziehung aber nicht perfekt deutschsprechend) hatte bei der Arge um Umzugsgenehmigung gebeten, da erstens die Wohnung Schimmel ansetzt, zweitens sie ihre Kinder (16+17 mit je 1 Nachwuchs), die in Griechenland leben, alle 14 Tage bei sich hat, aber 37 qm nicht reichen und sie durch Krankheit bedingt, dann bei ihrem Bruder im Haus eine Wohnung beziehen könnte (45 qm), der sie im Krankheitsfall (sie hatte Leukämie) auch versorgen kann.

Dies wurde von der Arge abgelehnt, mit dem Argument: 37 qm reichen. Nichts weiter.

Nun ist sie wirklich wieder krank geworden (schweres Asthma), ist krankgeschrieben bis auf weiteres und ist ohne Nachzudenken mit Hilfe einiger Freunde während ihres bettlägrigen Aufenthaltes, umgezogen. Sie selbst ist nur vom Bett der alten Wohnung ins Bett der neuen Wohnung aufgestanden.

Was passiert nun mit der Arge? Wird sie die Miete komplett ablehnen, bekommt sie Sperre oder was kann schlimmstenfalls passieren. Umzugskosten will sie ja nicht ersetzt haben. Atteste und Krankmeldungen sind vorhanden.

2. mein eigener Fall:

Ich beziehe ebenfalls Hartz4 mit meinem Mann. Ab Juli könnte mein Mann in Rente gehen (vorzeitig für 9 Monate). Die Monate Januar bis Juni fehlen ihm noch bis zu den Pflichtmonaten von 420 Monaten. Er könnte diese fehlenden Monate über seinen geringfügigen Job beim Arbeitgeber in die Rentenkasse einbezahlen. Aber eigentlich hat das die letzten 4 Jahre die Arge übernommen, also bleiben wir auch erstmal auf diesem Stand. Alles soweit ok.

Aber was passiert, sollte ich Anfang Januar einen heissersehnten Job bekommen, bei dem ich netto soviel verdiene, wie wir beide zusammen von der Arge bekomme, dann ist mein Mann doch auch raus aus Hartz4. Doch zusätzlich die Rentenkasse bedienen, geht ja wohl nicht mehr dann von meinem Gehalt. Wenn alles bezahlt ist, bleibt eh nichts übrig. Ich weiss nicht mehr, wo mir der Kopf steht und was ich tun soll. Sag ich dem Job ab (mit 50 nicht so einfach, überhaupt was zu bekommen, dazu die allgemeine Wirtschaftslage) und bleibe bei der Arge, oder kann mein Mann weiter Hartz4 beantragen, sodass diese Rentenzahlung zumindest abgesichert ist?

Ich hoffe, habe mich nicht zu unbeholfen ausgedrückt und warte sehnsüchtig auf ein paar Antworten.

Vielen lieben Dank an Euch im Voraus!
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  #2  
Alt 16.12.2009, 07:37
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Sie bekommt die Kosten der Unterkunft der alten Wohnung bezahlt.

Die griechische Familie muß ja ganz schön in Geld schwimmen wenn sie zu viert alle 14 Tage nach Deutschland zu Besuch kommen. Da müßte es doch möglich sein daß sie ihre kranke Mutter zusammen mit dem hausbesitzenden Bruder unterstützen.

Falls der nicht der ARGE gemeldete Umzug nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der ARGE erfolgte wäre sie für diesen Zeitraum vom ALGII Bezug ausgeschlossen weil sie ihre Ortsanwesenheitspflicht verletzt hätte.

Deine zweite Frage verstehe ich nicht.
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  #3  
Alt 16.12.2009, 08:10
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Die Kinder werden regelmässig von einem Bekannten im Auto mit nach hier gebracht, Kosten gleich null. Und der Bruder ist kein Hausbesitzer, sondern im Haus, wo der Bruder wohnt, ist die Wohnung, wo die Bekannte nun eingezogen ist.

Also direkt zu unterstellen, die Familie sei wohlhabend, bevor man sich denn kundig gemacht hat, finde ich nicht korrekt. Habe sofort zu erkennen gegeben, dass ich hier neu bin, und vielleicht noch nicht perfekt alles hinkriege. Dann sollte man als Antwortgeber vielleicht hinweisen oder fragen.

Vielen Dank für diese Hilfe! Auf solche Antworten kann ich verzichten.
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  #4  
Alt 16.12.2009, 08:41
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Es ist so wie mpumpe schreibt.

Zieht sie ohne Genehmigung um bekommt sie nur die alte Miete übernommen.
Sollte sie den Zuständigkeitsbereich der Arge gewechselt haben, muss sie dringend einen NEUantrag stellen.

Was mich allerdings wundert ist, dass sie mit Leukämie überhaupt ALG2 bezieht, müsste sie nicht eher Sozialhilfe bekommen?
Mit Leukämie ist man doch erwerbsunfähig?

Wenn Dein Mann auch arbeitet könnt ihr dann nicht von seinem Gehalt die Rentenkasse bedienen?
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  #5  
Alt 16.12.2009, 09:02
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Und weil's so schön ist:

Die ganz überwiegende bisherige Rechtsprechung sieht es anders:

Wenn Umzug, egal ob "genehmigt" oder nicht, dann ist die angemessene Miete des neuen Wohnorts der Maßstab. Die Frage liegt aber jetzt, Gott-sei-Dank dem BSG zur Entscheidung vor. Trotzdem lohnt es zu klagen, denn ein Gericht wird nicht bis zur Entscheidung des BSG vertagen, sondern ggf. eine vorläufige Regelung beschließen.
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  #6  
Alt 16.12.2009, 09:11
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Noch wissen wir ja nicht ob es einen neuen Wohnort gibt.
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  #7  
Alt 16.12.2009, 09:13
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Nochmal: Sie "HATTE" Leukämie" und jetzt "HAT" sie Asthma. Warum sollte sie da nicht arbeitssuchend sein. Darf man als geheilte Person mit Asthma nicht arbeiten?

Mannomann, lasst doch einfach diese Kommentare da, wo sie sind. Danach habe ich nämlich nicht gefragt.
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  #8  
Alt 16.12.2009, 09:17
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Möchte mich hiermit in aller Form entschuldigen, hatte in der Eile das 'hatte' überlesen.

Meine Frage war übrigens nicht im geringsten neg. gemeint.

Wenn man allerdings keine Kommentare oder nur spezielle wünscht, sollte man das dazu schreiben.
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  #9  
Alt 16.12.2009, 09:19
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Der Umzug ist im gleichen Ortsteil geschehn, wo sie schon wohnte. Es ändert sich lediglich durch die Grösse die Miete um 90 Euro zusätzlich. Wenn sie das denn alles wäre, was die Arge verweigert, ist es ihr egal. Sie hat nur Angst, dass sie eine Sperre bekommt. Aber sie wurde regelrecht von den Bekannten überrumpelt, da sie mit Asthma und schwerer Erkältung im Bett lag und die Wohnung verschimmelt war. Aus diesem Grunde hat sie dann dem Umzug einfach zugestimmt ohne sich abzusichern. Sie hätte dafür aber entweder zur Arge gemusst oder zumindest zur Telefonzelle. Man weiss aber ja aus Erfahrung, wie lange man an dieser Hotline oft verzweifelt, weil ja "alle Plätze zur Zeit belegt sind". Und so krank wie sie war, schaffte sie den Weg zur Arge nicht. Und das sind keine Ausreden, sonst hätte ich wahrscheinlich niemanden zur Rate gezogen oder gefragt.
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  #10  
Alt 16.12.2009, 09:20
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Alles klar. Danke.

Kontra: Sorry, dass ich so patzig war, aber man ist schon genervt genug mit der Arge.
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