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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Leute, das ist mein erster Post also hoffe ich mal das er hier richtig ist. Zu meinem Problem: Ich habe beim Amt Düren einen Pinken Schein abgegeben mit den Wohungsinfos. Die Wohung liegt mit 234 euro ohne Heizung ja in den vorgeschriebenen Kosten von maximal 260 Euro + Nebenkosten ohne Heizung. Nun lehnen die aber egal wie die Wohnung ab aus dem Grund Ein Umzug ist aus sozialrechtlichen Gründen nicht erforderlich Dabei geht es hier in dem 42 Partionenhaus zu wie auf der Straße nur Laute Musik von morgens 10 bis Nachts um 4. Jede Nacht Polizei da deswegen. Nur Drogen hier überall, da interessiert es das Amt auch nicht das man mitten in einem Entzug steckt und Gefahr droht Rückfällig zu werden (wir reden nicht von Drogen wie Cannabis oder Pepp sondern von härteren Sachen aber das ist ja auch egal Drogen in jeglicher Form sind einfach scheisse). Man wird Bedroht und Beleidigt und und und. Doch das interessiert das Amt alles nicht. Nun steht in den ganzen Ablehnungen in einem Absatz: Sollten Sie diese Wohnung ohne Zustimmung des Sozialamtes anmieten, weise ich sie darauf hin, dass im Rahmen des SGB2 durch das zuständige Sozialamt nur die Höchstmiete (die ja bei 260 euro ohne Heizung liegt) und keine weiteren Kosten, die in Verbindung mit dem Umzug (Kaution, Renovierung) stehen von hier übernommen werden können. Ebenso können keine Nebenkostennachforderungen oder - erhöhungen berücksichtigt werden Es handelt sich um eine Wohnung Von einem Bekannten daher muss ich keine Kaution bezahlen, sowie den Umzug und Renovierung ist alles schon vorbereitet und will ich gar nicht vom Amt haben. Nur die Frage ist: Die Wohnung Kostet 237 Euro zzgl. Nebenkosten ohne Heizung - mit Heizung genau 260. Übernehmen die nur die 237 oder die ganzen 260 euro wenn ich den Mietvertrag einfach ohne Zustimmung vom Amt anmiete? Oder streichen die mir die Leistungen womöglich ganz? Danke im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen StatusX |
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#2
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| Steht doch alles in Deinem Schreiben vom Amt drin. Sie übernehmen höchstens die 260 Euro für Miete.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Wenn du ohne Zustimmung umziehst, bekommst du maximal die Miete in der bisherigen Höhe.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Ok vielen dank. Wahren uns nur nicht sicher da die momentane Miete bei 270 mit Heizung liegt und maximal ja 260 ohne Heizung sein darf, das amt aber nur 255 bezahlt und ich den Rest selber bezahlen muss. Deswegen fragen wir lieber nach bevor wir irgendwas machen wo wir uns nicht sicher sind. vielen dank für die antworten |
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#5
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| Wird Dir vll die Warmwasserpauschale von den Heizkosten abgezogen? |
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#6
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| Nein eigentlich nicht. Warmwasser kommt hier auch über einen Durchlauferhitzer. Aber ganz genau sagen kann ich es nicht. Hier beim amt ist sowieso alles ein wenig seltsam. |
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| ablehung, wohnung |
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