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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 16.06.2009, 14:20
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Beiträge: 8
Standard Umzug nach Aufforderung in kleinere und billigere Wohnung, Kostenübernahme Umzug

Habe aufgrund der Aufforderung vom Amt billigere und kleinere Wohnung genommen. Miete entspricht genau der vorgegebenen für 1 Person. Wie sieht es genau mit den Kosten und der Hilfe für den Umzug aus. Bin 60 und all meine Bekannten sind auch in dem Alter, so daß alle keine große Hilfe sind, aufgrund körperlicher Gebrechen.
Welche Kosten bekomme ich? Evtl.Helfer, Fahrzeug für den Transport, Helfer auch für Ab-und Aufbau? Kann ich nicht und habe auch keinen der mir helfen kann.
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  #2  
Alt 16.06.2009, 14:39
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Inwiefern diesbezüglich Hilfen möglich sind bzw. welcher Art und in welcher Höhe, entscheidet das Amt individuell. Besprich es also mit dem SB vor Ort!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 16.06.2009, 14:46
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Beiträge: 8
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Welche Hilfen müsste es denn grundsätzlich geben?
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  #4  
Alt 16.06.2009, 14:54
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Die Umzugskosten müssen übernommen werden. Manche Ämter zahlen eine Pauschale, manche bewilligen pro Helfer eine bestimmte Summe, manche bewilligen gar keine Kosten für Helfer, das gleiche für Transporter etc. Deshalb muss man sowas individuell abstimmen. ein junger Bursche kann sicher mit weniger Kostenaufwand umziehen, als eine Frau in Deinem Alter. Lege Deine Situation einfach beim Amt dar, wie Du es hier getan hast!
__________________
Grüsse,

Mandy

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