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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.07.2010, 16:21
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Standard Umzug mit hartz4 darlehen bis bafög läuft

Hallo ich heisse dennis und bin 25 ich wohne zurzeit bei meinen eltern in Lingen/Niedersachsen und beziehe hier hartz4 .

Ich möchte gerne nach dortmund/NRW umziehen um ab anfang september das westfalenkolleg zu besuchen um das abitur nach zu machen ,das wird dann alles mit bafög laufen, deswegen brauche ich ja nur ein darlehen vom amt in dortmund solange bis das bafög läuft.

1.Ich habe keine genehmigung von dem amt in lingen bekommen weil ich keine schulbescheinigung habe da man erst einen aufnahme test machen muss.

2.In dortmund habe ich schonmal telefonisch bei der arge angefragt aber die meinten direkt ohne genehmigung geht nichts mit umziehen.

3.Ich habe schon einen mietvertrag zuhause und der vermieter wartet auch schon das ich endlich einziehe usw.

Meine frage ist nun kann ich ohne genehmigung trotzdem zu dem amt in dortmund gehen und die wohnung bezahlt kriegen,also darlehen oder muss ich das so hinnehmen und aufgeben,was ich sehr schade finde.
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  #2  
Alt 26.07.2010, 16:33
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Aus ARGE Sicht gibts kein Erfordernis zum Umziehen. Der Besuch der Abendschule zum Abiturerwerb am neuen Standort ist deine Privatangelegenheit.
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  #3  
Alt 26.07.2010, 16:52
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heisst dass nun es ist mein problem? das ist eine ganztagsschule für erwachsene und die gibt es hier in lingen nicht ,keine abendrealschule
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  #4  
Alt 26.07.2010, 18:24
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Das ist im ALG 2 Bereich uninteressant. ALG 2 ist keine Schulabschlussförderungsleistung, deshalb interessiert es, wenn du eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen willst, nicht aber, wenn du wieder zur Schule willst.

Turtle
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  #5  
Alt 26.07.2010, 18:39
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mir wurde aber gesagt das alg2 mir ein darlehen geben muss weil das bafög ja paar monate dauert
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  #6  
Alt 26.07.2010, 19:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Nun, dann lass dir das von dem geben, der dir das gesagt hat. Die ARGE muss gar nicht. Schaust du in § 7 Abs. 5 SGB II. Ab dem Tag, an dem du fiktiv Baföganspruch hast, gibts nichts mehr.

Und hier ging es doch um die Umzugskosten. Die gibt es nicht, weil der Umzug nur wegen Schulbildung für die ARGE völlig uninteressant ist.

Turtle
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