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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo, ich habe im Dezember meinen Mietvertrag für eine WG unterschrieben, der Einzug ist zum 1.April. Im Februar musste ich mich arbeitslos melden. Ich habe auch sofort angegeben, dass ein Umzug ansteht. Meine SB sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf eine Mietzusicherung habe und somit auch Kosten für Kaution etc nicht übernommen werden können. Ist das so richtig und was bedeutet das nun konkret? Die neue Unterkunft wird die Arge weniger Kosten als meine jetzige Wohnung. Eine Kaution muss ich nicht zahlen, dafür meinen Anteil an die Hausverwalterin für die Mietvertragaufsetzung und die Vormieter bekommen von mir einen Abschlag für Haushaltsgeräte wie Kühlschrank u.ä. Bestehen Chancen, dass diese Kosten von der Arge übernommen werden? Wenn ja, nach welchen Rechtsgrundlagen? Kann ich auch die Kosten für den Umzugswagen von der Arge bekommen? Anmerkung: Der Umzug ist innerhalb der Stadt und hatte lediglich den Grund, dass ich günstiger wohnen wollte als jetzt. Das ich in den ALG 2 Bezug rutsche, war nicht absehbar. lg räubertochter |
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#2
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| Lt. deinen anderen Beiträgen ziehst du in eine WG mit 6 Personen. Musst du denn allein die Kosten für Kühlschrank und Haushaltsgeräte sowie der Vertragsabschlussgebühr tragen (wobei bei letzterem sowieso zweifelhaft ist, ob die zu Recht erhoben wird, schaust du hier: http://www.anwalt24.de/fachartikel/z...hlussgebuehr)? Teilt man alles durch 6 kann doch soviel nicht mehr rauskommen. Letztendlich wäre der normale Weg gewesen, dass du in der teuren Wohnung verbleibst und dich das Amt zum Umzug auffordert. Dann hätte es die Kosten tragen müssen. So hast du aber den Mietvertrag schon längst unterschrieben und hättest dementsprechend doch eigentlich auch Vorkehrungen seit Dezember treffen können, dass du dir das auch leisten kannst? Oder wusstest du im Dezember schon, dass du bald ALG 2 erhältst und hast mit dem sparen für die neue Wohnung gewartet in der Hoffnung "Das Amt zahlt ja."? Wieso bekommst du eigentlich nach der Kündigung ALG 2 und nicht ALG 1? Turtle |
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#3
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| ich habe nicht aufgrund von dummheit oder faulheit gehandelt und betrügen will ich schon mal gar nicht. hier die fakten: * wie oben schon angegeben zahle ich selbstverständlich nur meinen Anteil am Abstand und der Gebühr. Also den Gesamtbetrag durch 6. Für einen ALG II Bezieher sind auch 10 Euro m.E. schon viel Geld und sollte ich (natürlich ohne zu mauscheln) die Möglichkeit haben irgendwelche Kosten übernommen zu bekommen, versuche ich dies natürlich. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass ich gekündigt wurde? Ich war im November in der Abschlussphase meine Studiums und hatte durch meinen Studententätigkeit in einer Firma für meinen zukünftigen Job schon eine mündliche Zusage. Hinzu kam dann die Gelegenheit in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Sowas nimmt man natürlich an. Nun hat es mit der Stelle nicht so geklappt wie geplant, daher bin ich unverhoffter Weise in den ALG-II Bezug gekommen. Ich hoffe, dass somit meine Situation deutlicher wird und nun auch klar ist, dass ich nicht bescheißen will. Kann mir jemand nun eine sachliche Auskunft geben, die mir vielleicht in meiner Situation weiterhilft? Das wäre klasse. Räubertochter |
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#4
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| Wie konntest du dir während des Studiums eine nach ALG 2 - Satz unangemessene Wohnung leisten? Studenten leben m. E. n. auch nicht im Schlaraffenland, Bafög ist nun wirklich nicht die Welt... Sorry, ich werd nicht schlau aus deinem Wohnungs-Werdegang. Letztendlich ist es so, dass du einen Mietvertrag abgeschlossen hast, bevor du ALG 2 beantragt hast. Was letztendlich dazu führen könnte, dass die ARGE dafür keine Kosten trägt. Das mit der Vertragsabschlussgebühr und der Rechtmäßigkeit derselben musst du sowieso erstmal abklären, dazu hatte ich dir doch den Link gepostet. Frage in einem Mietrechtsforum nach, ob das überhaupt zulässig ist! Die ARGE wird nichts übernehmen, was nicht rechtmäßig ist. Bleiben also nur noch die Kosten für Kühlschrank und Co. Das gehört zur Wohnungserstausstattung. Da du schon eine Wohnung hattest, stellt sich die Frage: Was ist mit der Einrichtung dort? Wieso muss man Ablöse zahlen, wenn man normalerweise seine Sachen aus der alten Wohnung mitnimmt? In solchen Fällen wird eigentlich keine Beihilfe gezahlt. Wie das Wort schon sagt, ist eine ERSTausstattung eigentlich nur dann zu gewähren, wenn ein ERSTbezug einer Wohnung vorliegt, also man zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht. Turtle |
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#5
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| hallo turtle, ich habe nirgendwo geschrieben, dass meine jetzige Wohnung über dem ALGII Satz liegt. Sie liegt darunter ist mir aber trotzdem zu teuer, vorallem wenn ich die möglichkeit habe günstiger zu wohnen. Bafög habe ich im Übrigen nicht bekommen, sonder ich habe von einem Studienkredit gelebt. Im Sommer beginnt übrigens die Rückzahlung...u.a. daher der Umzug in eine günstiger wohnung. Ich habe seit ich zu Hause auszog nur in Wohngemeinschaften gelebt in denen von Waschmaschine bis zum Herd alles vorhanden war. Meine jetzige Wohung ist ein Appartement in dem alles fest eingebaut ist und eine Waschmaschine im Keller vorhanden ist. Ich kann also nichts mitnehmen und habe bisher solche Haushaltsgegenstände auch nicht besessen. Die jetzige WG löst sich komplett auf. Einige gehen ins Ausland, andere ziehen mit ihrem Partner zusammen. Daher haben wir das Glück ziemlich viel übernehmen zu können (Waschmaschine, 2 Kühlschrank, Gefrierschrank, Sofa, Backofen, Herd usw.) Der Link funktioniert leider nicht. Die Mietkosten wird die Arge mit Sicherheit übernehmen. Nur die Frage ist, ob sie die anderen Kosten übernimmt. Meine Chancen stehen wohl schlecht, aber ich möchte es dennoch nicht unversucht lassen. Dazu hatte ich mir Tipps erhofft. Und falls jetzt die frage aufkommt, wie ich die kohle aufbringe, wenn die arge nicht zahlt.... zähneknirschend und sehr ungern meine eltern! jetzt nachvollziehbarer? |
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#6
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| Zitat:
Ansonsten kannst du bzgl. der Erstausstattung nur so argumentieren wie hier und hoffen, dass man was übernimmt. Wobei es dabei bleibt, dass die Kosten ja durch 6 gehen müssen, denn ihr braucht sicherlich keine 6 Kühlschränke, 6 Waschmaschinen usw. Und da wird ggf. das Amt die berechtigte Frage stellen: "Was ist, wenn sie in einem Jahr ausziehen? Schneiden Sie den Kühlschrank in 6 Teile?"... Sorry, für mich bleibt es dabei: Es ist irgendwie alles unlogisch. Wenn ich ein kleines und bezahlbares Appartement allein bewohne, dann zieh ich nicht in einer 6er WG. Schon gar nicht, wenn ich nix habe. Turtle |
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#7
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| ich habe mich nicht für den umzug entschlossen für den fall das ich alg 2 beziehe. sowie du schreibst hast du im alg 2 fall recht. solange meine miete unter dem angemessenen satz bleibt ist es egal. aber den umzug leierte ich unter anderen umständen an. nämlich unter denen dass ich einen job habe und vom verdienten geld alles selber zahle. und dann macht es einen großen unterschied, ob die wohnung 200 oder 280 kostet, ob ich telefon und internetkosten alleine trage oder mit anderen teile usw. und ich gehe stark davon aus, dass meine arbeitslosigkeit nicht lange andauert und wenn ich einen job habe zahlt sich der umzug wieder aus. natürlich ist es so, dass ich keinen cent von meinem studienkredit rückzahlen kann solange ich alg 2 bekomme. aber bis zum beginn der rückzahlung ist ja auch noch zeit. zur übernahme der geräte: natürlich gehen die kosten durch 6 und natürlich reiche ich auch nur meinen anteil ein... und natürlich geht es nicht um 6 kühöschränke und 6 waschmaschinen. wenn man nix hat und dennoch seine kosten senken möchte, um irgendwo sparen zu können, bietet sich ein umzug in eine wg immer an. die miete ist niederiger und im normalfall ist ja auch alles vorhanden.... in meinem fall gleichen sich die kosten die insgesamt jetzt anfallen mit dem mietersparnis sogar aus... nur um deutlich zu machen, dass es hier nicht um 250 euro oder mehr geht... |
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#8
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| ich finde, dass mein umzug in eine günstiger wohnunterkunft aussagekräftig genug ist um zu verdeutlichen, dass ich nicht davon ausging in den alg2 bezug zu kommen. wenn man mir unterstellen möchte, dass ich den umzug plante, weil ich wusste das ich alg2 bekommen werde und ich davon auch noch profitieren möchte, dann hätte ich mir sicherlich eine Wohnung gesucht, die mehr als 20qm hat und von der arge übernommen wird |
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#9
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| Hallo Räubertochter, du sagst, dass die Mietkosten in der WG geringer sind als die der bisherigen Wohnung. Ich kann in gewisser Weise verstehen, dass du den Mietvertrag in der WG unterschrieben hast, um Mietkosten zu sparen. ABER: du hast dabei eine klitze klitze kleine Kleinigkeit übersehen ![]() ich sage allgemein immer, dass die ARGE ihre 'eigene' Denkweise hat, an die man sich besser anpasst. Alles andere sorgt aus eigener Erfahrung für Probleme. Wenn du vor der Antragstellung Verbindlichkeiten eingegangen bist (Abschluss eines neuen Mietvertrags) ist die ARGE eigentl. überhaupt nicht daran interessiert für diese aufzukommen. Deine Argumentation, dass die Mietkosten auch für die ARGE durch die neue Wohnung günstiger werden, kann ich wie gesagt grds. nachvollziehen. M. E. nach wird die ARGE deshalb aber nicht ihren Standpunkt oder ihre Verfahrensweise für ALGII Bezieher die in einer ähnlichen Situation sind wie du es bist über den Haufen werfen. Bitte versteh mich nicht falsch: das hat nicht's mit dir oder mit deinem Wunsch nach der WG zu tun. Ich habe grds. die Erfahrung gemacht, dass die ARGE nicht für Verbindlichkeiten aufkommt, die vor der Antragstellung entstanden sind. Die Ziele der ARGE sind es: 1. Die Kosten für eine ALGII Bezieherin so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören die Mietkosten. 2. Unnötig entstehende Kosten unbedingt zu vermeiden (z.B. Umzug, oder gar eine zweite Wohnung): Hey! Die Sachbearbeiter schwimmen ja nicht im Geld ![]() 3. Dich so schnell wie möglich aus dem ALGII Bezug zu befördern, also in Arbeit oder in eine Weiterbildungsmaßnahme. Ich will hier mal aus der Sicht der ARGE gegen deinen Umzug argumentieren: - durch den Umzug entstehen ersteinmal eigentlich unnötige Umzugskosten und zusätzl. Kosten (i. deinem Fall der WG Kühlschrank etc.) - in der Zeit in der du umziehst, kannst du dich nicht bewerben oder arbeiten und somit kein eigenes Geld verdienen. zum Schluss ein allgemeines Argument: - der Einzug in eine WG ist immer auch mit einem Risiko verbunden: was ist wenn ihr euch nach ein oder zwei Monaten verkracht, und du dann wieder eine neue Wohnung suchen musst? Dann entstehen wieder Umzugskosten, u. U. Einrichtungskosten und evtl. Kautionskosten. Ich für meinen Teil finde auch die Argumentation der ARGE nachvollziehbar. Sie tut eben alles, um ersteinmal jegliche zusätzlichen Kosten zu vermeiden. Deine Argumentation mit den günstigeren Mietkosten ist längerfristig zwar richtig, ABER kurzfristig, entstehen der ARGE dadurch unnötige Kosten. In diesem Punkt muss ich Turtle in Bezug auf den vorzeitigen Umzug absolut Recht geben. Außerdem: die ARGE geht längerfristig sowieso davon aus, dass du nicht mehr in ALGII Bezug bist, sondern dein eigenes Geld verdienst. Ich rechne also insgesamt damit, dass deine Sachbearbeiterin bei ihrem Standpunkt bleiben wird. M. E. hättest du dich erst dann nach einer neuen (günstigeren) Wohnung umsehen sollen, nachdem du den Arbeitsvertrag in dem neuen Job unterschrieben, und den Job auch tatsächlich angetreten hast. Oder Wie Turtle schon sagte, in der alten Wohnung wohnen bleiben, ALGII beantragen und dann auf Dringen der ARGE eine neue Wohnung suchen, wobei dann die Kosten für den Umzug voll durch die ARGE übernommen werden. Ich hoffe, ich konnte dir bei deinem Problem weiterhelfen. Einen schönen Sonntag, Petric |
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#10
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| Du hast geschieben, dass es eine andere Situation gewesen ist, in der du den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben hast. Du bist ab dem 18. Geburtstag für dein Leben selbst voll verantwortlich. Somit auch für Verträge, die du in deinem eigenen Namen abschließt. Ich denke nicht, dass man davon ausgehen kann, dass die ARGE für die Kosten aufkommen muss, die dadurch entstehen oder entstanden sind. Um die Kosten für den Umzug etc. zu vermeiden, könntest du versuchen von dem abgeschlossen WG-Mietvertrag zurückzutreten. Sollte das nicht mehr möglich sein, kannst du versuchen anders aus diesem Vertrag zu kommen: z.B. die jetzigen Bewohner fragen, ob sie dich aus dem Vertrag wieder rauslassen. Du könntest ihnen dabei z.B. anbieten eine bestimmte Summe als Entschädigung zu an Sie zu zahlen. Schließlich hätten sie dadurch dass du wieder aus dem Vertrag austrittst, einen Mietausfall und müssten sich bemühen einen anderen Mitbewohner/ eine andere Mitbewohnerin zu finden. Es kann sein, dass du da echt Glück hast und da zügig wieder 'raus' bist. ![]() Viele Grüße, Petric |
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