Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.08.2010, 01:11
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard Umzug, kann ARGE ablehnen ?

Sachverhalt:
wurde von der ARGE aufgefordert, in kostengünstigere Wohnung umzuziehen.
München: max. 45 qm für Single oder max. € 449,25 Grundmiete

Situation:
Habe Wohnung gefunden, welche den Kriterien entspricht = angemessen.

Frage:
ARGE will vor Genehmigung der Umzugskosten (Kaution, Makler, Umzug) den Vertrag sehen. Kann die ARGE den Mietvertrag ablehnen, obwohl die Kriterien eingehalten werden ?
Grund meiner Frage: Sachbearbeiter im Urlaub, habe Wohnung gefunden, möchte Mietvertrag unterschreiben (sonst wird an andere vermietet)

Danke für eure Bemühungen ...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.08.2010, 01:26
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard Verbesserung der Frage

Situation:
Habe Wohnung gefunden(42qm, €440), welche den Kriterien für München entspricht = angemessen.
Sachbearbeiter in Urlaub (kein Vertreter). Möchte Mietvertrag unterschreiben, sonst wird andersweitig vermietet.

Frage:
ARGE will vor Genehmigung der Umzugskosten (Kaution, Makler, Transport etc.) den Vertrag sehen, wohl wegen der Angemessenheit und der Kaution und der Maklergebühren.
Kann die ARGE die Umzugskosten verweigern, wenn neue Wohnung angemessen ist und Vertrag bereits unterschrieben ?
Möchte nicht in Gefahr laufen, die Umzugskosten nicht ersetzt zu bekommen.

Danke für eure Bemühungen ...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.08.2010, 10:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 224
Standard

Zitat:
Zitat von mescalito69 Beitrag anzeigen
Situation:
Kann die ARGE die Umzugskosten verweigern, wenn neue Wohnung angemessen ist und Vertrag bereits unterschrieben ?
Der § 22 SGB II sagt u.a. aus:

"...(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.....

(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden...."

Allerdings sagt der Satz 2 in (3) auch:

"...Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann...."

Gruß
Caesar
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.08.2010, 10:46
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2010
Beiträge: 28
Standard

hallo Caesar,

vielen dank für die info und den gesetzesbezug - hat mir echt geholfen bzw. sicherheit gebracht:

da in meinem fall die aufforderung zum umzug zwecks reduzierung der kosten der unterkunft von der ARGE innerhalb von 6 monaten eingefordert bzw. verlangt wird, gehe ich in der interpretation des § 22 des SGB davon mit sicherheit aus, daß bei "angemessenheit" die kosten für den verlangten umzug nicht verweigert werden können ...

generall kann ein umzug bzw. mietvertag nicht verhindert werden (grundrecht der selbstbestimmung), allerdings die damit verbundenen kosten. was in meinem falle nur zutreffen würde, wenn die "angemessenheit" (grenzen in qm für singles und maximale grundmiete im zuständigkeitsbereich) überschritten wäre.

werde also getrost den neuen mietvertrag unterschreiben und eine kopie des nicht-unterschriebenen exemplars zu genehmigung der umzugskosten einreichen ...

blöd wäre nur, wenn die ARGE verweigert mit der absicht, ein gerichtsverfahren einzuleiten zwecks verschleppung der kostenerstattung. dann wäre eine eilentscheidung via rechtsanwalt übers gericht zu beantragen (aufwand, nerven) ...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.08.2010, 11:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 224
Standard

Zitat:
Zitat von mescalito69 Beitrag anzeigen
hallo Caesar,

vielen dank für die info und den gesetzesbezug - hat mir echt geholfen bzw. sicherheit gebracht:

da in meinem fall die aufforderung zum umzug zwecks reduzierung der kosten der unterkunft von der ARGE innerhalb von 6 monaten eingefordert bzw. verlangt wird, gehe ich in der interpretation des § 22 des SGB davon mit sicherheit aus, daß bei "angemessenheit" die kosten für den verlangten umzug nicht verweigert werden können ...

So sehe ich das auch.
Gruß Caesar
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ablehnung, arge, mietvertrag, umzug, wohnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ARGE zahlt seit über einem Jahr nicht! HILFE! Orphilia Hartz IV 4 - ALG II 2 11 26.11.2010 13:43
Umzug ohne Einwilligung der Arge Gerd001 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 15.06.2010 13:29
Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug und Probleme mit ARGE lola80 Kosten der Unterkunft 3 06.05.2010 14:34
Umzug in andere Wohnung - ARGE vorher informieren Pflicht? Sonnenblume1966 Kosten der Unterkunft 8 05.03.2010 15:00
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Arge verweigert Umzug Sabsab1985 Kosten der Unterkunft 7 06.11.2009 19:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:31 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0