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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich lebe mit meiner Frau und 3 Kindern in einem 1-Familienhaus in Verden/Aller. Die Kinder teilen sich 2 Zimmer (10 u. 9,5 qm). Nun wollen wir umziehen, da dieser Zustand für die Kinder unerträglich ist. Allerdings werden wir in der Höhe der bisher geringen Miete kein anderes Objekt finden. Die ARGE hat einen Umzug abgelehnt, lediglich bei gleicher Miethöhe würden sie zustimmen. Hat jemand ähnliche Probleme gehabt? Wenn ja, was kann man da machen? Wenn ich einen Job hätte wäre mir das ja egal, dann würde ich sofort umziehen. Aber so?????? |
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#2
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| Zitat:
Deswegen wäre es schön wenn du mal die Zahlen auf den Tisch legst. Wieviel Miete bekommst du jetzt vom Staat überwiesen? Und wieviel Miete gedenkst du daß die der Staat dir überweisen soll? Denn unter Otto-Normalverbrauchern die ohne Unterstützung auskommen ist es durchaus üblich mit drei Kindern in einem Hause zu wohnen wo nicht jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Denn da heißt es wie sonst im Leben auch, daß man sich nach der Decke strecken muß. Dieses Prinzip kann man durchaus auch einem Sozialgeldbezieher zumuten. |
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#3
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| Bislang zahlen wir 300,- kalt + 200,- an Nebenkosten. Die neue Wohnung hätte 550,- kalt gekostet, zzgl. Nebenkosten. Falls sich jemand ein 10 qm grosses Zimmer vorstellen kann, wo knapp 4 qm von 2 Betten und 1,5 qm von Schänken belegt sind, der weiß, wie es ist wenn 2 Kinder sich noch 4,5 qm teilen dürfen. Und unsere Kinder können wohl nichts dazu, dass ich arbeitslos geworden bin. |
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#4
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| 250 Euro mehr für die Kaltmiete ist ein Haufen Zaster. Von wieviel qm reden wir eigentlich ? Ist den das jetzige HAus angemessen von den qm her ? Oder viel zu klein ? Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#5
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| Vielleicht könntet ihr ja eurer Schlafzimmer zugunsten des 3. Kindes abgeben. Wie alt sind die Kinder denn? |
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| Stichworte |
| arge, probleme, teurere, wohnung |
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