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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo allerseits, seit kurzem sitzt mein Ehepartner dauerhaft im Rollstuhl. Wir wohnen im Altbau in Hochpaterre mit 10 (zehn) Stufen. Diese stellen inzwischen ein unüberwindbares Hinderniss dar - mein Partner kommt nur noch zu Arztbesuchen mit dem Fahrdienst außer Haus, worunter er sehr leidet. Die Whg. ist nicht rollstuhlgerecht, das Bad viel zu eng für den Rollstuhl. Ich muß deshalb meinen Ehepartner in der Schüssel waschen und der Toilettengang ist auf Grund der Enge ebenfalls nicht machbar. Deshalb verwenden wir eine Bettpfanne. Das ist aber keine Dauerlösung. Ferner ist die Whg. im unsanierten Altbau und besitzt Türschwellen, die eine einfache und bequeme Mobilität in der Whg. nicht ermöglichen. Mein Ehepartner ist auf Grund seiner multiplen Erkrankung auf meine ständige Hilfe angewiesen. Derzeit besteht noch Pflegestufe 2. Pflegestufe 3 ist absehbar. Ich habe deshalb sofort bei der zuständigen ARGE einen Umzug in eine behindertengerechte, möglichst rollstuhlgerechte oder zumindest barrierefreie Wohnung beantragt, da sich der Gesundheitszustand meines Partners noch erheblich verschlimmern wird. Nach kurzer Zeit kam ein Brief vom Gesundheitsamt, Abt. für chronisch Kranke. Darin hieß es, wir sollen uns wegen dem Umzug telefonisch melden. Es wurden nur zwei sehr kurz bemessene Zeiten pro Woche zum Telefonieren angeboten - mehr nicht. Keine Rechtsbelehrung, keine nähere Angabe von Gründen. Ich rief mehrfach außerhalb dieser Zeiten an, da ich zu den Sprechzeiten immer andere Termine hatte. Ich erreichte natürlich niemanden. Dann rief diese Frau selbst bei uns an und teilte mir recht forsch mit, daß ich hätte anrufen m ü s s e n! Von einem Muß war in ihrem Brief jedoch nie die Rede! Sie sagte, sie müsse einen Hausbesuch machen und die komplette Wohnung inspizieren, weil sonst der Umzug auf gar keinen Fall genehmigt werden würde. Sie würde die ARGE nur unterstützen! Und ihr Besuch sei zwingend! Eine Rechtsbelehrung könne sie mir nicht am Telefon geben und auch nicht schriftlich. Das sei zu umständlich! Diese Person war mir schon am Telefon derartig unsympatisch und frech, daß ich sie erst garnicht in unserer Whg. haben will. Mein Ehepartner denkt genauso, da er das Gespräch mitgehört hat. Die Frau vom Amt machte dennoch einen Termin für kommenden Dienstag aus. Müssen wir sie wirklich zwingend in die Whg. lassen? Der Hauptgrund für den Umzug, die unüberwindbaren Treppen, befinden sich schließlich vor der Whg! Bescheinigung vom Vermieter wäre kein Problem. Evtl notwendige Atteste vom Arzt auch nicht. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar! Lg, Rollifahrer |
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#2
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| Zitat:
Nein, ihr müsst nicht, aber schließlich wollt ihr etwas von der Arge und nicht die Arge von euch. Von daher sollte es doch nun wirklich kein Problem darstellen, die Dame einmal durch die Wohnung laufen zu lassen. Vielleicht hat ein Freund oder Bekannter Zeit während des Termins anwesend zu sein, damit erst keine negative Stimmung oder verbale Entgleisungen auftreten können. |
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#3
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| Hallo Grubenpony, danke für die Antwort. Wir entgleisen garantiert nicht verbal - jene Dame? Sie hat mich grußlos am Telefon recht stutenbissig schon mit ihren ersten Sätzen angegangen. Eine sehr unangenehme Person. Solche Leute möchten wir eigentlich nicht gerne als "Besucher" und wir würden nur schon im Vorraus gerne wissen, ob wir sie im Fall der Fälle aus unserer Whg. bitten dürfen. Und das wissen wir ja nun. ![]() Stimmt es eigentlich, daß ich ihr für ihr Amt und die ARGE die kompletten Krankheitsbefunde in Kopie - also die gesammte Krankheitsgeschichte meines Partners - aushändigen muß? Sie ist definitiv keine Amtsärztin, sondern lediglich eine normale Angestellte. Ich mag das garnicht glauben. Was kann passieren, wenn wir die Aushändigung dieser Unterlagen verweigern? Ein Mitarbeiter der ARGE hat mich neulich auch schon angesprochen - obwohl mein Ehepartner mehrfach vom Amtsarzt der ARGE untersucht und für komplett abeitsunfähig und REHA-unfähig eingestuft wurde - ich solle diese Unterlagen dem zuständigen Bearbeiter der Arbeitsvermittlung aushändigen, damit dieser (!) dann meinen Partner in eine geeignete REHA-Maßnahme schicken kann. In diesem Monat haben wir bislang noch immer keine Zahlung der monatlichen Leistungen erhalten, obwohl ein positiver Bescheid von der ARGE vorliegt. Auf meine Nachfrage hin fehlte angeblich der Bescheid über Pflegestufe 2. Wir wurden nicht schriftlich zum Nachreichen aufgefordert! Es wurde lediglich die Zahlung eingestellt. Vor Ort konnte bei meine persönlichen Erscheinen diese Bescheinigung plötzlich doch in den Akten gefunden werden (sie liegt seit Monaten vor!) und man sicherte uns eine sofortige Überweisung des Gesamtbetrages zu. Das war vor gut einer Woche. Der Vorgang sollte etwa 3 Tage dauern. Bislang ist noch immer kein Geld auf unser Konto eingegangen und ich fürchte, daß man uns "aushungern" will, um an diese Krankenunterlagen zu kommen. Unsere laufenden Kosten konnten wir diesen Monat noch nicht bezahlen und der Vermieter wird schon recht "ungeduldig". Deshalb sind wir natürlich besonders "begeistert" auch noch solch einen (durch die Person bedingten) unangenehmen Besuch zu bekommen. Unsere Verwandten und Bekannten stehen alle in Lohn und Brot. Zu dem Termin werden wir definitiv alleine sein. LG, Rollifahrer |
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#4
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| Krankenunterlagen gehen die ARGE nichts an, die sind bestenfalls vom Amtsarzt einzusehen und zu bewerten. Zahlung, das kann leider mal einige Tage dauern, also nach einer Woche würde ich zwar ungeduldig, aber noch nicht drängeln. Im Laufe der nächsten Woche sollte das Geld aber dann schon kommen. |
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#5
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| Ich meinte ja auch nicht euch mit dem Entgleisen sondern die Dame. Wenn man bei einer bestimmten Person ein ungutes Gefühl hat, ist es ratsam, einen Zeugen/Beistand (was auch immer) bei dem zu erwartenden Besuch im Haus zu haben. |
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#6
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| Ich würde die dame in die wohnung lassen, damit sie sich selbst von der enge der Türen und dem nichtbenutzen des Bades überzeugen kann. Ärztliche Unterlagen hat sie nicht zu interressieren. Lt Gesetz ist für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit allein der med.Dienst der Pflegekassen und diese als Bescheiderlassene Instanz zuständig. Und eben nicht die arge oder das gesundheitsamt. Sollte der umzug abgelehnt werden umgehend antrag auf erlass einer einstweiligen anordnung beim sozialgericht stellen. Im übrigen könnt ihr euch in dieser frage auch an die gemeinsame Servicestelle wenden. Siehe: SGB 9 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis hier im Kapitel 3 zu finden. Gruss zossi |
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#7
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| Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vielleicht hilft es Euch später weiter. Versucht mal rauszufinden, wer und wo bei Euch vor Ort die servicestelle für Rehabilitation ist (Beratungseinrichtung für Fragen rund um Rehabilitation). Es gibt u.U. die Möglichkeit für einen notwendigen Umbau einer Wohnung (Türverbreiterung, Lifteinbau, Schwellenabbau, Umbau Bad, Umbau Küche etc.) auch Kostenübernahmen. Kann leider jetzt nicht wirklich sagen, wer für Euch da zuständig ist. Aber gerade wenn Zuständigkeit nicht bekannt ist, daher gibt es die Servicestellen. Diese würden dann die zuständigen Träger ermitteln und Euch bei der Antragstellung begleiten. hier könnte man die servicestelle ermitteln |
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#8
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| Die Arge muß begründen warum Sie bei euch reinwill, eine Person als Zeuge mehr ist auch nicht verkehrt. ----- Pro Umbau erstattet die Krankenkasse bis 2500,-Euro. Also zb. Automatische Tür für den Rollstullfahrer damit er alleine rauskann 1x Umbau der Treppenstufen zählt auch 1 x Badwannelifter 1x summe 7500 Euro werden erstattet Wichtig, ERST die Genehmigung der Krankenkasse einholen sonst wird NICHTS erstattet! ------- Ich hoffe jemand weiß auch was zu meiner Frage |
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#9
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| ups vergessen, auch wenn die Tür breit genug ist, durch rangieren wenn man grad zb aus einem raum kommt kanns trotzdem nicht passen, gleiches im bad... Ich würd 3 x der Dame sagen, "Glauben Sie wir suchen eine Wohnung wo unsere seelische, körperliche Belastung steigt?" |
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