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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, Ich habe eine Wohnung, die zu teuer und zu gross ist. Nun habe ich eine preiswertere Wohnung gefunden, die Arge meinte auch, diese sei von den Zahlen her ok. Dank der unfähigkeit des Arge-Sachbearbeiters durfte ich mehrere Male erneut zum neuen Vermieter flitzen, weil der SB mir immer wieder neue Formulare mitgab, die er ausgefüllt bräuchte. Es fing an das die neue Wohnung 4 (!) zu teuer war, der Vermieter ging runter mit der Miete, dann sollte ich die genauen qm² Zahlen wqissen obwohl diese im Vertrag standen. Schliesslich musste ich ein drittes Mal nochmal hinflitzen, ein Mietangebot ausfüllen lassen. Alles mit dem Ergebniss das ich zwar nun die Wohnung habe, aber weiss nicht wie ich da rein kommen soll. Die Arge sagt, sie kriegen Darlehen für die Kaution und einen Gutschein für einen Umzugswagen. Ich hab selber nichtmal nen Führerschein, geschweige denn Leute, die mir helfen. Ich muss nun bis Ende März, hier mit meinem Sohn aus der Wohnung sein und weiss nicht wie ich rüberkommen soll. Mein Vater und Bruder die mir hätten helfen können haben nun kein We mehr frei (Bäckerazubi und Gastronom) ich habe auf Grund meiner psychischen Erkrankung keine Bekannten hier im Umfeld. Ich leide an Panikattaken und Depressionen, ich habe Angst vor Menschen, so blöd sich das anhört. Ist die Arge nicht zumindest verpflichtet, mir in dem Fall zumindest ein Darlehen zu gewähren das ich ein Umzugsunternehmen beauftragen kann??? Ich hab echt Angst obdachlos zu sein! |
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#2
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| ich kann es nur von nordenham sagen.hier bekommt man von der stadt eine bescheinigung und was es kosten darf.damit geht man zur familienhilfe .die machen dann den umzug. |
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#3
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| Du bist doch alleinerziehende Mutter lt. deinem anderen Beitrag. Also musst du doch zumindest den Vater deines Kindes kennen? Und der hilft euch nicht beim Umzug? Keinerlei Bekannte, Verwandte, nix? Das ist nicht so ganz einfach zu glauben... Turtle |
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#4
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| Zitat:
1. Zum Erzeuger meines Sohnes herrscht kein Kontakt, der Mann ist Gewalttäter, deshalb bin ich ja nun auch allein erziehend. 2. Nein defintiv keine Freunde hier. Aufgrund der Erkrankung. Ich habe panische Angst vor anderen Menschen, ist sehr schwer zu erklären. Selbst vor meinem Therapeuten habe ich noch Angst und suche immer eine Fluchtmöglichkeit in der Praxis. Eine geschlossene Tür ist schon ein Grund für mich einen Ohnmachtsanfall zu kriegen. 3. Meine Eltern kriegen keinen Urlaub mehr oder kurzfristig frei, mein Bruder auch nicht. Wie gesagt, Bruder Bäckerazubi, Vater Gastronom und Mutter Kinderkrankenschwester, die Arbeitszeiten da sind nicht gerade "umziehfreundlich" |
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#5
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| auch gastronomen und bäcker haben freie tage - da geht doch was wenn man will der umzug muss ja nicht an dem einem bestimmten tag durchgeführt werden.HARKE
__________________ # LEBEN UND LEBEN LASSEN # |
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#6
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| Gerade Bäcker haben doch tagsüber Zeit. Erzähl mir nicht, die müssen schlafen. Bin selbst gerade erst mit einem Bäcker umgezogen, der keinen Urlaub genommen hat. |
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#7
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| Guit, anscheined glaubt man mir hier, nicht, dann bringt der Ganze Thread nichts. Ich habe nunmal wirklich keinen der mir hilft und ich hab nur noch knapp drei Wochen Zeit. |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| Agosteasg schreibt: Zitat:
Schriftlich beantragen - incl. fundierter Begründung, warum Kosten für Umzugswagen nicht ausreicht - samt ggf. ärztl. Bescheinigung wg. Krankheit. Dazu umfassend auflisten, was Du für den Umzug an Kosten- Verauslagung benötigst, evtl. Frist setzen - und bei Ablehnung Widerspruch und/oder ggf. "Einstweilige Anordnung", da sozusagen "Gefahr im Verzuge", d.h. der Umzugstermin immer näher kommt. Zitat:
Dein Ding durchziehen! Du musst Dich nur noch entscheiden, wie Du vorgehen möchtest, dies wäre jedenfalls mein Weg! Viel Erfolg! |
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