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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 17.03.2010, 11:39
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Unglücklich umzug in größere whg. mit 2 kindern abgelehnt

hallo ihr lieben...

ich hab mich grad eben bei euch angemeldet weil ich nicht mehr weiter weiß...ich habe 2 kinder im alter von 4 und 7 jahren und würde gerne in eine größere wohnung ziehn...bekomme alg2 und hatte letzten donnerstag einen antrag auf umzugsgenehmigung reingereicht...heute hab ich angerufen und mitgeteilt bekommen das er abgelehnt wurde...mit der begründung das ich einen angemessenen wohnraum habe...ich bin nicht der meinung denn ich bewohne eine 59m² 3-Raumwohnung von der alleine 8m² balkon sind.

ich würde gerne wissen ab wann steht einem kind ein eigener wohnraum zu und wo kann ich diesen paragraphen evtl. finden denn ich werde auf jeden fall widerspruch einlegen...

vielleicht wißt ihr ja etwas...jedenfalls würde ich mich sehr über infos freuen...

lg die Janni
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  #2  
Alt 17.03.2010, 11:42
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Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von Janni82 Beitrag anzeigen
ich würde gerne wissen ab wann steht einem kind ein eigener wohnraum zu und wo kann ich diesen paragraphen evtl.
Das liegt im Ermessen jedes Amtes und steht in keinem Paragrafen. Ggf. entscheidet dann der Richter, wenn ein Amt es zu eng auslegt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 17.03.2010, 11:50
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Wie Gerals schon schrieb, hat jedes Amt andere Richtlinien. Lass sie Dir doch mal zeigen!
Ich kann nur vom hiesigen LK sprechen und da steht einem Kind ab dem 6. Lj. eigener Wohnraum zu.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 17.03.2010, 11:54
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Beiträge: 3
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ach is doch alles ...

im sgb steht doch aber das dir ab einem 3 personenhaushalt 70m² wohnraum zustehn und meine derzeitigen m² grad mal für einen 2 personenhaushalt reicht.?
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  #5  
Alt 17.03.2010, 11:57
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Registriert seit: 17.03.2010
Beiträge: 3
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meine große wird dieses jahr schon acht...die kleine fünf...bei wem kann ich mir das zeigen lassen...bei meiner vermittlerin?
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  #6  
Alt 17.03.2010, 12:01
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
im sgb steht doch aber das dir ab einem 3 personenhaushalt 70m² wohnraum zustehn und meine derzeitigen m² grad mal für einen 2 personenhaushalt reicht.?
Steht das da? Zeig mal!

Turtle
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  #7  
Alt 17.03.2010, 12:17
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Beiträge: 4.208
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Die AV-Wohnen von Berlin weist aus daß bei drei Personen 2 Wohnräume mit 50 m2 reiner Wohnfläche noch angemessen sind.

http://www.berlin.de/imperia/md/cont...ohnen_2009.pdf
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  #8  
Alt 17.03.2010, 15:13
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Beiträge: 2.745
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Zitat:
Zitat von Janni82 Beitrag anzeigen
ach is doch alles ...

im sgb steht doch aber das dir ab einem 3 personenhaushalt 70m² wohnraum zustehn und meine derzeitigen m² grad mal für einen 2 personenhaushalt reicht.?
Wo steht das? §?
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