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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich hatte mich im Februar von meinem Mann getrennt.Da ich auf die Schnelle mit meinen 2 Kindern keine Wohnung gefunden hatte und ein weiteres Zusammenleben mit meinem Mann nicht mehr möglich war,bin ich erstmal im Haus meiner Mutter untergekommen in der Wohnung meiner kurz vorher verstorbenen Oma.Die Wohnung ist aber meiner Nichte zugesprochen die schon seit Geburt im Hause lebt,wurde von meiner Mutter großgezogen.Sie war dann erstmal so nett mich hier übergangsweise wohnen zu lassen.Für die Miete haben wir 320€ warm vereinbahrt,die auch vom Amt gezahlt wird.Nun möchte meine Nichte natürlich endlich mal in die Wohnung einziehn.Außerdem müßte die Wohnung noch dringend vorm Winter saniert werden(meine Oma war 99 und hat nicht viel an der Wohnung gemacht).Ich hätte jetzt eine Wohnung gefunden,zuständig wäre die selbe ARGE.Diese Wohnung kostet 440€ inklusive Garage,Heizkosten dürften bei ca.80€ liegen,übrige Nebenkosten weiß ich noch nicht genau,dürften aber auch angemessen sein.Ich habe hier nun gelesen daß wenn sie den Umzug nicht genemigen sie nur die bisherige Miete von 320€ warm bezahlen würden.Hier würde quasi Eigenbedarf bestehn.Meine Nichte wird auch meine Mutter mal pflegen wenn es notwendig wird,ist immerhin auch schon 75.Ist der Eigenbedarf denn Grund genug für den Umzug?Dazu kommt noch daß ich meine ganzen Möbel und persönlichen Dingen nicht mit hierher nehmen konnte,weil hier noch die Möbel der Oma stehn und meine Nichte die behalten will.Mein ganzes Hab und gut,samt Kinderzimmer sind immer noch in der Wohnung meines Mannes und der möchte dort auch ausziehn.Was meint ihr wird es Schwirigkeiten mit der ARGE geben wegen den Kosten?Notfalls schau ich auch daß ich Umzugskosten und Kaution selber trage,aber wenn ich nur die bisherige Miete bekomme,weiß ich nicht weiter. LG Isy22 |
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#2
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| Ist die Mutter Eigentümerin der Wohnung oder direkt die Nichte, weil sie es geerbt hat? Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag? Turtle |
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#3
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| Ja meiner Mutter gehört das Haus,es gibt auch einen Mietvertrag,in dem auch eingetragen ist daß nach Beendigung des Mietverhältnisses meine Nichte die Wohnung bezieht. |
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#4
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| Zitat:
Turtle |
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#5
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| Nein,woher hätte ich denn wissen sollen wie schnell ich was anderes finde |
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#6
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| Das war eine Notlösung,ich hab ja nicht mal meine Sachen hier nur das notwendigste |
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#7
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| Tja, dann gibt es nur 2 Dinge: Deine Mutter kündigt dir aufgrund Eigenbedarf. Inwieweit das rechtlich haltbar ist, ist aber schwer abschätzbar, wir sind hier auch kein Mietrechtsforum. oder Du triffst auf ein verständnisvolles Amt, dass dir auch so den Umzug bewilligt, weil es deinen Ausführungen glaubt. Rein rechtlich gesehen hast du einen unbefristet und ganz normalen Mietvertrag. Du hast das Recht, die Eigentümerin der alten Möbel (deine Mutter?) aufzufordern, die Wohnung so zu beräumen, dass du deine Möbel stellen kannst. Du hast das Recht, die Wohnung zu renovieren usw. Du hast das Recht, dort zu leben. Einfacher wäre es wirklich gewesen, ihr hättet nur einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen oder euch eine andere Lösung ausgedacht. Turtle |
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#8
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| Nun ja,ich bin bei meinem Mann Hals über Kopf ausgezogen,da denkt man ned viel. Und es kann ja wohl nicht sein daß sie meine Nichte ausm Haus schmeißt wegen mir. Was die Renovierung betrifft ist es mit streichen oder Tapezieren nicht getan.Hier müssen neue Stromleitungen rein,sämtliche Böden müßen raus,das Bad muß neu gemacht werden,da kommt der Putz von der Decke und die Fliesen fallen teilweise fast aus der Wand,das wird hier keine normale Renovierung,sondern eher eine Sanierung. |
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#9
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| Isy, das interessiert alles nicht. Du musst davon abkommen, dass deine Vermieterin identisch mit deiner Mutter ist, das juckt beim Amt niemanden. Du hast einen gültigen Mietvertrag und nur das zählt! Die Gründe, wieso und warum du diesen Mietvertrag abgeschlossen hast und in dieser Wohnung wohnst, interessieren dabei gar nicht. Rechtliches und gefühlsmäßiges haben hier nichts miteinander zu tun, auch wenn du das gern möchtest. Für das Amt zählt, dass du eine angemessene Wohnung bewohnst, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sind im Prinzip deine privaten Probleme. Turtle |
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#10
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| Letzdendlich hat meine Mutter aber als Vermieter auch das Recht mir die Wohnung fristgerecht(3 Monate) zu kündigen und daß es sonst keine 3Zimmer Wohnungen gibt für 320€ Warmmiete dürfte doch wohl klar sein. |
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