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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, zu mir und meiner Situation: Ich bin 22 Jahre alt, und wohne in einer 27qm Wohnung mit meinen 2 Hunden. Nun habe ich seit mehr als einem Jahr einen Partner, der jeden Tag bei mir ist, und die Wohnung wird schlichtweg zu eng, für 2 Personen und 2 Hunde. In der Wohnung der ich wohne, wird auch keinerlei Arbeit vorgenommen seitens des Vermieters. Ich habe weder eine Klingel, noch wurde mein Loch in der Fensterscheibe repariert (doppelseitiges Fenster) und die Heizung wurde auch nicht repariert, sodass ich nur im Bad warm habe. Die Probleme sind dem Vermieter lange bekannt gewesen, habe dies auch dem hier wohnenden Hausmeister OFT genug gesagt, nur sind diesem leider auch die Hände gebunden, da er keine Handwerker beauftragen kann, ohne Erlaubnis des Vermieters. Nun kam es zu einer Sanktion für mich, und ich kriege von 470 € im Monat nur noch 119€. Diese werden meinem Vermieter überwiesen, und von dem Kindergeld (welches ich nicht mal erhalte) soll ich den Rest der Miete überweisen, sonst kriege ich keine Lebensmittel Gutscheine ![]() Bin dann gleich mal zum Anwalt gestiefelt, sie kümmert sich drum... Da ich sowieso schon Mietschulden habe, die Kaution noch nicht bezahlt habe, und sowieso nun umziehen möchte, da hier nichts passiert, habe ich die Wohnung nun gekündigt auf Ende April. Umziehen könnte ich in eine 50 qm Wohnung, kosten wird sie nicht mehr wie meinen jetzige, Kaution muss ich auch keine bezahlen, schlichtweg wäre es alles besser. Nun kommt natürlich dass es nicht klug war, die Wohnung schon zu kündigen, aber ich glaube das wäre sowieso schnell passiert, da ich ja nicht nochmehr Mietschulden machen sollte... Wie krieg ich die Arge denn nun dazu, meinen Umzug zu genehmigen? Ich habe ungern Lust das auch wieder anklagen zu müssen. Gerne wäre es mir auch am liebsten wenn die Wohnung nur auf mich läuft, und mein Freund da außen vor bleibt. Freue mich auf Antworten |
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#2
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| Wenn die neue Wohnung nicht teurer ist und du keine Umzugskosten und Kaution willst, brauchst du keine Genehmigung. Dann reicht eine Veränderungsmitteilung mit dem neuen Mietvertarg.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Achso? Ich dachte nun ich brauche da auch eine Genehmigung dass ich umziehen darf...mache mir schon seit Wochen Gedanken... Also dann einfach neue Adresse angeben und Kontodaten vom neuen Vermieter??? |
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#4
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| Allerdings solltest Du Deinen Partner mit angeben, wenn der sich immer bei Dir aufhält, denn ansonsten erhältst Du zu Unrecht Leistungen, denn Dein Partner muss seinen Teil der Miete bspw. selber zahlen und Dein Regelsatz würde auch sinken. Das kann böse nach hinten losgehen, wenn Du das schon seit 1 Jahr so machst, käme da schon eine nette Summe zusammen + Anzeige.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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#6
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| Er ist jeden Tag da, reicht schon, um sagen zu können, er hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt eher bei dir als irgendwo anders. Und man hat sich nunmal da anzumelden, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Aber das ist eure Sache, wenn ihr da eine Anzeige riskieren wollt. Es gibt immer nette Nachbarn, die sowas schonmal melden.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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