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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo! Ich würde gerne in einen andere Stadt, innerhalb des Kreises umziehen. Die neue Wohnung ist 5 qm² kleiner als meine und die Warmiete ist 83 € weniger. Die ARGE hier hat mir gesagt, dass sie einem Umzug nicht zustimmen kann, da ich jetzt auch schon in einer zu großen Wohnung wohne. Darf ich jetzt generell nicht umziehen oder geht es bei der Zustimmung nur um Umzugskosten, Kaution etc? Man sagte mir, dass ich soviel wie ich will umziehen kann, aber höchstens die Miete in Höhe der jetztigen Miete übernommen wird. |
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#2
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| Das ist richtig. Und natürlich auch keine Umzugskosten und Kaution.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Das heißt, die neue Wohnung ist kleiner/günstiger als die alte, aber immer noch zu groß/zu teuer? |
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#4
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| Ja die Wohnung ist noch zu groß. 52 qm², Kaltmiete 250 €, Warm 305 €. Wie läuft das denn dann ab? Muss ich mich bevor ich umziehe in der anderen Stadt anmelden und einen Antrag stellen? |
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#5
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| Zitat:
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