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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 17.02.2010, 21:48
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Frage Umzug in eine andere Stadt/Kommune

Guten Tag zusammen.

Es geht um folgendes, ich bin 21 Jahre alt und alleinerziehend mit einer Tochter (4 Jahre).
Am Anfang der Schwangerschaft bin ich in eine 2 Zimmer Wohnung mit Kochniesche gezogen, nicht weit von meiner Mutter entfert. Bis jetzt war es hier sehr praktisch.
Seit ca. 1 Jahr ist es so, dass diese Wohnung zu klein geworden ist.
Ich habe seit der Geburt meiner Tochter jegliche Maßnahme vom Amt gemacht und es ist nichts wirklich dabei herum gekommen.
Jetzt bin ich zu dem Entschluss gekommen in eine andere Stadt zu ziehen.
Um eventuell neue und andere Erfahrungen zu sammeln und vielleicht mehr darin unterstützt werde doch noch einen Ausbidlungsplatz zu bekommen.
Das heißt ich ziehe von Mülheim a. d. Ruhr nach Gladbeck.
Den Antrag habe ich gestellt und er wurde genehmigt,jedoch ohne Grund für das Amt (steht extra im Brief mit bei). Ich habe mir eine Wohnung in Gladbeck angesehen und sie ist genau 2 Euro über dem normalen Rahmen (306€ darf ich, 308,11€ ist die Wohnung).
Mit der ARGE in Gladbeck habe ich mich soweit auch schon auseinander gesetzt, nur ich bekomme so lange keinen Termin dort bis ich nicht Wohnlich dort auch gemeldet bin. Jedoch kann ich mich nicht anmelden ohne einen neuen Wohnsitz in Gladbeck zu haben. Die Wohnungvermietung möchte erst einen Bescheid vom Amt haben bevor sie den Mietvertrag auch unterschreiben (ist ja klar).
Was oder wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Meine jetzige Wohnung ist zum 1.5.2010 gekündigt und muss am 30.04.2010 geräumt sein.
Ich weiß nicht vor und nicht zurück. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, da alle anderen für nichts zuständig sein wollen und mich weiterschicken.

Liebe Grüße und Danke im Vorraus
Kuh2010
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  #2  
Alt 18.02.2010, 08:14
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.723
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Hmm schwierig...die Zustimmung zum Umzug hast du obwohl die neue Wohnung nicht angemessen ist weil zu teuer ???? Versteh ich nicht so ganz.....

Wie teuer ist den die jetzige Wohnung im Vergleich zur Neuen ?

Es ist einfach zu früh, jetzt schon einen ALG II Antrag in Gladbeck zu stellen, wenn du erst zum 01.05. da hin ziehst...Den bearbeitet dir jetzt noch niemand und somit gibts auch keinen Bescheid...

Du kannst nur versuchen, mit dem Vermieter eine Regelung zu treffen und im März in Gladbeck den Antrag zu stellen...Annehmen müssen sie ihn...

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 18.02.2010, 14:39
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 97
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Also ich war heute in meiner zukünftigen arge und hab mir die zustimmung geholt.
Meine neue wohnung wird erst ab 01.06.2010 bezogen.
Und die dame meinte ich soll 6-8 wochen vorher nochmal dorthin um meinen Neuantrag zu stellen.
Damit ich nicht da stehe am 01.06 und hab kein geld.

Sie war wirklich sehr sehr nett.
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Stichworte
alleinerziehend, kommune, umzug in andere stadt

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