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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, angenommen ich habe die Genehmigung für den Umzug in eine andere Stadt bekommen, aber leider noch nicht für die Anmietung einer größeren Wohnung, weil das Baby noch nicht da ist. Wie sieht das aus, wenn ich für ungefähr 2 Monate die Miete zahle, die über der genehmigten Miete liegt? Wären ca. 70 € , die ich aus eigener Tasche bezahlen müsste. Wenn das Baby dann da ist, müsste das Amt doch dann das Baby in ihrer Berechnung mitberücksichtigen oder liege ich da falsch? |
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#2
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| Hi, momentan seit Ihr ja nur eine 2er BG, wenn das Baby da ist, kommt in die BG eine weitere Person dazu, die auch Leistungen beziehen darf. die ganzen anträge müssten dann also neu gestellt werden. So, wenn das Amt die neue Wohnung bereits abgesegnet und als angemessen beurteilt hat und somit der Umzug auch genehmgt wurde, dann musst du zwar erstmal die höhere Miete zahlen, da das Amt ja nur die Kosten der angemessenen qm-Zahl überneimmt, aber in 2 Monaten, sobald das Baby da ist, müssen die dann die komplette Miete zahlen, vorausgesetzt, die Größe und der Preis sind dann für 3 Personen angemessen. Aufgrudn der besonderheit der Situation, nämlich Umzug wegen dem Baby, nur etwas früher, solltest du nochmal mit deinem SB reden, eventuell können die da eine ausnahme machen udn bereits jetzt die Wohnung voll bezahlen. Würde dann aber sicher eine Einzelfallentscheidung werden. |
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#3
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| Sind jetzt schon ein 3 Personen-Haushalt und wenn das Baby da ist, ein 4 Personenhaushalt. |
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#4
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| Dann eben so, ändert an dem, was ich oben geschrieben habe, aber eigentlich auch nix, oder? |
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#5
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| Hallo Wirbelwind! Wenn das Baby schon in 2 Monaten kommt, dann zählt ihr jetzt schon als 4-Personen Haushalt! Meines Wissens kann man die größere Wohnung bereits ab oder nach dem 7. Monat beantragen! vG Berthold |
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#6
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| Zitat:
Stimmt so nicht! Das mag vielleicht bei Euch so sein. Bei mir im LK steht einem Kind bspw. erst ab dem 6. Lebensjahr eigener Wohnraum zu.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Hallo Mandy! Das kann so wohl nicht sein Mandy! Dann müsste eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern unter 6 Jahren mit 60 qm zufrieden sein. Mag sein, dass die Handhabung regional unterschiedlich ist, aber auch ein Neugeborenes ist eine Person mit Anspruch auf Wohnraum und zählt zum Haushalt! In meinem Bekanntenkreis gab es vor 3 Jahren einen solchen Fall. Die junge Familie durfte ab dem 7. Monat in eine größere Wohnung ziehen! vG Berthold |
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#8
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| Ja, das wird überall anders gehandhabt. Das legt ja jede Kommune selber fest. Wie gesagt, hier hat ein Kind ab dem 6. Lebensjahr Anspruch auf eigenen Wohnraum, ob Du das glaubst oder nicht.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Ich halte dass für Willkür ohne gesetzliche Grundlage und würde dagegen vorgehen! Spätestens wenn das Baby da ist, handelt es sich um einen 4-Personen-Haushalt! |
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#10
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| Mal ab vom Gesetz... Wo schläft den i.d.R. ein Säugling? Wo ist er am sichersten vor SIDS geschützt? Im elterlichen Schlafzimmer im eigenen Bettchen... |
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