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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 23.03.2009, 13:32
Chinedu
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Umzug in eine andere Kommune

Hallo,

erstmal ein Danke schön an die Betreiber dieses Forums...

Bei mir geht es um folgendes:

Ich wohne derzeit in einer ein Zimmer Kellergeschosswohnung zur Miete, jedoch beträgt diese derzeit inkl. Nebenkosten 100€, da ich dort eigentlich nur nen Unkostenbeitrag zahlen muss (Vermieter ist mein Vater) in Hessen. Da ein Teil meiner Familie in Niedersachsen wohnt, plane ich mittelfristig,dorthin umzuziehen, da es hier sehr schwierig ist, Arbeit zu finden, da der ÖPNV hier weniger prickelnd ist und ich somit Probleme habe, pünktlich auf einer (potentiellen) Arbeitsstätte zu erscheinen (so wäre z.B. eine Aufnahme von Arbeit im Schichtsystem für mich unmöglich, da der erste Bus hier um 7:14 fährt und der letzte um 18:35 ankommt. Im Ort selbst haben wir (bis auf nen "Tante-Emma-Laden") keine Firmen).
Da ich heute einen Termin in der Arge hatte, hatte ich meiner Sachbearbeiterin meine Idee vorgetragen und sie meinte, daß sie glaubt, daß die neue Arge wohl querschiessen wird und meint, solange ich dort keine Arbeit habe, ist es eher unwahrscheinlich, daß die neue Arge freiwillig Kosten für die neue Unterkunft tragen wird, da ich derzeit ja seeeehr günstig lebe, was die Miete betrifft, und auch sonst mir einige Steine in den Weg legen wird...
Da ich jedoch aus oben genannten Gründen hier... naja, nicht unbedingt wegwill, es jedoch als sinnvoll betrachte, nach Hannover zu ziehen, damit sich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, würde ich gerne wissen, wie man da am besten vorgeht...
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  #2  
Alt 23.03.2009, 13:36
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von Chinedu Beitrag anzeigen
, würde ich gerne wissen, wie man da am besten vorgeht...
Die richtige Reihenfolge ist: Arbeit suchen und dann umziehen. Dann wird dir auch der Umzug nach § 45 SGB III bezahlt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 23.03.2009, 13:58
Chinedu
Gast
 
Beiträge: n/a
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Danke erstmal für die Antwort, aber da liegt dann mein Problem. Da ich aus gesundheitlichen Gründen meine Ausbildung abbrechen musste (ich hatte eine Lehre zum Siebdrucker begonnen, musste diese jedoch aufgrund allergischer Reaktionen wegen der Farbe abbrechen), hatte ich mich immer mit Gelegenheitsjobs rumgeschlagen und, nachdem meine damalige Freundin und ich mich dann getrennt hatten, musste ich kurzfristig dann aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen, da der Mietvertrag auf sie lief... und bevor ich dann obdachlos geworden wäre, hatte ich das Angebot von meinem Vater angenommen und die Kellerwohnung bezogen...
Jetzt habe ich schon mit einigen Zeitarbeitsfirmen (ich denke mal, da bekommt man am ehesten heute als Ungelernter noch Arbeit) in Hannover telefoniert, jedoch sagten die mir, daß sie mich nur dann einstellen können, wenn ich dort wohne.
Jedoch habe ich Angst davor, mir in Hannover auf gut Glück eine Wohnung anzumieten, ohne, daß ich einen Arbeitsvertrag in der Tasche habe (den ich ja nur dann bekomme, wenn ich dort wohne)...
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  #4  
Alt 23.03.2009, 15:21
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Und wenn du erstmal bei deiner niedersächsischen Verwandschaft unterkommst,wenn das die Bedingung der Zeitarbeitsfirmen ist ???

Gruß
Enibas
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  #5  
Alt 23.03.2009, 16:33
Chinedu
Gast
 
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Naja, die Idee hatte ich ja auch schon und mich dementsprechend bei meiner Familie umgehört... allerdings wohnt meine Schwester mit ihrem Mann und den Kiddies in ner 3ZKB, und auch wenn ich mit meiner Sis nen gutes Verhältnis habe, würde es da dann Probleme geben, wenn ich z.B. auf Nachtschicht müsste... allein schon der Kinder wegen...
Und dann habe ich ja auch noch keine konkrete Zusage, daß ich ab dann&dann bei Firma XY anfangen kann, und bräuchte dann ja dennoch Geld für Essen, Trinken, Wäsche, etc... sprich für den Anfang dann immernoch finanzielle Unterstützung.
Ich weiss, da sind einige Abers, die ich als Antwort Euch schreibe, aber ich fange ja nicht erst heute an, mir Gedanken über meine Situation, mein Problem zu machen...
Aber mal so ganz blöd gefragt...
Angenommen, ich finde in Hannover ne Wohnung, die, was die Kosten betrifft, in Hannover für eine Person im ALG-II-Bezug angemessen ist... muss die Arge in Hannover dann die Kosten für die Wohnung übernehmen und mir ALG2 auszahlen oder können die mich abweisen?
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  #6  
Alt 23.03.2009, 16:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Ohne eine Umzugsgenehmigung bekommst du nur max. die bisherige Miete von der ARGE.

Andi
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  #7  
Alt 23.03.2009, 18:06
Chinedu
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Beiträge: n/a
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Naja, wenn ich das hier im Forum dann richtig gelesen bzw. verstanden habe, liegt bei mir persönlich kein Grund vor, diese dannzu erteilen... weil meine Wohnung ist weder zu teuer, noch zu gross und nen konkreten Arbeitsvertrag kann ich auch nicht vorlegen
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  #8  
Alt 24.03.2009, 06:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Das hast du leider recht............
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