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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 22.10.2009, 13:37
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Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 3
Standard Umzug in ein anderes Bundesland

Hallo,

ich beabsichtige, zum 01.02.2010 von Niedersachsen nach Thüringen zu ziehen. Ich habe aktuell keine Arbeit dort in Aussicht, jedoch bereits Bewerbungen verschickt. Die Aussicht auf Arbeit schätze ich allerdings aktuell als schlecht ein (aufgrund meiner Ausbildung, Arbeitserfahrung etc.). In meinem jetztigen Wohnort sieht es allerdings ebenfalls sehr schlecht aus. Ich möchte nun aus persönlichen Gründen hier weg ziehen und in Thüringen einen Neuanfang machen.

Ich war bereits vor einigen Wochen in der Arge und habe meiner Sachbearbeiterin meine Pläne vorgetragen. Sie ist mit dem Umzug einverstanden, hat mir jedoch dringend geraten, einen Job in Thüringen an Land zu ziehen, damit die Arge die Umzugskosten etc. übernimmt. Sie hat meinen zukünftigen Wohnsitz auch gleich im Computer in die Jobvermittlung mit einbezogen.

So, nun weiß ich gerade nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich muss zum Ende diesen Monats meine Wohnung kündigen, damit das ganze fristgerecht ist.
Sollte ich mich jetzt mit der Arge im zukünftigen Wohnort in Verbindung setzen? Ich muss ja nun zusehen, dass ich eine Wohnung finde. Ich kenne aber nicht die Bedingungen für die Mietübernahme der Arge (also Wohnungsgröße für Alleinerziehende, maximale Miete).
Irgendwo las ich, die Arge muss nur die Höhe der Miete der alten Wohnung genehmigen, wenn ich ohne Arbeitsvertrag einfach umziehe. Oder ist das Ermessenssache? Meine Sachbearbeiterin habe ich danach gefragt, und sie hat irgendwie nur ausweichend reagiert und gesagt, dass ich halt zusehen soll, dass ich dort einen Job finde. Am Ende entscheidet doch die Arge im zukünftigen Wohnort, ob ich eine bestimmte Wohnung beziehen darf oder nicht, richtig?

Den Zeitpunkt des Umzuges habe ich bewusst gewählt, damit es zeitnah ist, aber meine Tochter nicht mitten aus dem Schuljahr gerissen wird, sondern wenigstens nach dem ersten Halbjahr die Schule wechselt.

Nunja, viel Text. Kann mir jemand Tipps geben, wie ich weiter vorgehen muss?

Milli77
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  #2  
Alt 22.10.2009, 13:42
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Standard

Hallo,
eine Zustimmung zum Umzug wirst du nicht bekommen denn ohne sozialversicherungspflichtigen Job ist er nicht erforderlich. Du kannst umziehen wohin du willst nur bei Kostenübernahme z.B. der Kaution für ne neue Wohnung oder Umzugskosten muss der Umzug erforderlich sein und die neue Wohnung angemessen..Und persönliche Gründe machen nur sehr selten einen Umzug erforderlich. Das heisst, du solltest gucken dass die neue Wohnung im Rahmen der alten Wohnung liegt was die Kosten angeht.. Wobei die Frage ist, wie die Mietpreise und angemessenen Kosten am neuen Wohnort sind Wenn du eine neue Wohnung anmietest die teurer als die bisherige ist, dann werden nur die alten Kosten übernommen und du musst sehen wie du es bezahlt bekommst...

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 22.10.2009, 14:10
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Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 3
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Also im Grunde habe ich ja die Erlaubnis bekommen, nur eben dass die Kosten für den Umzug nicht übernommen werden. Die werde ich dann ja auch selbst tragen - sollte ich nun keine Arbeit dort finden bis zu dem Zeitpunkt.
Dass "persönliche Gründe" kein Bewilligungsgrund sind, ist mir klar. Ich wollte einfach nur sagen, dass ich einfach aus persönlichen Gründen umziehe. Meine Sachbearbeiterin hat auch eingesehen, dass es für mich als Alleinerziehende in dieser Kleinstadt kaum eine Chance gibt, endlich aus dieser Misere rauszukommen.

Meine aktuelle Wohnung ist ziemlich billig (3 Zimmer, 63qm, 350 Warmmiete). Das wird schwer, eine passende Wohnung zu finden. Aber nicht unmöglich.
Nur soll ich jetzt von vorn herein nur nach Wohnungen suchen, die maximal 350 warm kosten? Es gab doch jetzt gerade so einen Fall, wo eine Frau wegen einer Ausbildung/Weiterbildung umzog, und die Arge hat die neue Wohnung nicht genehmigt, weil sie wenige Euro zu teuer war. Auch wenn die Frau die paar Euro selbst draufgezahlt hätte ...

Muss ich mir vorher noch eine schriftliche Bestätigung einholen oder sowas, bevor ich eine Wohnung suche?
Kann ich einfach einen Termin bei der Arge in Thüringen machen, obwohl ich noch hier wohne und hier bei der Arge gemeldet bin? Das ist eigentlich erstmal meine Hauptfrage. Nach der Wohnungskündigung will ich mich Mitte November um alles vor Ort kümmern.
Ich habe nur bissel Bammel, dass ich jetzt die Wohnung kündige, und dann stellt sich vielleicht die Arge in Thüringen quer (auch wenn sie hier sagen, dass es okay ist, wenn ich wegziehe). Man weiß ja nie ...
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  #4  
Alt 22.10.2009, 14:20
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Hallo,
also guck erstmal nach der Wohnung, denn eine schriftliche Zustimmung bekommst du nur wenn die beiden Punkte erfüllt sind ( erforderlich und angemessen). Orientier dich ruhig an den jetzigen Kosten bzw. frag nach wie die Mietgrenzen in Thüringen sind.Das Angemessene kann dir nur die ARGE in Thüringen bescheinigen, denn die Angemessenheit ist von Ort zu Ort verschieden. Dann mit der Angemessenheitsbescheinigung zu deiner jetzigen ARGE. Wenn du die Wohnung sicher hast, dann vor Ort nen Termin zur Antragstellung machen.

Gruß
Enibas
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  #5  
Alt 22.10.2009, 14:37
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Wir haben schon soviele Threads mit genau diesem Titel! Bitte immer erst die Suchfunktion des Forums nutzen!!!!!!
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Mandy

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  #6  
Alt 22.10.2009, 14:47
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Wir haben schon soviele Threads mit genau diesem Titel!
Auch mit den gleichen Fragen, Bedingungen usw.? Jeder Fall ist doch individuell. Warum soll ich mich durch 20 Themen suchen, nur weil in jedem vielleicht ein kleiner Aspekt meiner Fragen behandelt wird?
Seid doch froh, dass das Forum aktiv ist und Leute fragen stellen. Oder hättet ihr lieber eure Ruhe?
Das Rumgemotze mit haufenweise Ausrufezeichen wird mich jedenfalls nicht motivieren, mich längerfristig hier zu beteiligen.
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  #7  
Alt 23.10.2009, 12:52
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
Also im Grunde habe ich ja die Erlaubnis bekommen, nur eben dass die Kosten für den Umzug nicht übernommen werden.
Du hast keine Zustimmung bekommen, hättest du die, würde man dir den Umzug auch bezahlen. Ansonsten muss niemand einen Umzug erlauben, du darfst dich nämlich innerhalb Deutschlands hinbewegen, wohin du willst, das Ganze nennt sich: "Recht auf Freizügigkeit". Wenn du morgen nach München ziehen willst: verbietet dir niemand. Übermorgen nach Hamburg: Kann dir auch niemand verbeiten. In 3 Tagen nach Erfurt: Wohlauf, mach ruhig.

Du musst unter diesen Umständen nicht zur neuen Arge gehen. Es reicht völlig, wenn du dort anrufst und fragst, was eine angemessene Wohnung kosten darf.

Ansonsten: So ungewöhnlich ist dein Fall nun überhaupt nicht. Umzug ohne wichtigen Grund und damit ohne Genehmigung des Amtes. Davon gibt es tatsächlich dutzende Threads hier. Da hättest du dich belesen können. Und wenn dir die Hinweise der Mods auf die Suchfunktion nicht gefallen, dann ist das dein Problem. Ob du der Meinung bist, dass solche 0815-Fragen wie deine das Forum "am Leben erhalten": deine Meinung. Nicht unsere.

Turtle
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  #8  
Alt 23.10.2009, 19:40
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Zitat:
Das Rumgemotze mit haufenweise Ausrufezeichen wird mich jedenfalls nicht motivieren, mich längerfristig hier zu beteiligen.
Komische Art, neue Benutzer zu "begrüßen" ...
Ich bin nicht auf Dich angewiesen.....
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Grüsse,

Mandy

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