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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Liebe Community, ich beziehe Hartz IV und möchte nun in meine Geburtsstadt zurück ziehen. Diese liegt in einem anderen Bundesland. Kurz zur Vorgeschichte: Vor fast 11 Jahren arbeitete ich noch in Gelsenkirchen. Als mein befristeter Vertrag auslief u. nicht verlängert wurde, zog ich nach Niedersachsen, zu meiner Freundin in deren Haus. Da ich zuvor noch bei meinen Eltern wohnte besass ich nicht sehr viel an eigenen Hausstand (lediglich Bett, Schrank, 1 HiFi-Anlage, 1 TV, Kleidung u. ein paar persönliche Dinge). Nun, nach fast 11 Jahren Zusammenleben, ist unsere Beziehung leider in die Brüche gegangen. Ich wohne noch bei ihr, will bzw. muß aber ausziehen. Sie drängt mich dazu, und auch ich empfinde die derzeitige Situation sehr belastend. Da ich derzeit wieder arbeitslos bin, würde mich nach unserer Trennung aber nichts mehr hier in dieser Region halten (ausser die schöne Gegend). Daher habe ich beschlossen, nach Gelsenkirchen (NRW) zurück zu ziehen. Dort lebt meine Mutter noch, ich habe auch sehr gute Freunde dort, und die Aussichten dort wieder in Arbeit zu finden schätze ich auch deutlich besser ein, wie hier in Niedersachsen. Darüber hinaus drängt die Zeit, denn jeder Tag weiteren Zusammenlebens belastet meine Ex-Freundin u. mich gleicher massen stark. Wir sind die reinsten Nervenbündel, worunter auch ihr 15-jähriger Sohn mit leichter geistiger Behinderung zu leiden hat! *traurigschaut* Meine Ex (ebenfalls arbeitslos) wurde kürzlich sogar vom örtl. Gesundheitsamt für 3 Monate krank- bzw. nicht vermittlungsfähig geschrieben (wegen der Psyche). Dies im Groben zur Vorgeschichte... ...und nun zu dem was ich bislang tat: Ich begann damit eine Wohnung zu suchen, wobei ich mich, aufgrund der Entfernung zu Gelsenkirchen (ca. 300km) des Internet behalf. Hier konnte ich auch einige Wohnungen finden, welche infrage kämen. Alle um die 50qm³, KM um EUR 240,- + NK um etwa EUR 60,- (Heizkosten nicht eingerechnet). Ich teilte meiner derzeit zust. Arge sowohl schriftlich als auch mündlich mit, dass ich nach Gelsenkirchen umziehen werde. Die faxte daraufhin eine Anmietgelegenheitserklärung eines Vermieters nach GE zur dortigen Arge (wegen Anerkennung der KdU). Die Wohnung ist komplett renoviert, verfügt über Lamitnatböden, gefliestes Bad u. Reibeputz an den Wänden. Es wäre Erstbezug nach Renovierung (sie ist 50 qm³ groß)! Die Arge in GE lehnte die Kostenübernahme nun schriftlich ab. Dort würden nur max. EUR 257,40 für die KdU übernommen werden (Kalt inkl. NK ohne Heizung). Mein/e Problem/e: Für dieses Geld gibt es keine angemessene Wohnung in GE; Wenigstens keine mit mind. 45 qm³ WF! Die abgelehnte Wohnung hätte EUR 308,- gekostet (ohne Heizung). Es kommt aber noch dicker, denn die Arge in GE schrieb ferner, dass mir eine Mietkaution nur dann bezahlt würde, wenn ich eine Wohnung anmiete, die eben erw. Mietpreis von € 257,40 nicht übersteigt. Und für eine Erstaustattung (Möbel etc.) käme man dort gar nicht auf, sondern dies wäre Sache meiner jetzt noch zust. Arge hier in NDS! Nun meine Fragen: 1.) Ich habe eine Wohnung gefunden die EUR 282,- (inkl. NK) kosten würde. Ich würde sie gerne anmieten und die Differenz in Eigenleistung tragen. Für die Differenzsumme hätte ich sogar einen Bürgen. Doch lt. Arge bekäme ich dann ja keine Mietkaution bezahlt. Ich kann diese aber unmöglich aus eigener Tasche auslegen. Was kann ich hier tun? 2.) Ich kann nicht nachvollziehen weshalb ich bei der hiesigen Arge einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen soll, denn die läge ja in einem anderen Bundesland. Müßte dies nicht die Arge am zukünft. Wohnort übernehmen? Und überhaupt; Kann ich diesen Antrag auch schon ohne Wohnung stellen? Gibt es dafür entsp. Vordrucke, oder genügt eine eigene Auflistung/Aufstellung? 3.) Es wäre mir ggf. möglich eine Wohnung in GE zu finden, welche nicht teurer wie EUR 257,- wäre. Doch die läge dann gewiss deutlich unter 45 qm³. Wenn eine bis zu 50 qm³ große Wohnung von Seiten der Argen noch als angemessen gilt, so darf sie dies für mich doch erst recht angemessen sein, oder muß ich mich mit meinen 40 Jahren in einen Schuhkarton einquartieren, nur um diesen Mietpreis nicht zu übersteigen? Ich habe zwar kaum eigene Möbel, aber im Laufe meiner Lebensjahre habe ich einiges an Habseligkeiten erworben, welche ja auch Platz benötigen. 4.) Meine Mittel sind erschöpft; Schliesslich kann ich von NDS aus nicht ständig nach GE fahren, um mir Wohnungen pers. anzusehen. Wie lange kann mir zugemutet werden weiter zu suchen? Ich kann doch schliesslich nichts auf blauen Dunst hin anmieten, ohne es selbst begutachtet zu haben! *seufz* Wer hat Lösungsansätze die mir weiter helfen können? Welche Anträge kann/muß ich wo stellen? Gibt es Urteile auf die ich mich berufen kann, oder bietet sich gar nun schon ein Anwalt an? Und falls ja, wo konsultiere ich ihn? Hier in NDS, oder suche ich einen in GE auf? Entschuldigt, vielleicht denke ich ja auch einfach nur zu kompliziert, aber zum einen belastet die soziale, private Situation, zum anderen die Bürokratische... ...ich bin "verwirrt"! Mein herzlichster Dank nun schon an alle, die mir mit Rat behilflich sein werden! MfG, Tarralan BITTE ENTSCHULDIGT DEN DOPPELTEN EINTRAG! Ich wollte den Text formatieren, doch 5 Min. genügen nicht! ^^ Bitte 1 Beitrag löschen!!! |
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#2
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| 50 qm ist ein Wert, den man nicht unbedingt einhalten muss sondern nur eine festgesetzte Obergrenze. |
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#3
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| Die Lage ist nicht einfach, aber nicht hoffnungslos, wie ich mit meiner positiven Denkweise immer sage. Als ich meinen heutigen Mann kennenlernte, zog ich zunächst von NRW nach RLP. Mein Geschäft war am Ende, gerade in ALG 2 drin. Na wunderbar. Aber nicht aufgeben. In RLP nachgefragt..wollten mir erzählen, ich könne nicht kommen und hier wohnen. Aber nicht mit mir. Ich habe mich an den Bürgerbeauftragten gewandt hier vom Bundesland und siehe da, es funktionierte. Allerdings musste ich auch mit einer kleinen "Hütte" Vorlieb nehmen, viele meiner Sachen wurden gelagert. Wenn dir soviel an dem Umzug liegt, würde ich persönlich zur Not die "Hütte" nehmen und dann sehen, was kommt. Immerhin war ich Anfang 50 und hatte hier niemanden. Doch heute ist alles wieder im Lot..niemals aufgeben. 40 ist doch noch kein Alter! Alt ist man mit 80..jedenfalls in Canada und den USA, sollte man mal hier auch umdenken, vor allem die Arbeitgeber... ![]() LG, Keks |
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#4
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Turtle |
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Danke für Deine aufmunternden Worte, liebe "Keks". Ich wünsche Dir, daß auch Deine weitere Zukunft stets so positiv verläuft, wie es derzeit wohl der Fall ist und Du Dir Deine positive als auch kämpferische Denk- und Handlungsweise auf ewig bewahrst! ![]() Turtle1972, auch Dir möchte ich danken, auch wenn ich nicht mit jeder Deiner Aussagen konform gehe! Ich habe sehr viel recherchiert und einen steinigen Weg vor mir; Aber ich werde DIESE Wohnung bekommen und ich werde alles daran setzen, dass sie mir vollständig bezahlt wird. Das Erste was ich tat war, den Mietpreis schon im Vorfeld drücken zu können. Der Vermieter liess 20,- EUR von der Kaltmiete und noch mal 6,- EUR von den Nebenkosten runter, so dass sie nun "nur" noch 282,- EUR warm (exkl. Heizung) kosten wird. Somit liegt sie nur noch 24,60 EUR über ortsüblichen Satz dessen, was als angemessen erachtet wird. Natürlich will die Arge dennoch nicht einwilligen und beharrt auf Angemessenheit (in deren Sinne wären dies halt EUR 257,40). Doch der Begriff "Angemessenheit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 01.04.2005, L 8 AS 55/05 ER; Berlit, a.a.O. Rn 23)! Darüber hinaus hat haben die Argen sich bei der Errechnung von KdU nach der sog. Produkttheorie zu orientieren, was vom Bundesverfassungsgericht so entschieden wurde. Das bedeutet: qm² X Kaltmietzins Lt. Mietspiegel liegt dieser Kaltmietzins je qm² bei dieser Wohnung zwischen 4,14 EUR und 5,06, wobei der Mittelwert bei 4,60 EUR angesetzt wird. 50 X 4,60 = 230,- EUR (KALT) Fehlen noch die Nebenkosten. Selbst wenn ich hier einfach mal pauschal 1,- EUR je qm² draufrechne, liege ich schon bei 280,- EUR, die von der Arge getragen werden müßte. Turtle, ich bestreite nicht, dass es auch billigere Butzen in GE gibt, doch die liegen dafür in den NK nicht selten deutlich höher, so dass unterm Strich kein Unterschied im Mietpreis erkennbar ist. Darüber hinaus sind sie fast immer DEUTLICH kleiner als 45 qm². Ich bestehe aber auf mind. 45 qm², weil ich das Recht dazu habe. Die Arge kann nicht erwarten, dass ich eine Miniwohnung ziehe, welche sich u.U. auch noch in heruntergekommenen Wohnvierteln sozialer Brennpunkte befindet! Ausser dem ist kein Hartz IV-Empfänfer dazu verpflichtet die BILLIGSTE Wohnung zu nehmen, sondern lediglich eine welche vom Mietpreis im oberen Bereich des unreren Drittel günstiger Wohnungen befindet. Abschliessend weise ich Dich auch freundlichst auf das Grundgesetz hin; Freie Wohnortwahl!!! ^^ Wenn ich in GE wohne, bleibe ich auch dort wohnen. Und wenn sie meinen mich wegen Job nach München o.ä. zum Umzug zu zwingen, lege ich ein VETO ein. Gern nehme ich auch längere Fahrzeiten zum Arbeitsplatz in kauf, aber Umzug ist nicht und KANN NICHT ERWARTET werden! ![]() Ich beziehe zwar (noch) Leistunge nach SGB II, doch zum Leibeigenen der Argen lasse ich mich deshalb noch lange nicht machen! Das soll es bis hierhin erst einmal gewesen sein; Ich freue mich aber dennoch über jede Meinung hier im Thread und werde auch selbst künftig witer über den aktuellen Stand informieren! Herzlichst, Tarralan |
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#6
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__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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Und natürlich kannst du von möglichen Rechtsmitteln Gebrauch machen. Was aber erstmal nichts daran ändern wird, dass man dir keine Kaution gewährt und auch nicht die vollen Kosten der Unterkunft. Und auch der Ausgang einer etwaigen Klage ist ja wohl ziemlich unsicher. Zitat:
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Turtle |
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