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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 01.12.2008, 15:23
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Standard Umzug in ein anderes Bundesland

Liebe Community, ich beziehe Hartz IV und möchte nun in meine Geburtsstadt zurück ziehen. Diese liegt in einem anderen Bundesland. Kurz zur Vorgeschichte: Vor fast 11 Jahren arbeitete ich noch in Gelsenkirchen. Als mein befristeter Vertrag auslief u. nicht verlängert wurde, zog ich nach Niedersachsen, zu meiner Freundin in deren Haus. Da ich zuvor noch bei meinen Eltern wohnte besass ich nicht sehr viel an eigenen Hausstand (lediglich Bett, Schrank, 1 HiFi-Anlage, 1 TV, Kleidung u. ein paar persönliche Dinge). Nun, nach fast 11 Jahren Zusammenleben, ist unsere Beziehung leider in die Brüche gegangen. Ich wohne noch bei ihr, will bzw. muß aber ausziehen. Sie drängt mich dazu, und auch ich empfinde die derzeitige Situation sehr belastend. Da ich derzeit wieder arbeitslos bin, würde mich nach unserer Trennung aber nichts mehr hier in dieser Region halten (ausser die schöne Gegend). Daher habe ich beschlossen, nach Gelsenkirchen (NRW) zurück zu ziehen. Dort lebt meine Mutter noch, ich habe auch sehr gute Freunde dort, und die Aussichten dort wieder in Arbeit zu finden schätze ich auch deutlich besser ein, wie hier in Niedersachsen. Darüber hinaus drängt die Zeit, denn jeder Tag weiteren Zusammenlebens belastet meine Ex-Freundin u. mich gleicher massen stark. Wir sind die reinsten Nervenbündel, worunter auch ihr 15-jähriger Sohn mit leichter geistiger Behinderung zu leiden hat! *traurigschaut* Meine Ex (ebenfalls arbeitslos) wurde kürzlich sogar vom örtl. Gesundheitsamt für 3 Monate krank- bzw. nicht vermittlungsfähig geschrieben (wegen der Psyche). Dies im Groben zur Vorgeschichte... ...und nun zu dem was ich bislang tat: Ich begann damit eine Wohnung zu suchen, wobei ich mich, aufgrund der Entfernung zu Gelsenkirchen (ca. 300km) des Internet behalf. Hier konnte ich auch einige Wohnungen finden, welche infrage kämen. Alle um die 50qm³, KM um EUR 240,- + NK um etwa EUR 60,- (Heizkosten nicht eingerechnet). Ich teilte meiner derzeit zust. Arge sowohl schriftlich als auch mündlich mit, dass ich nach Gelsenkirchen umziehen werde. Die faxte daraufhin eine Anmietgelegenheitserklärung eines Vermieters nach GE zur dortigen Arge (wegen Anerkennung der KdU). Die Wohnung ist komplett renoviert, verfügt über Lamitnatböden, gefliestes Bad u. Reibeputz an den Wänden. Es wäre Erstbezug nach Renovierung (sie ist 50 qm³ groß)! Die Arge in GE lehnte die Kostenübernahme nun schriftlich ab. Dort würden nur max. EUR 257,40 für die KdU übernommen werden (Kalt inkl. NK ohne Heizung). Mein/e Problem/e: Für dieses Geld gibt es keine angemessene Wohnung in GE; Wenigstens keine mit mind. 45 qm³ WF! Die abgelehnte Wohnung hätte EUR 308,- gekostet (ohne Heizung). Es kommt aber noch dicker, denn die Arge in GE schrieb ferner, dass mir eine Mietkaution nur dann bezahlt würde, wenn ich eine Wohnung anmiete, die eben erw. Mietpreis von € 257,40 nicht übersteigt. Und für eine Erstaustattung (Möbel etc.) käme man dort gar nicht auf, sondern dies wäre Sache meiner jetzt noch zust. Arge hier in NDS! Nun meine Fragen: 1.) Ich habe eine Wohnung gefunden die EUR 282,- (inkl. NK) kosten würde. Ich würde sie gerne anmieten und die Differenz in Eigenleistung tragen. Für die Differenzsumme hätte ich sogar einen Bürgen. Doch lt. Arge bekäme ich dann ja keine Mietkaution bezahlt. Ich kann diese aber unmöglich aus eigener Tasche auslegen. Was kann ich hier tun?
2.) Ich kann nicht nachvollziehen weshalb ich bei der hiesigen Arge einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen soll, denn die läge ja in einem anderen Bundesland.
Müßte dies nicht die Arge am zukünft. Wohnort übernehmen?
Und überhaupt; Kann ich diesen Antrag auch schon ohne Wohnung stellen?
Gibt es dafür entsp. Vordrucke, oder genügt eine eigene Auflistung/Aufstellung?
3.) Es wäre mir ggf. möglich eine Wohnung in GE zu finden, welche nicht teurer wie EUR 257,- wäre. Doch die läge dann gewiss deutlich unter 45 qm³. Wenn eine bis zu 50 qm³ große Wohnung von Seiten der Argen noch als angemessen gilt, so darf sie dies für mich doch erst recht angemessen sein, oder muß ich mich mit meinen 40 Jahren in einen Schuhkarton einquartieren, nur um diesen Mietpreis nicht zu übersteigen? Ich habe zwar kaum eigene Möbel, aber im Laufe meiner Lebensjahre habe ich einiges an Habseligkeiten erworben, welche ja auch Platz benötigen.
4.) Meine Mittel sind erschöpft; Schliesslich kann ich von NDS aus nicht ständig nach GE fahren, um mir Wohnungen pers. anzusehen. Wie lange kann mir zugemutet werden weiter zu suchen?
Ich kann doch schliesslich nichts auf blauen Dunst hin anmieten, ohne es selbst begutachtet zu haben! *seufz* Wer hat Lösungsansätze die mir weiter helfen können? Welche Anträge kann/muß ich wo stellen? Gibt es Urteile auf die ich mich berufen kann, oder bietet sich gar nun schon ein Anwalt an? Und falls ja, wo konsultiere ich ihn? Hier in NDS, oder suche ich einen in GE auf?

Entschuldigt, vielleicht denke ich ja auch einfach nur zu kompliziert, aber zum einen belastet die soziale, private Situation, zum anderen die Bürokratische... ...ich bin "verwirrt"!

Mein herzlichster Dank nun schon an alle, die mir mit Rat behilflich sein werden!

MfG, Tarralan

BITTE ENTSCHULDIGT DEN DOPPELTEN EINTRAG! Ich wollte den Text formatieren, doch 5 Min. genügen nicht! ^^ Bitte 1 Beitrag löschen!!!
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  #2  
Alt 01.12.2008, 16:39
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Beiträge: 8.218
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50 qm ist ein Wert, den man nicht unbedingt einhalten muss sondern nur eine festgesetzte Obergrenze.
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  #3  
Alt 04.12.2008, 16:26
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Beiträge: 12
Lächeln

Die Lage ist nicht einfach, aber nicht hoffnungslos, wie ich mit meiner positiven Denkweise immer sage. Als ich meinen heutigen Mann kennenlernte, zog ich zunächst von NRW nach RLP. Mein Geschäft war am Ende, gerade in ALG 2 drin. Na wunderbar. Aber nicht aufgeben. In RLP nachgefragt..wollten mir erzählen, ich könne nicht kommen und hier wohnen. Aber nicht mit mir. Ich habe mich an den Bürgerbeauftragten gewandt hier vom Bundesland und siehe da, es funktionierte. Allerdings musste ich auch mit einer kleinen "Hütte" Vorlieb nehmen, viele meiner Sachen wurden gelagert. Wenn dir soviel an dem Umzug liegt, würde ich persönlich zur Not die "Hütte" nehmen und dann sehen, was kommt. Immerhin war ich Anfang 50 und hatte hier niemanden. Doch heute ist alles wieder im Lot..niemals aufgeben. 40 ist doch noch kein Alter! Alt ist man mit 80..jedenfalls in Canada und den USA, sollte man mal hier auch umdenken, vor allem die Arbeitgeber...
LG,
Keks
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  #4  
Alt 04.12.2008, 17:47
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
Doch lt. Arge bekäme ich dann ja keine Mietkaution bezahlt. Ich kann diese aber unmöglich aus eigener Tasche auslegen. Was kann ich hier tun?
Wahrscheinlich gar nichts. Ich mache mir jetzt auch nicht die Mühe und gucke bei immoscout24, ob es den Wohnraum zu den gelsenkirchener Angemessenheitspreisen gibt, denn ich gehe davon aus, dass es sie gibt. Wenn eine renovierte Wohnung mit 50 qm das kostet, was du sagst, dann gibt es garantiert billigeren unrenovierten Wohnraum. Und wenn du keine angemessene Wohnung beziehst, gibt es keine Kaution.

Zitat:
Müßte dies nicht die Arge am zukünft. Wohnort übernehmen?
Korrekt. Der Bedarf fällt am neuen Wohnort an, also ist Gelsenkirchen zuständig. Wobei man sicherlich von dir erwartet, dass du wenigstens einen Teil Möbel mitbringst, da es nunmal kein Erstbezug einer Wohnung ist.

Zitat:
Kann ich diesen Antrag auch schon ohne Wohnung stellen?
Nein, wie willst du begründen, dass du Möbel für eine Wohnung brauchst, wenn du keine hast? Ggf. will ja wer kommen zur Kontrollprüfung und ausmessen usw.: welche Wohnung sollen die sich angucken, wenn es keine gibt? Und ob es in Gelsenkirchen dafür Vordrucke gibt: keine Ahnung, das ist Sache von jeder örtlichen Kommune selbst, da es sich bei den Hilfen um eine kommunale Angelegenheit handelt.

Zitat:
oder muß ich mich mit meinen 40 Jahren in einen Schuhkarton einquartieren
Gut, überredet, also doch immoscout. Da gibt es in Gelsenkirchen doch einiges. Und es geht bis ca. 45 qm. Wo ist das Problem, wenn man selbst kein Geld hat? Eine größere Wohnung kannst du dir dann nehmen, wenn du wieder Arbeit hast und sie selbst bezahlen kannst.

Zitat:
Wie lange kann mir zugemutet werden weiter zu suchen?
Solange, wie es eben dauert. Nach Ansicht jedweder ARGE in Deutschland kannst du als alleinstehender erwerbsfähiger Hilfebedürftiger innerhalb ganz Deutschlands Arbeit suchen und entsprechend auch dort hinziehen. Du MUSST nicht nach Gelsenkirchen. Genausogut kannst du morgen nach Gelsenkirchen ziehen und dort bietet man dir Arbeit in Hamburg an und du müsstest nach Hamburg ziehen.... Du bist nunmehr nicht mehr familiär gebunden und man kann dich bundesweit vermitteln und ein bundesweiter Umzug ist dir zumutbar.

Turtle
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  #5  
Alt 06.12.2008, 14:42
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Beiträge: 24
Beitrag

Zitat:
Zitat von Keks Beitrag anzeigen
Die Lage ist nicht einfach, aber nicht hoffnungslos, wie ich mit meiner positiven Denkweise immer sage...Aber nicht aufgeben. In RLP nachgefragt..wollten mir erzählen, ich könne nicht kommen und hier wohnen. Aber nicht mit mir. ...Doch heute ist alles wieder im Lot..niemals aufgeben. 40 ist doch noch kein Alter! Alt ist man mit 80..jedenfalls in Canada und den USA, sollte man mal hier auch umdenken, vor allem die Arbeitgeber...
LG,
Keks
Guten Tag zusammen!

Danke für Deine aufmunternden Worte, liebe "Keks".
Ich wünsche Dir, daß auch Deine weitere Zukunft stets so positiv verläuft,
wie es derzeit wohl der Fall ist und Du Dir Deine positive als auch kämpferische Denk- und Handlungsweise auf ewig bewahrst!

Turtle1972, auch Dir möchte ich danken, auch wenn ich nicht mit jeder Deiner Aussagen konform gehe!

Ich habe sehr viel recherchiert und einen steinigen Weg vor mir;
Aber ich werde DIESE Wohnung bekommen und ich werde alles
daran setzen, dass sie mir vollständig bezahlt wird.

Das Erste was ich tat war, den Mietpreis schon im Vorfeld
drücken zu können. Der Vermieter liess 20,- EUR von der Kaltmiete
und noch mal 6,- EUR von den Nebenkosten runter, so dass
sie nun "nur" noch 282,- EUR warm (exkl. Heizung) kosten wird.
Somit liegt sie nur noch 24,60 EUR über ortsüblichen Satz dessen, was
als angemessen erachtet wird.

Natürlich will die Arge dennoch nicht einwilligen und beharrt auf
Angemessenheit (in deren Sinne wären dies halt EUR 257,40).
Doch der Begriff "Angemessenheit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 01.04.2005, L 8 AS 55/05 ER; Berlit, a.a.O. Rn 23)!
Darüber hinaus hat haben die Argen sich bei der Errechnung von KdU nach der sog. Produkttheorie zu orientieren, was vom Bundesverfassungsgericht
so entschieden wurde.
Das bedeutet: qm² X Kaltmietzins
Lt. Mietspiegel liegt dieser Kaltmietzins je qm² bei dieser Wohnung zwischen 4,14 EUR und 5,06, wobei der Mittelwert bei 4,60 EUR angesetzt wird.
50 X 4,60 = 230,- EUR (KALT)
Fehlen noch die Nebenkosten. Selbst wenn ich hier einfach mal pauschal
1,- EUR je qm² draufrechne, liege ich schon bei 280,- EUR, die von der Arge getragen werden müßte.

Turtle, ich bestreite nicht, dass es auch billigere Butzen in GE gibt, doch
die liegen dafür in den NK nicht selten deutlich höher, so dass unterm Strich kein Unterschied im Mietpreis erkennbar ist.
Darüber hinaus sind sie fast immer DEUTLICH kleiner als 45 qm².
Ich bestehe aber auf mind. 45 qm², weil ich das Recht dazu habe.
Die Arge kann nicht erwarten, dass ich eine Miniwohnung ziehe, welche sich u.U. auch noch in heruntergekommenen Wohnvierteln sozialer Brennpunkte befindet!
Ausser dem ist kein Hartz IV-Empfänfer dazu verpflichtet die BILLIGSTE
Wohnung zu nehmen, sondern lediglich eine welche vom Mietpreis im
oberen Bereich des unreren Drittel günstiger Wohnungen befindet.

Abschliessend weise ich Dich auch freundlichst auf das Grundgesetz
hin; Freie Wohnortwahl!!! ^^
Wenn ich in GE wohne, bleibe ich auch dort wohnen.
Und wenn sie meinen mich wegen Job nach München o.ä. zum Umzug
zu zwingen, lege ich ein VETO ein.
Gern nehme ich auch längere Fahrzeiten zum Arbeitsplatz in kauf, aber
Umzug ist nicht und KANN NICHT ERWARTET werden!

Ich beziehe zwar (noch) Leistunge nach SGB II, doch zum Leibeigenen der Argen lasse ich mich deshalb noch lange nicht machen!

Das soll es bis hierhin erst einmal gewesen sein;
Ich freue mich aber dennoch über jede Meinung hier im Thread und werde
auch selbst künftig witer über den aktuellen Stand informieren!

Herzlichst,
Tarralan
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  #6  
Alt 06.12.2008, 14:55
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Zitat:
Ich bestehe aber auf mind. 45 qm², weil ich das Recht dazu habe.
Und wo steht, dass du das Recht auf 45 m² hast? Die 45 m² sind ein maximaler Wert und nicht das Minimum was man haben muss.
Zitat:
Die Arge kann nicht erwarten, dass ich eine Miniwohnung ziehe, welche sich u.U. auch noch in heruntergekommenen Wohnvierteln sozialer Brennpunkte befindet!
Ausser dem ist kein Hartz IV-Empfänfer dazu verpflichtet die BILLIGSTE
Wohnung zu nehmen, sondern lediglich eine welche vom Mietpreis im
oberen Bereich des unreren Drittel günstiger Wohnungen befindet.
Nee stimmt, die billigste Wohnung muss man als Alg2-Empfänger nicht nehmen. Aber, wenn man die Wohnung komplett bezahlt haben möchte, dann muss sie eben angemessen sein nach den Richtlinien der jeweiligen Arge.
__________________
Jette
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  #7  
Alt 06.12.2008, 22:40
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Turtle1972, auch Dir möchte ich danken, auch wenn ich nicht mit jeder Deiner Aussagen konform gehe!
Musst du auch nicht. Ich bin im Übrigen nicht derjenige, der nachgefragt hat, sondern du. Ich bezahle mein Haus selbst, nicht der Steuerzahler.

Zitat:
Lt. Mietspiegel liegt dieser Kaltmietzins je qm² bei dieser Wohnung zwischen 4,14 EUR und 5,06, wobei der Mittelwert bei 4,60 EUR angesetzt wird.
Nette Recherche, warum hast du nicht weiterrecherchiert und herausgefunden, dass ALG 2 nicht mit dem Mietspiegel zu tun hat?

Zitat:
Fehlen noch die Nebenkosten. Selbst wenn ich hier einfach mal pauschal
1,- EUR je qm² draufrechne, liege ich schon bei 280,- EUR, die von der Arge getragen werden müßte.
Womit deine Wohnung im Übrigen immer noch mit 2 Euro unangemessen wäre.

Zitat:
Ich bestehe aber auf mind. 45 qm², weil ich das Recht dazu habe.
Du hast kein Recht auf 45 qm. Du hast ein Recht auf Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft. Und die scheinen in Gelsenkirchen nunmal bei 257,40 Euro zu liegen.

Und natürlich kannst du von möglichen Rechtsmitteln Gebrauch machen. Was aber erstmal nichts daran ändern wird, dass man dir keine Kaution gewährt und auch nicht die vollen Kosten der Unterkunft. Und auch der Ausgang einer etwaigen Klage ist ja wohl ziemlich unsicher.

Zitat:
Abschliessend weise ich Dich auch freundlichst auf das Grundgesetz
hin; Freie Wohnortwahl!!! ^^
Du kannst mich gerne darauf hinweisen. Wobei es nutzlos ist, es ist mir genauso bekannt wie das Recht auf freie Berufswahl. Trotzdem bekommst du eine Sanktion, wenn du deinen Job kündigst oder ein zumutbares Arbeitsangebot ablehnst. Und ohne Medizinstudium wirst du auch nicht als Herzchirurg arbeiten können, freie Berufswahl hin oder her. Das Grundgesetz garantiert dir, dass du wohnen darfst, wo du willst, nicht aber das man dir das bezahlt!

Zitat:
Wenn ich in GE wohne, bleibe ich auch dort wohnen.
Und wenn sie meinen mich wegen Job nach München o.ä. zum Umzug
zu zwingen, lege ich ein VETO ein.
Na, wenigstens konnte ich mal herzhaft lachen. Wo steht denn im SGB II was von deinem "Vetorecht"??? Du hast jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die du körperlich, geistig bzw. seelisch ausüben kannst. Und ein Umzug ist dir als Alleinstehenden sogar im ALG 1 Bezug zumutbar (§ 121 SGB III), mithin erst recht im ALG 2!!! Aber leg ruhig "Veto" ein. Und lass dich auf 0 Euro durchsanktionieren, dann brauchst du dir auch um die 30 Euro Mietdifferenz keinen Kopf mehr zu machen. Weil man dir nämlich gar keine Miete mehr zahlt.

Zitat:
Gern nehme ich auch längere Fahrzeiten zum Arbeitsplatz in kauf, aber
Umzug ist nicht und KANN NICHT ERWARTET werden!
Tja, wer keine Ahnung hat muss dann halt fühlen (Sanktionen).

Zitat:
Ich beziehe zwar (noch) Leistunge nach SGB II, doch zum Leibeigenen der Argen lasse ich mich deshalb noch lange nicht machen!
Du bist kein Leibeigener der ARGEn, du bist jemand, der vom Geld der Steuerzahler lebt, die dafür arbeiten gehen, dass du davon leben kannst. Und gerade deshalb unterliegst du gewissen Pflichten. Wenn du die nicht einhalten willst: bitte, aber dann rechne nicht mit der Unterstützung der Allgemeinheit.

Turtle
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kdu, mietkaution, umzug, wohnungserstausstattung, wohnungssuche

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