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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo... Möcht mich erstmal vorstellen bevor ich hier gleich so unhöflich einfach mit Problemen ankomme ![]() Also ich heiße Christiane und bin 22 Jahre alt,bin seit fast 4 Jahren verheiratet und habe 2 Kinder (2 einhalb + ein halbes Jahr alt) Ich wohne nun seit ca 3 Jahren in Brandenburg...eigentlich kommen mein Mann und ich aus Schleswig-Holstein... Womit ich auch schon bei meiner Frage bin ![]() Wir möchten noch dieses Jahr wieder in unsere "alte Heimat" zurück... Müssen wir irgendwas bedenken oder gibt es möglichkeiten die die ganzen Amtsgänge erleichtern? Leider reichen unsere Gründe vermutlich halt nicht für eine Volle zustimmung des Arbeitsamtes.... Naja die Gründe reichen von...wir sind die scheiß wessis,geht dahin wo ihr her gekommen seit bis halt zu meiner kompletten familie die in Schleswig Holstein sitzt und unsere bisher nur von Foto´s kennt.... Von welchem Amt bräuchte man überhaupt die Zustimmung? Da wir letztens bei der Arge erst zuhören bekommen haben :"sie nehmen sich aber viel raus für einen Westdeutschen" ![]() Ich möchte hier einfach nur noch weg... Das nächste Problem ist,meine Schwiegermutter ist dummerweise auch hergezogen...könnte es bei ihr helfen,dass ihr Mutter einen Schlaganfall hatte und auch schon fast 80 Jahre (hat wohl nicht mehr lange) alt ist? Es geht gar nicht um die Umzugskosten,die würden wir zur Not auch selbst tragen,aber halt überhaupt weiterhin das normale Harz4 und die dann zustehenden Mietkosten.... Wäre schön wenn uns da jemand weiterhelfen könnte... und danke für´s ganze lesen ![]() Liebe Grüße Chrise |
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#2
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| Zunächst erstmal könnt ihr ohne um Erlaubnis zu fragen hinziehen wohin ihr wollt, wenn es nicht zu Lasten des Staates geht. Wenn ihr also in eine Wohnung zieht, die nicht teurer ist als die bisherige (und auch die Angemssenheitsgrenze am neuen Wohnort nicht übersteigt) und auch keine Umzugskosten, Kaution usw. vom Amt wollt, braucht ihr ganz einfach nur umziehen, beim bisherigen Amt abmelden und beim neuen anmelden. Wenn die neue Wohnung teurer ist als die bisherige, müsst ihr die Differenz entspr. § 22 (1) S. 2 SGB II selbst tragen (es gibt allerdings auch einzelne SG-Urtéile, die das verneinen). Umzugskosten/Kaution werdet ihr nicht bekommen, da der Umzug aus rein persönlichen Gründen erfolgt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Zitat:
![]() Und die Differenz muss dann immer selbst getragen werden?Oder ist das nur ein bestimmter Zeitraum ![]() Aber trotzdem danke für die schnelle Hilfe... Gruß Christiane |
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#4
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| Ja. Sie muss immer selbst gezahlt werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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