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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 22.06.2009, 21:32
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Ausrufezeichen Umzug in Berlin wird erschwert durch querulanten Sachbearbeiter

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und wohne in Berlin. Mein Problem:

Ich war gezwungen vor einigen Wochen umzuziehen, da mein altes Wohnhaus in Berlin Mitte verkauft wurde und saniert wird. Ich hatte mich über die zulässige Grösse und Miete für mich erkundigt (ich bin alleinstehend) und mir im Nachbarstadtteil Prenzlauer Berg eine 43m grosse Wohnung gefunden, die warm alles in allem 343 Euro kostet. Nach meiner Kenntnis ist das noch im Rahmen und zulässig. Ich habe vom Jobcenter weder einen Makler noch Umzugsbeihilfe noch Kaution verlangt sondern alles alleine organisiert. Nachdem ich meinem alten Sachbearbeiter in Mitte, das ich ja jetzt verlasse, auf seine briefliche Aufforrderung hin meinen Mietvertrag in Kopie und die polizeiliche Anmeldung zugesandt habe, bekam ich heute brieflich Bescheid, dass dass alles nicht zulässig ist, wörtlich:

""Gem § 22 Abs. 2 SGB II ist der Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft die Zusicherung des bisher örtlich zuständigen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einzuholen.
Der Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist, und die Aufwendung für die neue Unterkunft angemessen ist.
Sie haben ohne Kostenzusicherung und vorherige Prüfung auf Angemessenheit und Notwendigkeit einen neuen Wohnraum angemietet!....

usw. "


hat der einen an der Marmel? Ich denke ich muss mir keine Genehmigung zum Umzug einholen, rechtlich gesehen. Zweitens war ich wirklich zum Umzug gezwungen, ich habe es nicht freiwillig getan.

Auch wenn das der Sachbearbeiter meines früheren JC ist und ich jetzt durch die Ummeldung einen neuen bekomme, kann ich aufgrund dieser neuen Wihnungssituation Aerger bekommen mit denen?

Jedenfalls bin ich jetzt sehr überrascht und verunsichert

lg

Sonnenblume77
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  #2  
Alt 22.06.2009, 21:41
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Du musst Dir auch keine Genehmigung holen ist eh zu spät, aber ohne Genehmigung gibt es auch nur die alte Miete.
Ist denn eine große Differenz zwischen alter und neuer Miete?
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  #3  
Alt 22.06.2009, 21:45
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ich muss mir keine Genehmigung holen? dachte ich auch! warum fordert der mich auf Dinge zu tun, die ich nicht muss? Ud dann das auch noch strafend anmahnen...die lte Miete war 226,- und das war eben sensationell billig weil unsaniert. Doch solche Häuser gibts immer weniger. Die neue ist 343,- und meiner Meinung nach zulässig. Oder?
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  #4  
Alt 22.06.2009, 21:49
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Kenne die Richtlinien von Berlin nicht.

Nein Du brauchst keine Umzugsgenehmigung, AUSSER die neue Miete ist teurer als die Alte, wa shier der Fall ist.

Hast Du denn nicht mal vorher das Gespräch mit dem SB gesucht?
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  #5  
Alt 22.06.2009, 21:49
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Kannst du vergessen, die Wohnung ist angemessen, die AV Wohnen findest du hier

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Hartz IV - Berlin.de

Der Umzug war erforderlich. Der muss die volle KdU übernehmen.
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  #6  
Alt 22.06.2009, 21:50
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ah, ich verstehe jetzt dass er mir nur die Kosten der alten Wohnung erstatten will, weil ich nicht vorher gefragt habe. Aber ist es möglich dass das JC im neuen Statdteil die ganze Miete anerkennt?
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  #7  
Alt 22.06.2009, 21:52
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Du musst Dir auch keine Genehmigung holen ist eh zu spät, aber ohne Genehmigung gibt es auch nur die alte Miete.
Ist denn eine große Differenz zwischen alter und neuer Miete?
Nicht ganz richtig - man soll sich die Zusicherung/Genehmigung holen, aber die Zusicherung ist zu erteilen, wenn der Umzug erforderlich ist. Hier ist er erforderlich, damit sind nach meiner Meinung die Kosten zu übernehmen, wenn die Wohnung angemessen ist.

Zu der Frage eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG aus Bayern, in der diese Frage dargesstellt wird: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...ds=&sensitive=
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  #8  
Alt 22.06.2009, 21:55
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ich habe mit dem SB ehrlichgesagt nie von mir aus "das Gespräch gesucht" weil er immer sehr querulant und kontraproduktiv war, wenn es um meine Rechte ging, ich hatte fast Angst vor ihm.

Deswegen habe ich die Kündigung in meiner alten Wohnung genutzt um in einen anderen Stadtteil zu kommen und ihn auch damit loszuwerden...

das habe ich dann weil die Zeit knapp war selbst in die Hand genommen. Wie gesagt ohne Umzugsbeihilfe und Kaution des JC. Und dachte damit auch dass die froh sind wenn man es selbst mcht so lange es in deren Rahmen ist
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  #9  
Alt 22.06.2009, 21:57
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Zitat:
Zitat von Sonnenblume77 Beitrag anzeigen
ah, ich verstehe jetzt dass er mir nur die Kosten der alten Wohnung erstatten will, weil ich nicht vorher gefragt habe. Aber ist es möglich dass das JC im neuen Statdteil die ganze Miete anerkennt?
Da der Umzug wegen der angekündigten Sanierung und der damit verbundenen Mieterhöhung erforderlich war muss die angemessene KdU übernommen werden.
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  #10  
Alt 22.06.2009, 22:01
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Clownfisch schreibt:
"damit sind nach meiner Meinung die Kosten zu übernehmen, wenn die Wohnung angemessen ist."

Das ist leider unscharf formuliert: Die Kosten sind zu übernehmen, klar - aber die Frage ist doch: In welcher Höhe?

In meiner Kommune wird die Frage, ob ein Anspruch darauf besteht, bei einem erforderlichem Umzug auch eine Unterkunft zu wählen, die zwar "angemessen", aber eben teurer als die letzte ausfallen wird - so gelöst,

Zitat:
„Wurden Sie wegen zu teurer Unterkunftskosten aufgefordert, die Aufwendungen zu senken, muss die zukünftige Nettokaltmiete den für Ihre derzeitige Wohnung geltenden Höchstwert nicht überschreiten.“

Ist dieser Satz nicht schön!


Bei der Sonnenblume war allerdings "Gefahr im Verzuge", dies muss natürlich anders eingeschätzt werden, als es der obige Satz aussagt.
Läuft also darauf hinaus, den SB von der Notwendigkeit zu überzeugen, unbedingt diese Wohnung auszuwählen.
BestBoy
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